kann ich trotz schwangerschaft halbe erwerbsminderungsrente beantragen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo binabee,

ein formeller, postiver Punkt ist, daß Sie aus der REHA mit dem Status "arbeitsunfähig" entlassen worden und seit Juni 2010 krankgeschrieben sind.

Allerdings sie sollten in jedem Fall einen Rechtsbeistand hinzuziehen!!

Je jünger Sie sind, umso schwerer wird es, die Erwerbsminderungsrente zu bekommen.

Ein guter Tipp ist hier immer die Mitgliedschaft im VDK, denn dort bekommen Sie kompetenten Rechtsbeistand für einen relativ geringen Monatsbeitrag von ca. 5 Euro.

Die Juristen des VDK sind versiert bei allen Fragen, welche die Sozialversicherung betreffen.

Die Spezialisten des VDK begleiten Sie im Ernstfall bis zum Sozialgericht.

Und das ohne Wartezeiten, wie dies bei den Rechtsschutzversicherungen der Fall ist.

Natürlich gibt es noch andere Sozialverbände wie z.B. Gewerkschaften, welche Ihren zahlenden Mitgliedern ebenfalls Rechtsbeistand bieten.

Ich persönlich empfehle grundsätzlich den VDK, weil ich dort die besten Erfahrungen gemacht habe.

Außerdem bietet der VDK eine unabhängige Patientenberatung!

Das ist nicht zu verachten, wenn man nach neutralem, kompetenten Rat sucht.

Weiterhin müßten Sie berücksichtigen, daß es für die Durchsetzung Ihres Antrages zu einem Sozialgerichtsverfahern kommen kann.

Oft ziehen sich diese Verfahren unendlich in die Länge und die Rentenversicherung lehnt immer wieder ab.

Betroffene werden von einem Gutachter zum anderen Gutachter weitergereicht, Gutachten widersprechen sich.

In diesem Zusammenhang ist dann oft der letzte Ausweg, beim Sozialgericht einen Antrag auf ein fachübergreifendes Privatgutachten einzureichen.

Allerdings müßen die daraus entstehenden Kosten vom Betroffenen selbst bezahlt werden.

Die Kosten für so ein Privatgutachten können, je nach Fall, leicht in die tausende Euro gehen.

Eine Rechtsschutzversicherung wiederum würde diese Kosten übernehmen.

Aber Achtung:

Wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben und jetzt erst daran denken, eine solche abzuschließen, müßen Sie unbedingt die Mindestwartezeit von 3 Monaten erfüllen, bevor die Rechtsschutzversicherung überhaupt leistet.

3 Monate Wartezeit heißt in diesem Fall, 3 Monate bevor Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei Ihrer Rentenversicherung einreichen.

Also 3 Monate vor "Verfahrensbeginn!"

Ihrer Beschreibung nach sind Sie noch ein jüngerer Jahrgang, vermutlich jünger wie Geburtsjahr 1961.

Das würde bedeuten, daß Sie wie viele andere mit Jahrgang ab 1961 und jünger keinen Vertrauensschutz mehr geltend machen können, was Ihre berufliche Ausbildung anbelangt.

Hier kann der Knackpunkt so aussehen, daß Sie eine Reduzierung Ihres noch vorhandenen Leistungsvermögens auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen einer 5 Tage Woche nachweisen müßen.

Diese Tatsache darf nicht unterschätzt werden, weil ich bei Sozialgerichtsverhandlungen immer wieder erlebe, daß Betroffene auf Tätiglkeiten wie Museumswärter und Pförtner verwiesen werden.

Hierbei spielt es dann überhaupt keine Rolle, ob am allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt ein entsprechende Stelle vorhanden ist.

In diesem Zusammenhang noch ein wichtiger Praxistipp:

Nehmen Sie sich die Zeit und besuchen Sie am Sozialgericht in Ihrer Nähe öffentliche Sozialgerichtsverhandlungen.

Warum:

Sie werden dort mit eigenen Augen und Ohren miterleben, welche Argumente dort hin- und hergeschoben werden und worauf es ankommt!

So können Sie sich ein eigenes Bild vom Verfahrensablauf machen und entsprechende Vorbereitungen treffen.

Die Sitzungstermine sind außen an den Türen der Sitzungszimmer angeschlagen.

Fazit:

Machen Sie von Anfang an keine halben Sachen, welche das Antragsverfahren unnötig in die Länge ziehen.

Holen Sie sich von Anfang an einen kompetenten Rechtsbeistand mit ins Boot.

Die Mitgliedschaft im VDK können Sie ggf. nach erfolgreicher Beantragung Ihrer Rente monatlich kündigen.

In diesem Sinne viel Erfolg, gute Besserung, ein gesundes Baby und beste Grüße

Konrad

Am besten ist du suchst dir in deiner Stadt eine Rentenberatungsstelle.Die können dich am besten beraten und sagen dir auch was du tun mußt um die Erwerbsminderungsrente zu bekommen.Solche Beratungsstellen gibt es in jeder Stadt und beim Rententräger.

Wenn die Rentenversicherung dir eine Erwerbsminderung attestiert, bekommst du auch die sntsp .rechende Rente. Ob du schwanger bist, ist dabei uninteressant. Auch 100 % Erwerbsunfähige können schwanger werden