Kann ich meine Gaspistole straffrei bei der Polizei abgeben?

13 Antworten

Straffrei abgeben - ja, in jedem Fall. Beim transport zur Polizei in einem verschlossenen Behältnis (Geldkassette, ...) passiert Dir da ncihts. Bloß führen, d.h. so mitnehmen, dass du die ohne zugriffserschwernis in die Hand nehmen könntest darfst Du sie nicht.

Allerdings wenn die Gaspistole ein F im Fünfeck hat, oder vor 1976 ohne dieses Zeichen frei ab 18 im Handel zu erwerben war, ist der Besitz nach wie vor frei ab 18 ohne Waffenbesitzkarte erlaubt, eine Abgabe wäre dann auch nicht notwendig.

Gerade wenn noch das Zubehör (Abschussbescher für Pyromunition z.b.) vorhanden ist würde ich das Ding beim nächsten Büchsenmacher abgeben, wenn Du es loswerden willst. Da kriegst Du dann voraussichtlich noch etwas Geld dafür.

OH man was für ein schrott hier geschrieben wird.

Ich habe eine eine Waffen besitz karte kostete mich 50 € und ein kleinen Fragen bogen.

Und ich weiß aus erfahrung das man die waffe auch ohne schein transportieren darf, getrennt waffe, magazin und kugeln mussen getrennt in den taschen sein.

Abgeben ist traffrei

Der bezitz ab 18 jahren im Haus auch solange das grundstück dir gehört oder gemietet ist.

Das führen in der öffenlichkeit ist auch mit schein eingeschrenkt das heißt sie muss oder darf nicht zu sehen sein.

Ohne schein wie schon gesagt demoniert mit man sie nicht schnell mal benutzten kann.

AH noch wichtig auch mit einer besitz karte darf man nicht an öffendlich belebten orten sprich einkaufsläden usw.

SO ich denke es kommt etwas spät aber alle anderen wissen es jetzt genau.

IceDragonxfire  27.10.2010, 15:47

Ach du sch..ße irgnoriert meine rechtschreibfehler ;) danke

schmeiß sie bei der Polizei in den Briefkasten und schreib einen Zettel: "Don Vito lässt euch ausrichten, dass schon zu viel Blut in diesen Straßen vergossen wurde. Die Stadt gehört wieder euch. Aber wir werden zurückkommen."

opel09  10.07.2009, 11:32

hahaha

vatoslacos  19.12.2012, 23:07

Ja aber schreib vorher die Absenderadresse auf den Umschlag

Im Prinzip ja. Du solltest allerdings nicht mit der Waffe zur Polizei gehen, sondern denen sagen, daß du eine zu Hause hast. Das Führen dieser Waffen ist nämlich verboten, nicht das zu Hause haben. Die kommen dann und holen sie ab.

Es wird derzeit über ein Amnestiegesetz von Bund und Ländern entschieden, nachdem Besitzer Illegaler Schusswaffen diese Straffrei abgeben dürfen.

Bis das draußen ist, entscheidet immernoch der Staatsanwalt, ob er Anzeige erstatten möchte.

Rein theoretisch kannst Du derzeit also noch angezeigt werden.