Kann man Anzeige gegen Sozialarbeiter v. Jugendamt wegen Kindesentführung u. Amtsanmaßung stellen!?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich verstehe nicht so ganz. Am 25.03.12 fragst du, wie und wo man Sorgerecht beantragen kann. Ich gehe also davon aus, dass du dieses nicht innehattest. Allein das wäre ein Grund, dir die Kinder zu entziehen.

Auch schreibst du am selben Tag, du hättest bereits das Jugendamt angezeigt. Diese Erfahrung müsste eigentlich deine Frage, ob man das Jugendamt anzeigen kann, beantworten. Ob wegen Entführung bzw. Amtsanmaßung angezeigt werden kann, kann man von hier nicht beurteilen, da der Entzug der Kinder durch das Jugendamt in keinem Zusammenhang mit "Entführung" oder "Amtsanmaßung" stehen muss. Es kann, muss aber nicht. Im Allgemeinen ist das aber eine Maßnahme, zu der das Jugendamt (wer denn sonst) berechtigt ist, wenn entsprechende Gründe vorliegen.

Dann erfahre ich aus deiner Anfrage vom 14.10.11, dass du bereits mehrmals (ob berechtigt und unberechtigt sei einmal dahingestellt) wegen nicht bezahlter Rechnungen angemahnt wurdest.

Wenn ich jetzt 1 und 1 zusammenzähle, stellt sich deine Situation mir so dar: Dir wurde bereits das Sorgerecht für die Kinder entzogen oder nicht erteilt. Wie auch immer, auf jeden Fall hast du es z. Zt. nicht. Darüber hinaus bist du zumindest letztes Jahr durch Zahlungsverzüge aufgefallen.

Das (vor allen Dingen der erste Grund) wären Gründe, die anzuführen wären, wenn das Jugendamt dir die Kinder aufgrund § 1666 entzieht, aber bestimmt nicht "wegen eines leeren Kühlschranks". Ein leerer Kühlschrank kann auch - neben vielen weiteren Aspekten auch zur Beurteilung beitragen, dass das Kindswohl gefährdet sein könnte, aber niemals der alleinige Grund sein.

Das Jugendamt muss den Entzug genau begründen. Es reicht keine pauschale Aussage "gem. § 1666". Aber bevor du oder wir diese Gründe nicht kennen, kann man kaum irgendwelche Aussagen machen. Du solltest die Nennung der Gründe für diese Maßnahme bei Jugendamt einfordern, zur Not mit juristischer Unterstützung.

In einer Antwort schreibst du, dass bereits ein Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragt ist. Was sagt der? Hat er schon Akteneinsicht erhalten? Hat er dich in die Akte reinschauen lassen? Was steht drin? Und wenn nicht, warum hat er die Akte noch nicht bzw. warum hast du noch nicht reingeschaut? Was sind die wahren Gründe für diese Maßnahme? Ich glaube kaum, dass das Jugendamt einen "leeren Kühlschrank" als alleinigen justiziablen Grund anführen wird, wenn es hart auf hart (Gerichtsverfahren) kommt.

Hallo kosy3,

Meine Freundin ist mit den Kindern im Sommer 2011 v. Thüringen nach NRW umgezogen. Wir haben getrennte (noch) Wohnungen. Meine Anzeige galt an das ehem. Jugendamt bzw. Betreuer in Thüringen.

Das mit den Rechnungen ist es so, dass ich 1x meine Stromrechnung letzes Jahr nicht pünktlich zahlen konnte und dafür mehrmals Mahnkosten zahlen musste : - (

Mir wurde dass Sorgerecht nicht entzogen. Ich hatte kein Sorgerecht beantragt weil ich mir sowas nicht vorstellen konnte. Warum denn auch !? Es war doch alles in Ordnung. Hatte regelmäßigen Kontakt zu meinen Kindern, es ging ihnen Gut, sie hatten genug zu Essen und sehr viel Spaß. Und das ist doch das entscheidende. Kindeswohl warin keinsterweise gefährdet.

Ich habe in die Akte eigesehen. Es war relativ dünn. Habe die Stellungnahme der Sozialarbeiterin gelesen. 50% was da drin stand war stark übertrieben. Nach dem Motto: So viel wie möglich Schlechtes über die Eltern schreiben, damit die Sozialarbeiterin mit ihrem Antrag durchkommt und unsere Kinder so schnell wie möglich an Pflegeeltern vermitteln kann.

LG

@kemalt630

Jetzt verstehe ich noch viel weniger.

  1. Sind es gar nicht deine Kinder? Man muss kein Sorgerecht für die eigenen Kinder beantragen. Es sei denn, es sind nicht deine Kinder. Aber dann hast du selbstverständlich kein pauschales Sorgerecht.

  2. Ist die Aussage, dass das "Kindeswohl nicht gefährdet war" deine Interpretation oder eine unstrittige Tatsache? Aber wie dem auch sei. Wenn dir kein Sorgerecht zusteht, bedarf es keiner Beurteilung des Kindeswohls, um sie dir zu entziehen. In diesem Fall müsstest du dir den Vorwurf der Entführung eher gefallen lassen, als das Jugendamt. Aber lassen wir das. Entführung ist hier wohl kein Thema.

  3. Ob die Stellungnahme der Sozialarbeiterin übertrieben ist oder nicht, ist zunächst einmal nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob es stimmt oder nicht stimmt. Stellt sie wissentlich falsche Tatsachenbehauptungen an, ist das Amtsmissbrauch. Das muss aber bewiesen werden. D. h. du musst das Gegenteil beweisen (nicht behaupten) und beweisen, dass sie wissentlich lügt. Ansonsten handelt es sich lediglich um einen amtlichen Fehler, der geheilt wird. Dass die Sozialarbeiterin soviel Argumente wie möglich in die Akte schreibt, die ihre Entscheidung stützt ist klar. Sie wird aus Erfahrung eine wasserdichte Akte haben wollen. Wie gesagt: Es kommt darauf an, ihr das Gegenteil zu beweisen, nicht eine anders gefärbte Darstellung der dort niedergeschriebenen Beobachtungen abzuliefern.

Letztendlich kommt es darauf an, wer von euch (du oder die Sozialarbeiterin) unabhängige Dritte (Justiz) von seiner Darstellung der Situation überzeugen kann.

Krass. In der Regel sind solche schweren Maßnahmen ja gerechtfertigt.

Nichtsdestotrotz hast Du immer die Möglichkeit Einspruch dagegen einzulegen. Es ist ja nicht so, als ob plötzlich jemand in der Wohnung war und die Kinder entführt hätte.

Prüfe die Unterlagen bzw. Bescheide, da wird sicher eine entsprechende Stelle für Widersprüche angegeben. Als nächste Instanz wäre es dann unerlässlich einen Anwalt hinzuzunehmen.

Da scheint es um die Einnahmequelle Kind zu gehen. Ein Fachanwalt für Familienrecht hilft dir das zu klären.

Es gibt keine Einnahmequelle "Kind". Eine Inobhutnahme kostet nur Geld.

@Dotter1981

oha es gibt sehr wohl eine Einnahme Quelle "Kind" Aber das jetzt ausführlich zu erklären würde mich in eine "rechte" Ecke stellen in die ich nicht passe,aber es ist möglich in Deutschland Kindergeld zu kassieren ohne das die Kinder sich hier aufhalten, es wird aber dagegen was unternommen bindende U-Untersuchungen und Vorschuljahre Wegen Sprachdefizit.

nein das jugendamt muss stichhaltich begründen können

Nimm dir einen Anwalt zur Hilfe ;)