Kann ich mein Geld vom Tätowierer zurückbekommen?
Ich habe folgendes Problem. Zu Weihnachten habe ich von meiner Freundin einen Gutschein für ein Tattoo im Wert von 250€ bekommen. Ende März hatte ich einen Termin zur Vorbesprechung. Da haben wir dann einen Termin für den 3.5.2016 vereinbart und ich musste noch einmal 50€ als Anzahlung überweisen.
Am 3.5. bekomme ich drei Stunden vorher eine SMS von dem Tätowierer, ob wir den Termin auf den 7.5. verschieben könnten. Ich würde ihm damit sehr helfen. Ich habe zugestimmt.
Am Samstag, den 7.5. stand ich zur vereinbarten Uhrzeit vor dem Laden. Es war alles dicht und keiner da. Dann habe ich versucht, ihn zu erreichen. Er entschuldigte sich mit sowas wie "oh nein, ich habe mir schon gedacht, dass du meine E-Mail nicht rechtzeitig gelelsen hast" ...
Ich habe allerdings nie eine Mail erhalten. Er hat sie angeblich an jemand anderen geschickt. Nunja, die Gründe für die erneute Absage sollen familiäre Probleme gewesen sein. Vielleicht stimmt das sogar.
Nun habe ich darauf bestanden, dass er mir einen neuen Termin verbindlich und zeitnah anbietet.
Er hat mir einen neeuen Termin angeboten, Ende Juli!
Ich fühle mich zu Recht verarscht und mein Vertrauen zu ihm ist auch nicht mehr so richtig da.
Meine Frage nun: Gibt es eine Möglichkeit, die insgesamt 300€ zurückzuverlangen (Gutschein würde ich natürlich wieder zurückbringen), weil der Vertrag ja immer noch nicht zustande gekommen ist?
Hat jemand eine Idee? Vielen Dank schon einmal für eure Antworten
5 Antworten
Geld zurück, klare Sache.
Er hat Geld für ein Leistungsversprechen erhalten das er nicht einlösen konnte. Den ersten Termin hat er abgesagt, beim zweiten Termin war er nicht da ... damit hatte er zweimal Gelegenheit, das Tattoo zu stechen.
In übrigen Bereichen gilt auch das Nachbesserungsrecht. Du bist nicht verpflichtet, Dir das Tattoo von ihm stechen zu lassen.
Ich würde das Geld zurückverlangen und ihm eine Frist setzen, bis wann das aufs Dein Konto eingeht. Danach kannste zum Anwlt wackeln.
Tattoo sind auch Vertrauenssache.
Wenn mir sowas passiert, würde ich mich nicht stechen lassen. Wennd as Tattoo in die Hose geht, ist das Theater noch größer. Besser in ein Studio und nicht bei einem im Hinterzimmer. Ein Studio würde das verstehen und die Die Rückzahlung/Auszahlung ohnehin anbieten.
Klingt vernünftig und sollte die erste Maßnahme sein. Obwohl ich beinahe befürchte, dass der Tätowierer auf Stunk aus ist...
Da bisher keine Leistung erbracht wurde, steht dir auch noch das gesamte Geld zu.
Ich weiß nicht, ob die in diesem Fall helfen können, aber vielleicht weiß die Verbraucherzentrale dann den passenden Ansprechpartner. Du solltest die Vorgänge auf jeden Fall schon mal protokollieren und du wirst deine Freundin als Zeugin für den Gutschein brauchen. Sollte es richtig Ärger geben, wird das sicher hilfreich sein.
Ich weiß leider nicht genau, was da für Fristen gelten, aber zwei Monate Wartezeit nach zwei verbummelten Terminen erscheint mir definitiv zu viel und ziemlich frech.
Vielen Dank! Ja, frech ist das in jedem Fall. Den Gutschein habe ich als Beweis und auch den PayPal-Beleg für die Überweisung der 50€.
Es handelt sich tatsächlich um ein Tattoo-Studio von einem ziemlich renommierten Künstler sogar. Daher nehme ich auch an, er denkt, er könnte sich so verhalten...
Ich bezweifle dass man das Geld zurück bekommt
Ein Kaufvertrag - und nichts Anderes auch ist der Wunsch nach einem Tattoo - verpflichtet beide Parteien.
Der Verkäufer/Tattowierer hat seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt, womit er keinen Anspruch auf die Entlohnung hat.
Ein Kaufvertrag - und nichts Anderes auch ist der Wunsch nach einem Tattoo - verpflichtet beide Parteien.
Das Stechen eines Tattoos ist kein Kaufvertrag, sondern ein Werk- oder Dienstvertrag. Ein Kaufvertrag scheidet schon deshalb aus, weil ein Tattoo keine Sache ist, die übergeben werden könnte (vgl. $433 BGB).
