Kann ich mit Privatinsolvenz aufgrund von einer Krankheit auch in Teilzeit arbeiten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
darf ich in meiner Privatinsolvenz ohne ein Attest so eine Arbeit nicht wahrnehmen.

Das ist richtig. Daher solltest Du ein Attest vorlegen, das kann Dir auch Dein Hausarzt ausstellen, da er sicherlich auch die Befunde der Fachärzte hat.

Du bekommst vermutlich ALG2. Wenn du was dazuverdienst wird das einkassiert, einerseits von der AfA und durch deine Insolvenz, wo den jeden möglichen Ct zurückzahlen muss innerhalb der 7-Jahre-Frist.