Kann ich jemand anzeigen, der seiner Oma (Nachbarin) vor 6 Monaten viel Geld gestohlen hat?

8 Antworten

So einfach wie manche schreiben, ist es nicht, denn es handelt sich nicht um einen "normalen" Diebstahl, sondern um einen Sonderfall! Die persönliche Beziehung zwischen Täter und Opfer ist in diesem Fall die Besonderheit. Hierzu gibt es den § 247 StGB (Haus- und Familiendiebstahl). Die Straftat wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt und es gibt tatsächlich eine Monatsfrist, die beginnt mit der Kenntnisnahme durch den Geschädigten. (vgl. auch ein paar gute Ausführungen: http://www.juraforum.de/lexikon/antragsdelikte)

Deliktisch frage ich mich bei dem Sachverhalt aber, ob statt Diebstahl kein Betrug vorliegt. Dazu müsste Oma O das Geld an den Enkel (freiwillig) verfügt haben - d. h. nicht Wegnahme durch Enkel E, sondern E täuscht O (ich brauche das Geld geliehen, du bekommst es bald wieder), O glaubt E (sie irrt, da sie E glaubt) und schließlich ist ein Vermögensschaden entstanden. Betrug in der Kurzform T I V V - Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden - alles kausal (einfacher "zusammengehörig"). Kernfrage ist hier also Wegnahme (= Diebstahlsdelikt) oder Verfügung durch Opfer (= Vermögensdelikt/Betrug).

Edit: Auch wenn das Strafrecht möglicherweise wegen versäumter Antragsfrist nicht mehr greift, gibt's das gute alte Zivilrecht, mit dem O das Geld von E zurückfordern kann.

josefsiebler 
Fragesteller
 19.06.2014, 12:53

Freiwillig gegeben hat sie ihm das Geld nicht.

PokemonFan18531  19.06.2014, 16:28
@josefsiebler

Ich gebe dir Recht, da habe ich nicht genau hingeschaut, aber die Verjährung ändert sich dadurch nicht. Deshalb frage ich mich, warum es aber so sein sollte, obwohl die Strafe dieselbe ist. Übrigens beginnt die Verjährung bei der Tat und nicht bei der Erkenntnis. Denn sonst könnte ich ja alles einfach nicht mitbekommen haben. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wo das nicht der Fall ist.

doch, das kannst du ihr raten. Sie soll unbedingt eine Anzeige erstatten. ich glaube nicht, dass es zu spät ist. Schön, dass du ihr dabei helfen möchtest. Jeder Diebstahl ist schlimm und eine Untat, aber wer die eigene Familie bestiehlt, dem kann man kein Vertrauen mehr schenken. Mir tut die Omi sehr leid. Ich wünsche ihr viel Erfolg bei der Aufklärung. Liebe grüße von bienemaus63

Ja, Diebstahl ist kein reines Antragsdelikt. Ab zur Staatsanwaltschaft!

josefsiebler 
Fragesteller
 18.06.2014, 18:54

danke

Hallo , warum lässt Du ein halbes Jahr vergehen ,wenn Du etwas wegen Diebstahl vorbringen willst .Hat derjenige vielleicht jetzt etwas gegen Dich getan und Du willst Dich damit rächen. Das geht Dich nichts an .Das soll die ältere Dame selbst tun ,wenns Ihr danach ist..Sorge in solchen Sachen nur für Dich .Wenn Du aber der älteren Dame helfen willst ,dann gibt's andere Hilfsaktionen :EIN GUTER Kompromiss: L.G.

josefsiebler 
Fragesteller
 18.06.2014, 18:39

Sie hat ihren Enkel angezeigt, aber zu spät und erst jetzt die Antwort bekommen. Es gibt da so eine Strafantragsfrist für Familienangehörige von max. 3 Monaten, die sie nicht kannte.

