Kann ich wegen einem blöden Telefonstreich angezeigt werden?

15 Antworten

Anzeigen wird sie euch vermutlich nicht können. Also strafrechtlich sehe ich da jetzt keinen Verstoß, wobei ich aber jetzt nicht alle Strafgesetze kenne. Ich will jetzt nicht ausschließen, daß ein vorsätzliches Nichtbezahlenwollen vielleicht als Betrug gewertet wird. Das wäre nämlich strafbar. Aber ungeschoren kommt ihr vermutlich sowieso nicht davon. Ihr habt ja einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Ihr habt erklärt, daß ihr ihre Dienste in Anspruch nehmen wollt und sie hat zugesagt. Sie hat nun den Anspruch auf Vertragserfüllung, genauso, wie ihr das auch gehabt hättet. Das heißt, auch wenn ihr dann ihre Dienste nicht in Anspruch nehmt, hat sie das Recht darauf, von euch dafür bezahlt zu werden. Und wenn ihr das nicht macht, kann sie das Geld von euch einklagen. Und nicht nur das. Sie könnte auch Schadensersatz fordern, wenn sie deshalb einem anderen Kunden abgesagt hat, von dem sie gewöhnlich mehr verdient.

Ich glaubs ja nicht.

Telefonstreich mit weitergeleiteter Nummer, ich lach mich schepp...... Das ist wie Klingelputzen mit Hinterlassen von Name und Anschrift.....

Also, anzeigen kann die euch nicht, nein.

Die hat, wenn sie was tun will, zwei Möglichkeiten.

1.) Die geht zu einem Anwalt, der bekommt raus, wer der Handyinhaber ist, mahnt den ab, will zudem Schadensersatz (Zeitaufwand/Fahrtkosten) und Kosten haben. Wird teuer.

2.) Die hat einen Zuhälter. Nunja, dabei handelt es sich um ein Klientel, welches, sagen wir mal, nicht allzu zimperlich vorgeht zuweilen.

Der geht zu einem Anwalt, der ermittelt den Anschlussinhaber auf rechtliche einwandfreie Art, dann wird der jedoch zurückgepfiffen, das "erledigt man dann selbst...." (Und Du kannst Dir vorstellen, das "Gespräch" wird weniger einfach, also dann schon lieber nur der Anwalt).

Also ganz ehrlich, sollte die erste Möglichkeit wahrnehmen, wirds teuer, bei der zweiten wirds teuer und schmerzhaft, wenn Du Glück hast, macht die gar nichts - und in diesem Falle rate ich an, gewisse Kreise in Zukunft bei Streichen  zu streichen, wenn Du verstehst was ich meine. Es gibt Menschen, die lachen im Keller nur, andere jedoch tun erst was, bevor sie lachen.

Hehe... sehr schön... :D  Sollte sie wirklich Anzeige erstatten, wird die Polizei diese einstellen, da kein öffentliches Interesse besteht.. es handelt sich bei Eurem Streich lediglich um ein Antragsdelikt. Bedeutet, sie muss sich einen Anwalt nehmen um ihren "Ausfall" einzuklagen. Ob sie dies tun wird, wage ich zu bezweifeln.

Wenn die Dame "ordentlich" arbeitet, also angemeldet ist, so hat sie genauso Recht darauf, eine Art Anfahrtsgebühr zu verlangen. Das ist auch bei Taxis so, wenn man anruft und dann doch keines braucht, so ist eine Gebühr fällig.

Da ist keine strafrechtliche Anzeige zu erstatten, aber Schadenersatz (für die Fahrtstrecke und den entgangenen Lohn) könnte sie versuchen einzuklagen, wenn sie 1. arbeitsrechtlich abgesichert (angemeldet, Steuer, Gesundenuntersuchung für dieses Gewerbe...) ist, also nicht selber juristisch gesehen Dreck am Stecken hat, 2. sie Beweise vorlegen kann (immerhin wart ihr ja doof genug, eure Handynummer nicht zu unterdrücken, das heißt, sie kann anhand ihres Telefonprotokolls nachweisen, dass ihr ihr diesen Streich gespielt habt). Kann schon sein, dass ihr für diesen kindischen Blödsinn ein paar Euros abtreten könnt, war auch echt eine saudumme Idee, sry :D