Kann ich zuviel gezahlte Miete zurück fordern?

8 Antworten

Warum Du neue Mietverträge geschickt hast, wissen wir nicht, aber wenn einer davon nicht zugestimmt hat, ist er bestimmt im Recht. Weshalb sollte er einem neuen Mietvertrag zustimmen? Die Angst, sich dabei zu verschlechtern, ist immer dabei.

Er war aber mündlich mit einem Teilbetrag der Erhöhung einverstanden und sogar bezahlt. Dann hat er nichts zurück zu fordern. Es bestand zumindest ein mündlicher Mietvertrag, dem er durch sein Handeln zugestimmt hat. Somit hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung.

Er hat jedoch dann Anspruch auf Rückzahlung, wenn die Erhöhung der Miete den gesetzlichen Rahmen (20 % in 3 Jahren) und obere Grenze des Mietspiegels oder der örtlichen Vergleichsmiete auch mit dem akzeptierten Teilbetrag überschritten hat.

Wenn der Mieter Geld zurück will, muss er ggf. klagen. Hat er schon geklagt? Wenn nein:

Erst muss er fordern (hat er wohl schon). Dann gerichtlichen Mahnbescheid und ggf. Vollstreckungsbescheid. Beiden kannst Du innerhalb der jeweils dort angegebenen Frist ohne Begründung widersprechen. Dann bleibt dem Mieter nur noch der Klageweg. Klagen kann er nicht ohne Rechtsanwalt und sobald eine Klage bei Dir eintrifft, bleibt Dir sowieso nichts anderes übrig, als einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Mein Vorschlag: Prüfe, ob Du ggf. aufgrund der Höhe der Erhöhung zur Rückzahlung verpflichtet bist. Wenn nein, warte einfach ab.

Mit der Zahlung der Erhöhung hat er zugestimmt. Ein Anspruch auf Erstattung ist nicht gegeben. Der M. hat quasi einen mündlichen Mietvertrag.

Einige Hobby-, Gelegenheits- und Möchtegern-„Juristen“ sind offensichtlich überzeugt, zur Rechtsanwendung genügt es im richtigen Gesetz die passende Vorschrift zu finden. Sie irren! Der Gesetzgeber benutzt eine teilweise sehr abstrakte Sprache um in einer Vorschrift möglichst viele vergleichbare oder ähnliche Sachverhalte zu regeln. Zum richtigen Umgang mit diesen Abstraktionen gehört oft die Kenntnis des Ursprungs bzw. der Absicht und der aktuellen sogenannten ständigen Rechtsprechung. Das und einiges mehr ist Inhalt des Jurastudiums.

Allein durch Zahlung der erhöhten Miete signalisiert ein Mieter seine Zustimmung zu der Erhöhung. Eine schriftliche Einwilligung ist dann unnötig. So entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg in einem Urteil vom 2. September 2009 (AZ: 6 C 280/09).

Für eine "konkludente" Zustimmung genügt die zweimalige, vorbehaltlose Überweisung des neuen geforderten Mietzinses. Die vom AG Schöneberg vertretene Auffassung ist allerdings nicht unumstritten (a.A. z. B. LG Berlin, ZMR 2007, 196: „Vermieter kann schriftliche Zustimmung verlangen"), entspricht aber der wohl herrschenden Meinung, wonach die mehrmalige Zahlung der erhöhten Miete als konkludente Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu werten ist. Maßgeblich ist hierbei aber immer, ob der Vermieter die Zahlung tatsächlich als Zustimmung des Mieters verstehen darf. Dies ist dann der Fall, wenn der Mieter die erhöhte Miete bewusst überweist, indem er z. B. seinen Dauerauftrag ändert. (Rechtsanwalt Sebastian Steineke)

Den Ansichten von @johnnymcmuff

Ärgerlich ist, dass es Vermieter gibt die meinen Sie dürfen alles machen. Vermieter die keine Ahnung von Mietrecht haben.

Ärgerlich ist auch dass es Mieter gibt die meinen Sie dürfen sich alles erlauben.

kann man sich leicht anschliessen. Allerdings sollte man sich bei Beurteilung einer Rechtsfrage nicht von Zu- / Abneigungen leiten lassen. Insbesondere bevor man Entscheidungen trifft die grössere / langfristige Auswirkungen haben sollte man sich sachkundigen Rat suchen, den man hier vermutl nur bedingt finden wird. Fragen hier Immobilienbesitzer nach rechtl Beurteilungen fragt man sich ob es ihnen tatsächl an den fin Mitteln fehlt um fachjuristischen Rat bezahlen zu können.

