Kann ich sehen, ob jemand polizeilich gesucht wird?

10 Antworten

nein, das gibt es nicht. Evtl. solltest Du mal in anderen Kreisen oder Lokalitäten verkehren, wo solche Leute nicht sind

Hi Achilles83,

... alle Antworten hier gehen überwiegend nur auf die Thematik ein, ob es eine Möglichkeit gibt, im Internet auf einer Website Auskunft zu bekommen, ob die Person XYZ gesucht wird. Nun, es besteht die Möglichkeit seitens der Polizei, eine namentlich bekannte Person zur Öffentlichkeitsfahndung u.a. im Internet abrufbar zu halten, bzw. zur Mitfahndung aufzurufen. Das BKA verfährt da genauso, wie die Websites der jeweiligen Landespolizeien oder Landeskriminalämter (siehe unter http://www.polizei.de ) In der Regel handelt es sich bei diesen gesuchten Personen um Schwerkriminelle, von denen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, und bei denen die Polizei sicher ist, dass es Menschen in deren Umfeld gibt, die einen Hinweis auf einen Aufenthaltsort geben können. Desweiteren gibt es Suchmeldungen verschwundener/vermißter Personen und natürlich ... der Ergänzung halber ... Fahndungsaufrufe nach gestohlenen Gegenständen.

Eine Person, die gerne selbst wissen möchte, ob und was die Polizei über einen gespeichert hat, kann einen Antrag auf Auskunft stellen. An wen man sich da letztendlich wendet, bzw. wer Auskunft gibt, kann man in jeder Polizeidienststelle erfragen (bitte nicht über die Notrufleitung 110!!!!!). Die Polizeibeamten dort können einen die genaue Anschrift der polizeiauskunftgebenden Stelle mitteilen. Die Auskunft ist kostenlos, ebenso das schriftliche Mitteilungsergebnis (zumindestens in Hessen). Eine Polizeiauskunft über eine fremde Person (also, ob sie polizeilich erfasst ist, oder was gegen diese vorliegt) erhält keine private Person. Selbst während einer Verkehrskontrolle ist die Polizei nicht verpflichtet, dem Kontrollierenden mitzuteilen, ob, oder was gegen einen selbst vorliegt. Solche Anfragen müssen schriftlich erfolgen und werden schriftlich und rechtsverbindlich beantwortet.

Die letzte Antwort (von PepsiMaster) kannst Du uneingeschränkt übernehmen, wenn Du gegen eine Personen einen Verdacht hast, kannst Du diesen in jedweder Form (auch anonym) der Polizei mitteilen. Diese Mitteilung wird aber einseitig bleiben, eine Rückantwort wird es nicht geben.

In diesem Sinne ...

MrDirekt

Auf der Seite vom BKA!

PepsiMaster  25.11.2008, 12:33

Dort gibt es keine Gesamtliste. Das BKA veröffentlicht nur wenige vermisste Personen, ungeklärte Mordfälle, Raubüberfälle mit besonderem öffentlichen Interesse, unbekannte Tote und die meistgesuchten Personen (sogen. "Top-Ten-Liste").

Eine Liste mit allen zur Fahndung ausgeschriebenen Personen oder sogar eine mit allen polizeilich in Erscheinung getretenen Personen gibt es (zum Glück) nicht. Das wäre ein massiver Verstoß gegen den Datenschutz.

Die Veröffentlichung ist nur dann möglich, wenn eine andere Art der Identifizierung oder Auffindung nicht mehr möglich ist!

Wenn Du einen konkreten Verdacht hast, also irgendwelche Anhaltspunkte, dass diese Person zur Fahndung ausgeschrieben sein könnte, kannst Du den Verdacht der Polizei melden, die werden die Person dann überprüfen und evtl. notwendige weitere Maßnahmen veranlassen.

Außer der Mitteilung an die Polizei solltest und darfst Du nichts unternehmen.

Es gibt spezielle Fälle, wo du an öffentlichen Plätzen Fahndungsplakate aushängen siehst. Aber direkt einen Katalog zum durchblätter oder überprüfen, ob jemand polizeilich gesucht wird, gibt es hier zum Glück nicht.