Kann ich mein Motorrad in einem anderen Bundesland zulassen?

Steven192  16.05.2022, 08:22

Hast du schon mal bei der Zulassungsstelle gefragt?

Bulli97 
Fragesteller
 16.05.2022, 08:25

Nein noch nicht

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein.

§6 FZV:

(1) Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

§46 FZV:

(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigter zuständig.

Ja, aber....

Du müsstest zunächst in das entsprechende Bundesland umziehen, bzw. Dich dort wohnhaft melden. Dann meldest Du bei der entsprechenden Zulassungsstelle dein Motorrad an. Wenn das passiert ist, meldest Du Deinen Wohnsitz wieder an alter Stelle an und kannst (seit 2015) Dein Kennzeichen mit umziehen lassen und behalten.

Ziemlich viel Lauferei, aber wenn es Dich glücklich macht ;-)

DerHans  16.05.2022, 13:29

Man kann zwar das Kennzeichen mitnehmen, aber das KFZ muss trotzdem wieder am neuen Wohnort angemeldet werden.

Amtsschreck  16.05.2022, 13:36
@DerHans

Natürlich. Das hatte ich dabei vergessen zu erwähnen.

Natürlich kannst Du ein Fahrzeug nur in Deinem Landkreis zulassen.

Leider nein, Fahrzeuge müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle am Wohnort zugelassen werden!

Die Abmeldung eines Fahrzeugs ist dagegen bundesweit möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das KFZ muss dort zugelassen werden wo du deinen Lebensmittelpunkt hast. Bei einem Umzug kannst du jetzt zwar dein Nummernschild behalten, aber trotzdem muss das Krad umgemeldet werden.