Extrem kleine Blinker und Bremslichter erlaubt?

5 Antworten

Jedes Fahrzeug bzw. -Teil braucht eine ABE. So einfach ist das - egal was in den Richtlinien steht. Ohne ABE ist die Eigenbeteiligung im Schadensfall minimal - wenn sie denn überhaupt eintritt.

Wie meinst du das mit der Eigenbeteiligung?

Es gibt durchaus Regeln für die Lichtstärke bei Kfz-Leuchten, Jede lichttec hnische Einrichtung muss geprüft sein und eine Zulassung haben. Sie darf nichtz verändert werden. Aber es gibt natürlich immer wieder FAhrer, die an ihren Eisenhaufen nicht zugelassene Leuchten montieren.

Denen wünsche ich dann mal eine schöne Verkehrskontrolle mit sehr peniblen grünen Männchen.

Hätte mir eigentlich auch das Kennzeichen notieren und mal der Polizei melden können, aber das war mir dann auch zu blöd. Ich frage mich auch, ob die einer solchen Sache überhaupt nachgehen würden.

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Hier findest du etwas weiter unten die vorgeschriebene Größen der Licht Anlage. Ich denke mal, wie du es beschreibst, waren die es Motorradfahrers nicht ganz korrekt:-)

Da steht aber nur, in welcher Höhe sie angebracht werden müssen, aber nichts über die Mindestfläche:

  • vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
  • Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
  • Anbaulage: mittig
  • in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mm

Und kann es sein, daß Bremslichter für Motorräder erst seit 1988 vorgeschrieben sind???

@Franz577

Anordnung der Fahrtrichtungsanzeiger (Auszug EU-Richtlinie) vorne:

• Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen 240 mmm,

• außerhalb der senkrechten Längsebenen die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren;

• Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung dürfen mitvollzogen werden,

• Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig.

hinten:

• Mindestabstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen 180 mm,

• Höhe mindestens 350 mmm und höchstens 1200 mm über den Boden.

das ist vielleicht deutlicher

@cat64k
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein.

Was "ausreichend" ist wird dann in den entsprechenden Normen (Din, ECE) festgelegt.

Wenn Du kein E-Prüfzeichen hast ist es an Dir bei einer Einzelabnahme dem TÜV Ing. darzulegen, daß das was Du angebaut hast ausreichend ist, und das wird schwierig.........

Die Beleuchtungseinrichtung muß ein E-Prüfzeichen (alternativ ABE/ Einzelabnahme) haben. Wenn Blinker dieses Prüfzeichen haben, sollten sie auch groß genug und erkennbar sein. Anderenfalls bekommen sie das Prüfzeichen nicht.

Es werden auch sehr viele dieser Mini-Blinker verkauft, die kein Prüfzeichen haben. Interessant wird's dann für den naiv-risikofreudigen Fahrer/Halter, wenn's kracht und die Schuldfrage zu klären ist.

Interessant ist auch, warum es Herstellern überhaupt erlaubt ist, etwas zu verkaufen, was gar nicht benutzt werden darf.

@Franz577

Es ist gesetzlich nicht erlaubt.

Siehe hierzu in § 23 StVG. Das "Feilbieten" nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen kann mit Geldbuße bis 5000.- EURO geahndet werden. Man muß sie nur erwischen!

@siggibayr

Das dürfte aber doch nicht allzu schwierig sein. Sobald irgendwo solche Minilichter angeboten werden, braucht man den Anbieter doch nur der Polizei melden, oder?

Denn warum soll jemand Geld für etwas bekommen, das man nicht benutzen darf und womit man dann selber noch Ärger bekommt?

Und was letztendlich auch die Verkehrssicherheit gefährdet.

@Franz577

Ihr kennt doch den Zusatz in der Werbung: Nicht zugelassen im Bereich der StVZO! Und trotzdem wird es gekauft und im öffentlichen Verkehrsraum verwendet. Ist jetzt der Verkäufer schuld? Er wird kaum bestraft, denn er bietet zwar Fahrzeugteile ohne Genehmigungszeichen an, weißt aber darauf hin, dass diese im öffentlichen Verkehrsraum verboten sind. Kaufen darf man auch Radarwarner, obwohl jeder weiß, dass diese verboten sind, und viele kaufen trotzdem.......

@siggibayr

Aber du hast doch selbst geschrieben:

Das "Feilbieten" nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen kann mit Geldbuße bis 5000.- EURO geahndet werden.

Kann es also nicht geahndet werden, wenn der Verkäufer drauf hinweist, daß die Teile im Bereich der StVZO nicht zugelassen sind?

Das frage ich mich seit gestern auch, da ist mir das Gleiche passiert. Blinker kaum zu sehen und keine Ahnung, ob Bremslicht anging, musste nur noch in die Eisen.

Würd mich interessieren, wie es da dann mit der Schuldfrage aussieht, wenn man so einem Knallkopf dann wirklich drauffährt.

Um eine Teilschuld wird man als Auffahrender wohl nicht herumkommen, aber solche Blink- und Bremsfunzeln gehören verboten.

Daß der TÜV sowas durchgehen läßt, wundert mich echt.

Klar will man die Optik durch großflächige Blinker und Bremsleuchten nicht "verschandeln", denn alles aus Plastik ist bei den Fahrern dieser "Eisenhaufen" ja verpönt und wird so gut es geht minimiert. Aber wenn es auf Kosten der Sicherheit geht, fehlt mir dafür jegliches Verständnis.

