Kann ein Anwalt für seinen Mandanten (kläger) vor Gericht sprechen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich , dafür hat er ja den Anwalt

In Deutschland dürfen Bürger sich weder selbst verteidigen noch selbst ihre Klage vor Gericht vorbringen und begründen. Dies ist das Geschäftsmodell des Anwaltszwanges.

Bürger sind darauf angewiesen, dass sie einen Anwalt finden und finanzieren, der ihr Anliegen vor Gericht vertritt.

Von diesem Anwaltszwang gibt es nur wenige Ausnahmen, so dass nur Bürger, die sich einen Anwalt leisten können, bei Gericht zugelassen sind.

Dies widerspricht dem seit der Antike geltenden demokratischen Grundprinzip, wonach jedermann vor Gericht selbst für sich sprechen darf.

In der BRD und in der DDR wurde dieses Prinzip seit deren Gründungen unterschlagen und nicht ernst genommen.

Auch nach der Vereinigung beider Staaten im Jahre 1989 wurde diese bürgerfeindliche Kartellvereinbarung zwischen Justiz und Anwaltschaft beibehalten.

Anwälte, die sich gegen diese staatliche Willkür wehren, gelten als Nestbeschmutzer und werden - wie z. B. Der Anwalt Claus Plantiko - mit Berufsverbot belegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich kann er das.

In manchen Fällen ist das für einen besser damit man sich vor Falschausagen schützen kann.

Weil der Anwalt sagt nicht mein Mandant hat das gemacht sondern mein Mandant glaub oder so ähnlich.

Zwar trägt der Anwalt die Sache vor, aber aussagen muss sein Mandent eben doch.

Aber auch dass muss der Angeklagte nicht, denn er hat als solcher immer seine Aussage verweigern.

@Monster1965

Frage gelesen? Er ist Kläger und da darf sein Anwalt gerne für ihn alles behaupten, aber die Gegenseite den Kläger als Zeugen befragen und sich der Vorsitzende in seiner Beweiswürdigung über die Glaubwürdigkeit durch direktes Nachfragen vergewissern. Und das Zeugnisverweigerungsrecht ist durchaus begrenzt.

@Monster1965

Wäre doch irgendwie blöde vom Kläger wenn er vor Gericht die Umstände der Tat nicht vortragen würde und die Aussage verweigert. :-(

@imager761

Tatsache ist: Der Kläger darf nicht für sich selbst reden, sondern nur auf gezielte Fragen des Richters Auskunft geben. Ein eigenes Rederecht hat ein Kläger nicht.

Das Ergebnis dieser Strategie ist es, dass Richter Klägern regelmäßig den Mund verbieten und diese mit dem Satz zurückweisen: "Sie halten ihren Mund und reden nur, wenn sie gefragt sind."

Richter, die es darauf abgesehen haben, Kläger über den Tisch zu ziehen, machen regelmäßig von ihrem Recht Gebrauch, unliebsame Kläger überhaupt nicht zu hören.

aber aussagen muss sein Mandent eben doch.

Jepp als Kläger muß er das wohl ;-)

Wenn er nicht zufällig stumm ist schon.

Was soll der Anwalt sonst machen? Händchenhalten?