Darf die Treppenhausreinigung per Mehrheitsentscheid geregelt werden?

3 Antworten

Die Hausverwaltung, von der wohl die Umfrage ausgeht, holt sich ein Stimmungsbild. Mehr kann sie nicht tun. Stellt sie fest, dass die Mehrheit der Bewohner für oder gegen eine Reinigung durch eine externe Firma oder Person ist, wird sie eine entsprechende Empfehlung an die Eigentümergemeinschaft geben.

Es könnte nun sein, dass die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass künftig die Reinigung von einer externen Firma übernommen wird und dass die Vermieter einzelner Wohnungen dann die Reinigung auf die Mieter umlegen wollen.

Dann wird es sicher so sein, dass einige Mieter dem zustimmen werden, weil sie froh sind, sich nicht mehr darum kümmern zu müssen, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet.

Andere Mieter werden sich dagegen wehren und diese Kosten nicht übernehmen. Sie werden weiter selbst putzen wollen, dann aber feststellen, dass es sowieso schon immer sauber ist, bevor sie anfangen wollen. Sie werden es irgendwann auch bleiben lassen, aber deswegen müssen sie noch lange nicht dafür bezahlen.

Die Vermieter solcher Wohnungen haben dann ein Problem, nämlich die Kosten für den Putzservice, die an ihnen hängen bleiben. Im Grunde bleibt ihnen dann nur die Wahl, die Mieten entsprechend zu erhöhen. Nicht mit dieser Begründung, sondern, weil es der Markt vielleicht her gibt und die Miete sowieso schon lange nicht mehr erhöht wurde.

Für die Umwandlung gilt, dass alle Mieter dem zustimmen müssen, ansonsten ging's halt nicht. Verträge können nicht einseitig geändert werden. Da du nicht Mieter einer Eigentumswohnung bist, gälte ein evtl. Beschluss der Eigentümerversammlung für dich (deine Oma und d. Mutter)  nicht.

der vermeiter kann den mietvertrag nicht einseitig ändern.

wenn da drin steht der mieter reinigt ...., dann ist das so.