Kann Inkasso Rechnung nicht zahlen. Was kommt im Gericht auf mich zu?

8 Antworten

Geh zur Schuldnerberatung.

Der Berater sollte dem Inkassobüro mitteilen, dass Du Zahlungsprobleme hast. Ab dann darf das Inkassobüro sowieso gar nicht mehr tätig werden. Die bekannte Rechtsprechung geht davon aus, dass in Fällen bekannter Zahlungsprobleme die Beauftragung eines Inkassobüros gemäß § 254 BGB zu unterlassen ist, weil hierdurch entgegen der Schadensminderungspflicht unverhältnissmässige und vermeidbare Kosten hochgetrieben werden. Diese Kosten musst Du grundsätzlich nicht erstatten.

Wenn der Gläubiger bei ihm bekannten Zahlungsproblemen vor Gericht klagt, dann hat er grundsätzlich die Gerichtskosten zumindest anteilig zu tragen, auch wenn er natürlich bei bestehendem Anspruch ein für ihn positives Urteil kriegt. Denn er hätte den billigeren Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens gehen können (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid), weil er von den Zahlungsproblemen informiert war und weil die Forderung nicht dem Grunde nach bestritten wurde.

Der Schuldnerberater kann am besten mit dem Gläubiger verhandeln. Viele (wenn auch nicht alle) Gläubiger werden vernünftig, wenn sie merken, dass eine professionelle Beratung an dem Fall dran ist, und weil sie bei vorliegendem Vollstreckungstitel und nach Abgabe einer eidesstattlichen Vermögensauskunft und Privatinsolvenz von Dir ohnehin wahrscheinlich keinen Cent sehen werden.

Die Verhandlung mit dem Schuldnerberater eröffnet dem Gläubiger zumindest die Möglichkeit, nach Ratenzahlungsvereinbarung irgendwann die Forderung abgestottert zu bekommen. Das ist für ihn immer die bessere Variante, als nach Privatinsolvenz ganz auf der Sache sitzen zu bleiben.

Bei einer Forderungshöhe von 1.000 Euro dürfte darüber hinaus eine Privatinsolvenz i.d.R. vermeidbar sein.

mepeisen  08.11.2014, 08:24
Die bekannte Rechtsprechung geht davon aus, dass in Fällen bekannter Zahlungsprobleme die Beauftragung eines Inkassobüros gemäß § 254 BGB zu unterlassen ist, weil hierdurch entgegen der Schadensminderungspflicht unverhältnissmässige und vermeidbare Kosten hochgetrieben werden.

Diese Argumentation greift allerdings nur, wenn VOR der Beauftragung des Inkassos bereits die Zahlungsunfähigkeit beim Gläubiger bekannt war.

Diese Kosten musst Du grundsätzlich nicht erstatten.

Stimmt als Satz so dennoch ;-)

Wenn der Gläubiger bei ihm bekannten Zahlungsproblemen vor Gericht klagt, dann hat er grundsätzlich die Gerichtskosten zumindest anteilig zu tragen, auch wenn er natürlich bei bestehendem Anspruch ein für ihn positives Urteil kriegt.

Bei sofortiger Anerkenntnis womöglich sogar die kompletten Gerichtskosten. Ein notarielles Schuldeingeständnis ist nämlich zudem billiger.

Dir wird wohl bald ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern. Auf diesen solltest du auf jeden Fall reagieren. Gerade die Inkassogebühren sind immer ein Posten, den man in Frage stellen kann. Wer ist der Gläubiger, wie ist es dazu gekommen?

mepeisen  07.11.2014, 15:56

Die wichtigste Frage hast du vergessen, franneck: Hat sSsak2oo7sSs irgendetwas unterschrieben, also eine Ratenvereinbarung oder ein Schuldeingeständnis? :-)

Geregelt wird das durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil. Anschließend schaut der Gerichtsvollzieher nach ob wirklich kein Geld da ist.

solange du noch keine post vom gericht hast, versuch eine ratenzahlung zu vereinbaren.

Goofy62  08.11.2014, 00:22

Nie ohne Hilfe durch Schuldnerberatung oder Anwalt mit Inkassobüros verhandeln.

Wie wird so was vor Gericht geregelt ?

Vermutlich bekommst du erst einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Den darfst du dann sezieren und Teilwiderspruch einlegen. Widersprechen solltest du den Inkassokosten.

zurzeit geht's leider einfach nicht :/

Zahl einfach irgendwas, zweckgebunden Verrechnung mit Hauptforderung, direkt an den Gläubiger.

Liste mal auf wie sich die 1.000,- € zusammensetzen.