@Franz577

Ich denke mal, dass diese Dinger keinen TÜV-Segen haben. Aber unsere Polizei sollte diese Mopeds oder "Eisenhaufen - finde ich schön-" überprüfen, und wenn kein E-Kennzeichen drauf ist, Mängelkarte und kurzfristig zum TÜV.

@cat64k

In der StVZO findest Du diesbezüglich auch nichts relevantes.

Lichttechnische Einrichtungen an Krafträdern / Kfz, unterliegen einer ABG, um diese AGB zu erhalten sind die für die jeweilige Leuchte Anforderungen vom Hersteller zu erfüllen, diese ergeben sich aus der EU, bzw. ECE-Regelungen.

Hier mal genauere Ausführungen für lichttechnische Einrichtungen:
www.gtue.de/sixcms/media.php/374/broschuere_lte_2010-12.pdf

@Antitroll1234

Aber daß hier keine Mindestgröße vorgeschrieben ist, finde ich schon äußerst merkwürdig. Theoretisch dürfte man dann auch nur mit einer roten und zwei gelben Leuchtdioden als Rücklicht, Bremslicht bzw. Blinker unterwegs sein.

Sonst wird jeder Schwachsinn reglementiert und Roller läßt man nur noch 45 statt 50 km/h fahren (50 ist ja auch viiiieeel zu schnell!), aber bei sowas macht man sich keine Gedanken!

Sowas Bescheuertes!

@Franz577

Theoretisch dürfte man dann auch nur mit einer roten und zwei gelben Leuchtdioden als Rücklicht, Bremslicht bzw. Blinker unterwegs sein.

Wenn die ABG dies erlaubt und alle Anforderungen die der Hersteller erfüllen muss um diese ABG zu erlangen, ist dies möglich.

Aber um eine ABG, und die für den jeweiligen bestimmten Zweck als z.B. Bremslicht die benötigten Prüfzeichen zu erlangen sind halt Voraussetzungen erforderlich bzgl. Lichtstärke, Leuchtweite, Abstrahlwinkel etc. etc. etc.
Ohne diese zu erfüllen gibt es keine Erteilung der benötigten Prüfzeichen, ohne die benötigten Prüfzeichen ist keine Zulassung als Bremslicht etc. möglich.

Sonst wird jeder Schwachsinn reglementiert

Gerade Beleuchtungseinrichtungen werden sehr genau reglementiert, da ist kaum Spielraum.

@porki678

"Eisenhaufen - finde ich schön-"

Ja, das Gegenstück dazu sind dann die "Joghurtbecher" als Bezeichnung für vollverkleidete Motorräder bzw. solche mit viel Plastik (meist aufgemotzte Rennmaschinen).

Ich selbst fahre eine Halbverkleidete, das ist ein guter Kompromiss aus Schutz und Optik.

Aber diese beiden "Lager" unterschiedlichster Fahrertypen geben ihren Maschinen gerne gegenseitig solche liebevollen Kosenamen. ;-)

@Antitroll1234

Ok, aber dann dürfte besagter Motorradfahrer mit seinen kleinen Funzeln doch eigentlich nicht durch den TÜV kommen bzw. wenn den mal eine Polizeistreife sieht, müßten sie ihn eigentlich gleich rausziehen, oder?

@Franz577
Ok, aber dann dürfte besagter Motorradfahrer mit seinen kleinen Funzeln doch eigentlich nicht durch den TÜV kommen

Wenn der vor der HU die Leuchten in zulässige umrüßtet fällt dies ja nicht auf.

bzw. wenn den mal eine Polizeistreife sieht, müßten sie ihn eigentlich gleich rausziehen, oder?

Davon ist auszugehen wenn den Polizisten dort etwas koscher vorkommt.

@Antitroll1234
Wenn der vor der HU die Leuchten in zulässige umrüßtet fällt dies ja nicht auf.

Das stimmt.

Davon ist auszugehen wenn den Polizisten dort etwas koscher vorkommt.

Du meinst, wenn ihnen etwas nicht ganz koscher vorkommt. Und glaubst du, die Polizei würde so einer Sache nachgehen, wenn man das melden würde?

@Franz577

Da dies die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt, wird dem gewiss nachgegangen.

@Antitroll1234

Naja, blöd daß ich mir die Nummer nicht gemerkt bzw. aufgeschrieben habe.

Aber in dem Moment war ich einfach nur froh, dem nicht reingefahren zu sein und hatte gar nicht den Gedanken daran, dies zu melden. V.a. nicht ohne zu wissen, ob sowas zulässig ist oder nicht.

Würde ja auch keine Anzeige draus machen wollen, aber interessieren würde es mich schon, was die Polizei so solchen Minilichtern sagt.

Kann mir aber andererseits auch nicht vorstellen, daß der noch nie einer Polizeistreife begegnet ist oder begegnen wird.

Und die Polizei geht ja teilweise nicht mal größeren Sachen nach, solange nichts passiert ist. Da würde es mich wundern, wenn die den wirklich aufsuchen würden, um sich seine Maschine anzuschauen. Denn vorladen würde ja nichts bringen, da könnte er dann ja nochmal schnell umrüsten.