Kann ich mein Knöllchen umgehen?

8 Antworten

Selbst WENN andere Falschparker nicht aufgeschrieben wurden, hast du einen Verstoß begangen und kannst daher verfolgt werden.

Der Rechtsgrundsatz dafür lautet: "Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht".

Soll heißen: Wenn andere für einen Verstoß nicht verfolgt werden, kann ein Verfolgter daraus keinen Anspruch ableiten, ebenfalls nicht verfolgt zu werden.

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Im übrigen gilt bei Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip, im Gegensatz zu Straftaten, bei denen grundsätzlich das Legalitätsprinzip gilt.

Opportunitätsprinzip bedeutet, dass Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden können ("pflichtgemäßes Ermessen", siehe § 47 OWiG), wohingegen das Legalitätsprinzip bestimmt, dass Straftaten grundsätzlich verfolgt werden müssen, zumindest soweit es sich um Offizialdelikte handelt.

Nein, das kann man nicht einmal als Begründung für einen Widerspruch ansehen. Du hast falsch geparkt, was die anderen gemacht haben spielt in dem Fall keine Rolle, es geht nur um dich und dein Fahrzeug. Das Fahrzeug war falsch geparkt ergo ist die Knolle zurecht ausgestellt worden.

die Begründung reicht voll aus um eine noch höhere Summe zahlen zu müssen.

Du bist doch nur zu faul zu laufen. Drei Blocks weiter wäre bestimmt was frei gewesen, weil da nur alte Leute ohne Auto wohnen. Ich an Deiner Stelle wäre ebenfalls zu faul gewesen und hätte mich lieber ins Parkverbot gestellt, aber ich hätte nicht rumgejammert, sondern das Knöllchen bezahlt.

ihr mit euern ausreden... im parkverbot stehen und andere belehren wollen