Kann ich mit der Polizei zu meiner Ex und meine Sachen holen?

5 Antworten

Die Polizei macht da gar nichts.

Du kannst ggf. auf Herausgabe Deiner Sachen bzw. Rückzahlung des Geldes klagen - wenn Du da Recht bekommst und sie dem Gerichtsvollzieher den Zutritt verweigert... dann würde die Polizei aktiv werden.

Die Polizei würde nur dann tätig werden, wenn die Sachen
1) gestohlen oder geraubt oder sonst widerrechtlich den Besitzer gewechselt hätten

oder

2) Du erfolgreich auf Herausgabe der Sachen geklagt hättest, aber deine Ex-Freundin sich immer noch weigert, dir die Sachen zurückzugeben und der Gerichtsvollzieher sie auch nicht von deiner Ex-Freundin bekommt.

Hey Craazzy,

du musst dich auf jeden Fall mal bei der Polizei erkundigen! Einfach mal in die Dienststelle gehen und nachfragen beziehungsweise den Sachverhalt erläutern, ich persönlich habe schon davon gehört, dass die Polizei unter bestimmten Bedingungen (die ich leider nicht kenne) mit kommt und dir dabei helfen würde, deine Gegenstände zu holen.

~Simon

Nein, das ist eine Privatangelegenheit. Da wird die Polizei nicht tätig.

Nein, das macht die Polizei nicht, denn gegen welches Recht hätte Deine Ex denn verstoßen? Türe nicht Aufmachen oder nicht anwesend Sein sind nicht strafbar. Im übrigen stimmt das, was Bronkhorst geschrieben hat.