Hallo!
Meine Frage nun: Gibt es eine Möglichkeit, die insgesamt 300€ zurückzuverlangen (Gutschein würde ich natürlich wieder zurückbringen), weil der Vertrag ja immer noch nicht zustande gekommen ist?
Also zunächst halte ich es für fraglich, ob hier tatsächlich noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Es kommt halt darauf an, ob hier schon die wesentlichen Vertragsbestandteile (Vertragspartner, Leistung & Gegenleistung) verabredet worden sind oder nicht. Es kommt halt darauf an, was bereits abgesprochen war und was nicht.
Aber ich halte es nicht für unmöglich, dass hier noch kein Vertrag abgeschlossen wurde (insbesondere da ich vermute, dass über das Motiv etc. noch nicht abschließend gesprochen wurde).
Daher würde ich mich der allgemein geltenden Meinung anschließen und sagen: Die 50,00 EUR Anzahlung solltest du zurückbekommen können. Es liegt hier (wahrscheinlich) eine Bereicherung ohne Rechtsgrund vor.
Was den Gutschein angeht, würde ich dich noch um ein paar weitere Infos bitten. Um was für einen Gutschein handelt es sich? Ist es ein selbst erstellter Gutschein deiner Freundin ála 'Geh du mal irgendwo hin und ich zahle dann 250,00 EUR' oder ist das ein Gutschein direkt von diesem Tattoo-Studio?
Hallo, vielen Dank für die Antwort!
Hier noch ein paar Infos zum besseren Verständnis:
Bei dem Vorbesprechungstermin wurde das Motiv besprochen. Ich habe allerdings noch keine Zeichnung gesehen und bin mir auch nicht sicher, ob die schon existiert.
Der Gutschein ist von dem Tatto-Studio. Das Geld ist also bereits gezahlt worden.
Der Gutschein ist von dem Tatto-Studio
Nun, dann wirst du das Geld aus dem Gutschein wohl nicht zurück erhalten.
Deine Freundin hat dir einen Gutschein gekauft, der quasi besagt: Bei diesem Künstler kannst du damit für eine Leistung bis 250,00 EUR bezahlen. Dass du dich nun dagegen entscheidest (dass du von diesem Künstler nun also keine Leistung fordern willst, weil du mit seiner Einstellung nicht einverstanden bist), ist nicht das Problem des Künstlers.
Einen Anspruch auf Auszahlung eines Gutscheins hat man in aller Regel nicht...
Ach, noch was:
Wenn schon alles besprochen wurde (Wer bei wem wo für welchen Preis welches Motiv erstellt), könnte ein Vertrag bereits abgeschlossen sein (vgl. Werkvertrag um Par. 631 BGB). Einen solchen Vertrag kannst du zwar jederzeit kündigen, musst dem Künstler dann aber trotzdem (ggfs. anteilig) bezahlen! Siehe insoweit Par. 649 BGB.
Je nach dem, ob hier nun schon ein Vertrag besteht oder nicht, kannst du die Anzahlung zurückfordern oder eben nicht - im schlimmsten Fall musst du sogar noch etwas draufzahlen! Also immer schön freundlich bleiben, damit der Künstler nicht auf die Idee kommt seinen Anwalt zu befragen ;-)
Hast Du Ihn mal gefragt?
Vielleicht versteht er es ja und kommt Dir entgegen.
Seit wann muss der Täter Verständnis für das Opfer haben und diesem entgegenkommen?
Er hat nicht geleistet also bekommt die Fragestellerin die Kohle zurück. Sie ist im recht. Da gibt's kein Entgegenkommen.
Das ist wie wenn du zur Politesse sagst. "Ja ich stand im Halteverbot aber ich würde ihnen entgegen kommen und 3 Euro zahlen."
Täter ? Opfer? Was ist den bisher passiert?
Er hat einen Termin nicht wargenommen. und der zweite Termin ist dem "Opfer" zu weit hin.
Es geht hier lediglich um ein Gefühl. Da braucht man doch nicht gleich ein Fass auf zu machen
Ich werde ihm nun auf jeden Fall schreiben, was ich davon halte und dass ich in diesem Fall mein Geld zurück möchte... So, wie er sich bislang verhalten hat, ist da keine Spur von Verständnis oder irgendein Bemühen, es wieder gut machen zu wollen.
Ja, ich bin mir da ja auch nicht so sicher. Andererseits hat Tätowieren ja auch etwas mit Vertrauen zu tun und das ist nun weg. Vertrauen zählt nur leider kein juristischer Gegenstand, nehme ich an.