Ab wann schaltet sich der Staatsanwalt in eine private Anzeige ein?

6 Antworten

Eine Strafanzeige ist niemals privat! Wer eine Strafanzeige erstattet, muss ja sagen, weswegen er das tut. Also muss der Tatbestand (Körperverletzung, Vergewaltigung, Beleidigung pp.) benannt werden. Es gibt im unteren Bereich des Strafgesetzbuchs Tatbestände, die nur auf ausdrücklichen Antrag des Geschädigten überhaupt verfolgt werden. Beleidigung einer Privatperson ist z.B. ein echtes Antragsdelkt - das wird nur verfolgt, wenn der Geschädigte Strafantrag stellt (binnen 3 Monate). Eine Körperverletzung (egal ob vorsätzlich oder fahrlässig begangen) wird auch auf Antrag des Geschädigten verfolgt - wenn der Antrag aber nicht gestellt wird, kann aber der Staatsanwalt das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung erklären; und dann wird es auch ohne Strafantrag des Geschädigten verfolgt, wenn z.B. die Folgen der Tat besonders schlimm sind oder der Täter wegen ähnlicher Delikte bereits vorbestraft ist.

Jede!!!! Anzeige wird vom Staatsanwalt bearbeitet! Ein Zurückziehen einer getätigten Anzeige ist auch nicht mehr möglich! Drum immer vorher gut überlegen ob man anzeigt!

Soweit mir bekannt ist, immer dann, wenn auch in einer "privaten" Anzeige Verdachtsmomente für eine Straftat vorliegen, welchen dann offiziell nachgegangen werden muss. Dann gibt es auch keine Möglichkeit mehr, so eine Anzeige zurück zu ziehen.

Das kommt darauf an.

Kann man nicht generell sagen. Wenn er dem Fall besondere Bedeutung beimißt, wird er sich bereits in die polizeilichen Ermittlungen einschalten; sonst wird er diese abwarten.

wenn er meint, daß er das tun muß...bei einer Streiterei unter Nachbarn wegen eines Gartenzwerges meist nicht..