Kann Inkasso das Geld fordern ohne einen Grund anzugeben?

4 Antworten

Das Inkassobüro verstößt hier bewusst und mit voller Absicht gegen §11a RDG. Daher solltest du das Inkassobüro

  1. wegen Nötigung und versuchten Betruges anzeigen
  2. beim zuständigen Aufsichtsgericht (OLG Frankfurt) melden und einen Entzug der Lizenz beantragen

Wenn du die Erklärung des Inkassobüros sogar schriftlich hättest, wäre das super!

Darüber hinaus solltest du natürlich weder zahlen noch sonstigen Kontakt halten und einfach abwarten. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte - Widerspruch!

Bei weiterem Generve seitens des Inkassobüros kann man auch über eine negative Feststellungsklage nachdenken, das würde diesen Laden dann auch noch einiges an Geld kosten


mepeisen  23.10.2015, 12:32

Achja: Konzernintern. EOS ist eine Otto-Tochter, ebenso wie SportScheck. Die dürfen grundsätzlich sowieso 0,00€ fordern. Mal unabhängig davon, ob die Schuld berechtigt ist oder nicht.

§ 11a Abs. 1, Nr. 1 RDG sagt ganz klar, dass der Forderungsgegenstand benannt werden muss.

Strafanzeige und Beschwerde ans Aufsichtsgericht.

mepeisen  23.10.2015, 12:31

Textvorschlag fürs Aufsichtsgericht: "Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über die Geschäftsgebaren des Inkassobüros EOS. Es hat mir eine Forderung geschickt, bei der jedoch keinerlei Detailinformationen enthalten sind. Angeblich sei der Forderungsgegenstand eine mir allerdings unbekannte Bestellung bei SportScheck. Meine Beschwerde zielt nun darauf ab, dass

1. SportScheck ein Unternehmen der Otto ist und dass konzerninternes Inkasso verboten ist bzw. eine Gebührenforderung hierzu verboten ist.

2. EOS ausdrücklich verweigert hat, auf Anforderung Details zur Forderung zu benennen, insbesondere Rechnungsunterlagen und Bestellunterlagen. Es wurde mir mitgeteilt, dass man diese grundsätzlich erst vor Gericht zeigen würde.

Ich gehe daher von einem betrugsversuch durch EOS aus, insbesondere dass EOS in vollem Bewusstsein, dass ich nicht der korrekte Schuldner bin, eine Personenverwechslung vornimmt und versucht, mich so unter Druck zu setzen, dass ich die Forderung bezahle.

Ich beantrage, dem Inkasso per sofort die Lizenz zu entziehen. Wer zu solchen Maßnahmen greift und wer damit vorsätzlich gegen §11a RDG verstößt, wer sich zudem jahrelang ungerechtfertigt für konzerninternes Inkasso bereichert, der zeigt eind3eutig, dass die Zulassungsvoraussetzungen (Sachkunde und Fachkunde) nicht vorliegen und dass er gewillt ist, strafrechtlich relevante Taten zur eigenen Bereicherung zu begehen."

Ich hatte sowas auch mal. Ich sollte rund 300 Euro zahlen, weil ich angeblich(!) bei nem Versandhandel bestellt habe. Da stand im Brief von der Inkasso Firma, ich hätte von dem Versandhaus bereits mehrere Mahnungen erhalten. Unsinn! Bei mir ist nie was angekommen!!! Habe daraufhin, nachdem ich den Brief gelesen habe, bei der Inkasso angerufen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es einen Systemfehler gab. Also entweder direkt beim Inkasso Unternehmen anrufen und versuchen, es sachlich zu klären ODER wenn sie dann noch immer auf ihr Recht pochen, dann geh mit sämtlichen Unterlagen zu nem guten Anwalt. Der wird dich bestens beraten und, wenn nötig - weitere Schritte einleiten.

franneck1989  23.10.2015, 11:29

Also entweder direkt beim Inkasso Unternehmen anrufen und versuchen, es sachlich zu klären

Das würde ich nicht machen. Erstens sind Anrufe bei solchen Läden in der Regel zwecklos, da man mit rechtlichem Unfug zugeschüttet wird; Zweitens besteht überhaupt keine Pflicht, hier aktiv mitzuwirken. Am Ende gibt man dann womöglich noch zweideutige Erklärungen ab die einen in weitere Schwierigkeiten bringen

dann geh mit sämtlichen Unterlagen zu nem guten Anwalt. Der wird dich bestens beraten und, wenn nötig - weitere Schritte einleiten.

Zu einem Anwalt würde ich nur zwecks Einreichung einer negativen Feststellungsklage gehen. Ansonsten ist das zwar nicht schlecht, man bleibt aber auf den Kosten sitzen

HummelTrude  23.10.2015, 12:07
@franneck1989

Gar nichts zu tun, würde mir keine Ruhe lassen. Ich konnte es immerhin problemlos klären. Hätte das Versandhaus weiterhin gegenüber des Inkassounternehmens behauptet, ich hätte was bestellt und die sollen das Geld nun eintreiben, dann wäre für mich als Unschuldige nur der Weg zum Anwalt geblieben. Habe mich ausführlich darüber beraten lassen und wäre nicht auf den Kosten sitzen geblieben, da diese dann dem Versandhaus aufgebrummt worden wären. Ich hatte in einer anderen Geschichte schonmal so ein Problem. Da ging es darum, dass ich noch auf eine Rechnung wartete. Als diese ankam, hiess es, ich hätte Schulden von kanpp 5000 Euro. Habe dort angerufen und die haben mir k...dreisst gesagt, ihnen wäre es egal, wer das bezahlt, hauptsache sie kriegen die Kohle. Naja, da sie die Rechnung partout nicht überarbeiten WOLLTEN, bin ich zu ner super Anwältin gegangen und zack - kam die überarbeitete Rechnung bei mir an und auf einmal waren es locker 4000 Euro weniger, die ich zahlen musste. Tja... und nun rate mal, wer die Anwältin bezahlt hat... Ich jedenfalls nicht.

mepeisen  23.10.2015, 12:33
@HummelTrude

Das Inkasso hatte bereits die Chance, es vernünftig zu klären. Indem Rechnungsunterlagen zugeschickt werden. Die ausdrückliche Verweigerung verstößt nicht nur gegen Gesetze, es zeigt auch eindeutig, dass die genau wissen, dass sie nichts an der Hand haben. Mit solchen Inkassos redet man nicht. Wenn die es gerichtlich klären wollen, ist das das Beste, was passieren kann, denn da kommen solche Machenschaften zur Sprache.

Melde den Vorfall unbedingt der Polizei und der Verbraucherzentrale. Du kannst auch "EOS"mitteilen, dass du das tun wirst und sie höflich bitten, dich mit weiterer Post zu verschonen...