Kann ich Miete beziehen von meiner Schwester die Hartz-IV bezieht?
Guten Tag, meiner Schwester gehört ein abbezahltes Reihenhaus und bezieht jetzt aber Hatz lV. Aufgrund einiger Sanierungskosten könnte sie das Haus nicht mehr halten so wurde es mir überschrieben und ich zahle die Kosten was auch kein Problem für mich darstellt. Sie hat natürlich Niessbrauchrecht lebenslang. Die Frage ist eigentlich kann ich Miete beziehen oder gibt es da Probleme. So könnte ich nämlich auch einige Sanierungskosten von der Steuer absetzen, oder ?
8 Antworten
Wenn ihr so langfristig plant, bedeutet es dann, dass deine Schwester gar nicht daran interessiert ist, sich einen Job zu suchen? Normalerweise ist HartzIV nur vorübergehend, bis ein neuer Arbeitsplatz gefunden wurde. Deine Frage hört sich nach geplanter Langzeitarbeitslosigkeit an.
Wann wurde das Grundstück übertragen? Irgendwie hört sich deine Frage nach Sozialbetrug an. Ich will euch nichts unterstellen, aber wenn das Grundstück erst dann an dich übertragen wurde, als HartzIV bezahlt wurde, dann war das eindeutig zu spät.
Jetzt wollt ihr den Staat auch noch mit Mietzahlungen und steuerlichen Vorteilen abzocken.
Was haltet ihr davon, dass deine Schwester sich Arbeit sucht, damit die Allgemeinheit nicht euer Leben finanzieren muß? Das wäre die naheliegendste und beste Lösung für alle Beteiligten!
Du hast meine Antwort nicht sorgfältig gelesen. Ich schrieb ausdrücklich
Ich will euch nichts unterstellen
Warum ist sie nicht längst in der EU Rente? Warum sollte das Amt eine arbeitsunfähige Frau die die Auflagen nicht erfüllen kann jahrelang durch H4 schleppen?
Warum soll der Steuerzahler jetzt dir noch Miete zahlen?
Wer hat Euch diese Konstruktion empfohlen?
Ein Wohnrecht für die Schwester wäre weit besser gewesen.
So kann die Schwester vermieten, aber die Miete reicht nicht um die Renovierung zu zahlen. Ausserdem hat bei Vermietung keiner von Euch das Recht auf Abschreibung.
Bevor Ihr das gemacht habt, habt Ihr leider keinen Steuerberater gefragt.
Der hätte 200,- Euro gekostet, ihn nicht zu fragen kostet Euch vermutlich über die Jahre Tausende Euro.
Danke für die Antwort, ja wir hätten das damals anders regeln sollen .
nein, sie darf ja kostenlos (Niesbrauchrecht) bei dir wohnen.
Die Frage ist auch, was ist das Haus wert? Auch wenn da eine Renovierung von 30'/40' tausend vielleicht sind. Trotzdem ist das Haus ja nicht wertlos.
Das Jobcenter wird wohl kaum die Miete für ein Reihenhaus übernehmen, wenn nur eine Person dies bewohnt.
Alternativ kannst Du das Haus auch verkaufen, Deine Schwester sucht sich eine angemessene Wohnung die dann vom Jobcenter finanziert wird.
Das Konstrukt kommt mir zwielichtig vor. Sollte die Überschreibung eine Schenkung gewesen sein, müsste das Amt die Rücknahme verlangen und das Gebäude als Vermögen bewerten.
Da ist nicht zwielichtig dran wenn man seine Schwester unterstützt. Es geht darum das ich jetzt um die 20000 Euro für Sanierungen gezahlt habe und ich es vielleicht steuerlich absetzen kann wenn ich offiziell vermiete.
Du hast eine Immobilie übertragen bekommen, die du jetzt noch durch Sanierung aufwertest. Wo ist da bitte eine Unterstützung? Das ist nach dem Gesetz eine Schenkung, die zur Bedürftigkeit deiner Schwester beigetragen hat. Dein Anliegen ist schon klar grenzt aber an Sozialbetrug.
Nochmal es geht mir darum ob ich steuerlich was absetzen kann wenn ich offiziell der Vermieter bin . Meine Schwester wird krankheitsbedingt nie wieder arbeiten können und hat in zwei Jahren auch das Rentenalter erreicht. Das Haus ist schon vor der Arbeitsunfähigkeit mir überschrieben worden . Aber schön das du um unseren Staat so besorgt bist und erstmal hier was unterstellst.