Disclaimer/Haftungsausschluss: Antworten zu Recht & Gesetz sind stets Spekulationen zur jeweils gestellten Frage. Für verbindliche Auskünfte benötigt ein Jurist vollständige Kenntnis des Sachverhalts.

kruemel1274 
Fragesteller
 21.07.2014, 10:04

Vielen Dank für die objektive Antwort. Man muss natürlich den gesamten Sachverhalt kennen (ein RA) zum Beispiel, um ein Urteil fällen zu können. Das stimmt. Und natürlich kann man von der Plattform nicht erwarten, dass man hier beraten wird - trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort! Danke auch für ein Urteil, denn nach soetwas habe ich gesucht. Natürlich ist es immer eine Auslegungssache und wahrscheinlich wie der RA argumentiert. Aber ich bin der Meinung, dass er die erhöhte Miete bewusst bezahlt hat, denn er hat für den einen Monat die Erhöhung nachgezahlt und die anderen zwei Monate überwiesen inkl. Erhöhung. Und dann ist er ausgezogen, obwohl er im ersten Gespräch gesagt hat, dass er drinnen wohnen bleibt. Die Kündigung war aber nicht wegen der erhöhten Miete. Ich werde mal schauen, was ich jetzt machen werde. Danke nochmal

aber mündlich/telefonisch mit einem Teilbetrag der Mieterhöhung einverstanden war.

dann kann er nix zurück fordern.

kruemel1274 
Fragesteller
 20.07.2014, 15:27

Danke!

Hallo an alle - vielleicht kann mir einer eine Auskunft geben. Ich habe an meine Mieter neue Mietverträge geschickt.

Warum?

Wenn es bestehende Mietverträge gibt, muss kein Mieter einem neuen Mietvertrag zustimmen.

Nun habe ich einen dabei,der diesen nicht unterschrieben hat, aber mündlich/telefonisch mit einem Teilbetrag der Mieterhöhung einverstanden war. Nun fordert er diesen erhöhten Teil zurück, weil er ja keinen Mietvertrag unterschrieben hat. Kann er dass?

Kann er.

Ihnen rate ich sich bei Haus & Grund anzumelden damit Sie Informationen über Ihre Rechte und Pflichten bekommen.

immerhin sind wir die vermieter.

Ja, Vermieter die keine Ahnung von Mietrecht haben.

es ist einfach nur ärgerlich, weil er im nachhinein soviel ärger macht. und ich nur probleme habe wegen ihm.... und dass ich ihm jetzt noch das geld hinterher werfen soll passt mir überhaupt nicht..

Ärgerlich ist, dass es Vermieter gibt die meinen Sie dürfen alles machen.

Ärgerlich ist auch dass es Mieter gibt die meinen Sie dürfen sich alles erlauben.

Übrigens ich bin auch Vermieter aber meine Mieter werden fair behandelt und ich schwatze denen keine neune Verträge auf.

kruemel1274 
Fragesteller
 21.07.2014, 10:16
Wenn es bestehende Mietverträge gibt, muss kein Mieter einem neuen Mietvertrag zustimmen.<

Ich habe nicht gesagt, dass er hätte zustimmen müssen. Wir haben uns auf einen Teilbetrag geeinigt, den er auch freiwillig gezahlt hat.

Und übrigens - wir behandeln unsere Mieter auch fair und von aufschwatzen ist keine Rede gewesen geschweige denn, dass wir uns alles erlauben. Sie glauben gar nicht, wie nachsichtig wir mit unseren Mietern sind...

Ich habe den Sachverhalt so kurz wie möglich gehalten, sonst hätte ich ja einen Roman schreiben müssen.

Und irgendwann ist es immer das erste Mal und man lernt dazu, egal in welcher Hinsicht und in welcher Situation. Und manchmal tut es auch ein bisschen weh...

johnnymcmuff  21.07.2014, 14:03
@kruemel1274

Warum sollen die Mieter neue Verträge unterschreiben? Das würde ich gerne mal wissen.

Sie verlieren z.B. dadurch ihre eventuell längeren Kündigungsfristen.

Ich habe den Sachverhalt so kurz wie möglich gehalten, sonst hätte ich ja einen Roman schreiben müssen

Ein bisschen zu kurz.

So können wir halt eben nur die wenigen Fakten beurteilen und uns darüber wundern warum sie neue Mietverträge wollen.