Kann man als Polizist seinen privaten PKW mit Blaulicht & evtl. sogar Sirene versehen?

11 Antworten

Das ist nicht erlaubt! Wenn ein Polizist in Bereitschaft zu Hause ist und ggf. schnell an einen Einsatzort kommen muss, wird ihm ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt.

Wenn man unterwegs eine Straftat beobachtet kann man auch ganz einfach die Kollegen rufen.

Das ist hier nicht wie im "Tatort"!

Eine Vorschrift dazu gibt´s auch:

§ 52 StVZO - Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(...)

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

  1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

  2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

  3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

  4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

(3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden.

(...)

TheGrow  23.12.2014, 09:28

Eine der wenigen richtigen Antworten hier und die einzige Antwort, die auch die korrekte Rechtsgrundlage für das Verbot mit anführt.

Daumen hoch und dem ist auch nichts hinzuzufügen.

Ist in meinen Augen auch die hilfreichste Antwort hier

hoexteraner  23.12.2014, 18:34

Top Antwort!

Klugscheiszer01  30.05.2018, 20:39

Die Frage ist doch immer wieder aktuell...

Dass die Ausrüstung eines nicht in §52(3)StVZO genannten Fahrzeugs mit Blaulicht nicht zulässig ist, sehe ich auch so. Aber wie ist der Verstoß und seine Folgen geregelt? Ich finde im §69aStVZO keinen Hinweis darauf.

Mit welchen Folgen muss der Benutzer eines Fahrzeugs rechnen, das so ausgestattet ist?

Hat jemand eine Idee?

Nein, das Aufrüsten ist zwar möglich aber der Einsatz ist strengstens Verboten. Dürfen die Feuerwehrmänner ja eben auch nicht. Grund dafür ist es, das es Gesetzeswiedrig ist auserhalb des Öffentlichen Dienstes in der Polizei, Feuerwehr usw. zu verwenden, da diese 'Hilfsmittel' für eine vereinfachung der Jobs diesen und wenn man es Gesetzlich festhalten würde den, Ihren vorschlag durchzusetzen wäre es nur möglich, wenn der Einsatz von Blaulicht un Co für alle freigegeben wird.

freede  23.12.2014, 09:03
das Aufrüsten ist zwar möglich

Aber verboten! Siehe § 52 StVZO.

nein nein

Gegenfrage: Fährt ein Feuerwehrmann immer mit einer mobilen Drehleiter in der Freizeit, falls er unterwegs ein Feuer sieht?

In zivil kein Blaulicht, sonst könnte das ja jeder machen.

Ausstatten darf man den Waagen schon. Der Polizist darf aber nicht mit seinem Privatwaagen zum Einsatz kommen sondern nur mit einem Streifenwaagen und das auch nur, wenn er gerade auf Streife ist.

GOODQUESTION101  23.12.2014, 01:42

*Wagen

freede  23.12.2014, 09:00

Das ist nun alles falsch!

Der Wagen darf damit nicht ausgestattet werden! Siehe § 52 StVZO.

Wenn ich zu einem Einsatz fahre kann/darf das sehr wohl auch mit dem privat PKW geschehen. Das macht nur keiner! Warum auch? Wenn ich auf dem Heimweg bin (eventuell sogar in Uniform mit Ausrüstung) und bei einem großen Einsatz vorbei komme bei dem ich gebraucht werden könnte, darf ich da natürlich anhalten, mich wieder in den Dienst versetzen, usw. Dann bin ich quasi mit meinem privaten PKW zu Einsatz gefahren.