Grenzbebauung-was ist erlaubt?

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Ein Gebäude darf normalerweise nur an einer Grundstücksseite stehen und maximal 7m lang sein. Wenn es sich um eine Einfriedung handelt, gilt in jedem Fall der Bebauungsplan. Überstehende Gebäude sind normalerweise GAR nicht zulässig.

Das steht in der Bauordnung deiner Gemeinde.Dort erfährst du alles nähere.Man kann auch Streit am Gartenzaun vermeiden und den Streit schlichten lassen.

Die Festlegungen dazu hängen vom Bebauungsplan ab, der für dieses Grundstück gilt.

Normalerweise darf aber der Dachüberstand nicht über der Grenze stehen. Du musst aber sofort Widerspruch einlegen, weil es sich sonst ggf. um eine Überbauung handelt, die Du dulden müsstest.

Genaue Auskunft dazu gibt das Bauamt; hier schnell hingehen.

Zunächst einmal hat deregenmacher recht. Was mich allerdings wundert, habt ihr kein Anhörungsbogen bekommen? Normalerweise wird die direkte Nachbarschaft über die Art und Weise des Bauvorhabens informiert und kann Einspruch erheben.

Die Nachbarschaft muss (zumindest bei uns) nicht informiert werden, wenn die Bebauung dem Bebauungsplan entspricht und eine Baugenehmigung vorliegt.