josefsiebler 
Fragesteller
 18.06.2014, 18:53
@josefsiebler

Ich habe nichts mit dem Enkel. Aber der Enkel hat auch versucht mit einem Gefälligkeitsgutachten die alte Dame zu entmündigen und sie in eine Klapse zu stecken, um seinen Diebstahl zu vertuschen und vorzeitig an Ihr Erbe zu kommen, er hat ihr mit dem Gutachten bei der Bank alle Konten sperren lassen und wir mussten die fitte alte Dame ohne einen Cent über ca. 6 Wochen durchfüttern. Auf Ihre Bitte haben wir ihr geholfen, ein Gegengutachten beantragt und sie zum Richter gerfahren, der sie für voll geschäftsfähig erklärte. Wenn jeder nur wegschaut und sich gar nix um andere kümmert, sowas in seiner Nachbarschaft zulässt, wo jeder feige ohne einen Funken Zivilcourage sich nur um sich kümmert, sorry, aber dann ist Dominik Brunner am Solner Bahnsteig umsonst gestorben.

xerxes1948  19.06.2014, 11:28
@josefsiebler

Deiner Frage habe ich Antwort gegeben,weil sie so gestellt wurde .Über die Hintertgründe hast Du nicht informiert.Du musst schon etwas konkreter werden ,wenn Du eine Antwort bekommen möchtest.Trotz allem ,was Du jetzt geschildert hast: Aber so gerne hast Du scheinbar Deine Hilfestellung nicht gegeben,-durchgefüttert?Wenn die alte Dame doch so fit ist ,warum und zu welchem Zweck hilfst Du ihr ?Das sind Familienangelegenheiten:Ich bin ein gebranntes Kind,denn das was Du bis jetzt ertragen musstest mit der alten Dame ,habe ich alles mit einer Nachbarin hinter mir ,die dann bei uns gewohnt hat .gepflegt wurde ,da ,bettlägerig und als Sie mit 94 Jahren starb nach 8 Jahren bei uns kostenlos .Die Rente brauchte Sie für den Arzt und Med..Als sie dann starb ,hat sie ihrer Tochter ,die nie etwas sie getan hatte 75000.-Euro vererbt,die Sie verheimlicht hatte.Wir wollten nie etwas ,aber das hat uns hart gemacht .Verstehst Du mich nun .Davor will ich Dich bewahren. L.G.

josefsiebler 
Fragesteller
 19.06.2014, 13:01
@xerxes1948

Sorry, xerxes, falls ich etwas hart reagierte, aber so einen Fall kann man nicht mit all seinen Facetten kurz darstellen. Wir sind wegen der Bösartigekit des Enkels so angefressen. Aber wahrscheinlich hast du recht, es ist wie immer, man will Positives udn irgendwie helfen, aber am Ende ist man der Blöde von allen Seiten, weil es Außenstehende und andere Nachbarn nicht glauben können und nicht verstehen wollen. Danke, xerxes, deine schlechten Erfahrungen sind gute Warnung!

Leider hat sie die 3-Monats-Antragsfrist versäumt

Die Verjährungsfrist ist unterschiedlich gegliedert. (nach Höchstmaß der Strafe) Diebstahl steht unter höchstens 5 Jahre Haft, somit beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls 5 Jahre.

Achtung:

Man übernimmt die Höchststrafe nicht einfach!

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html

Aus dem ergibt sich, dass die Oma ihn immer noch anzeigen kann. Da Diebstahl fast immer eine öffentliche Interesse weckt (Täter könnte Tat wiederholen) , ist die Straftat kein Antragsdelikt. Somit kann jeder der einen Diebstahl beobachtet eine Anzeige machen.

Ich würde ihr dies sagen und bitte lass sie das regeln. Sie kann froh sein, so einen Nachbarn zu haben, der sich um sie sorgt, aber ich glaube das müssen sie unter sich klären.

Ich hoffe ich konnte dir helfen :)

josefsiebler 
Fragesteller
 19.06.2014, 12:55

Die Oma hat angezeigt und die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige abgewiesen wegen der 3-Monatsfrist-Überschreitung bei Diebstahl unter Familienangehörigen. Die Oma kann nicht mehr anzeigen, das ist vorbei.

PokemonFan18531  19.06.2014, 16:27
@josefsiebler

Dann frag ich mich aller ernstens was der Staatsanwalt studiert hat. Vielleicht ein Micky Maus Heftchen. Die Strafe ist ja dieselbe wie bei Diebstahl und somit gilt auch die gleiche Verjährung.

jurafragen  30.08.2014, 01:54
@PokemonFan18531
Dann frag ich mich aller ernstens was der Staatsanwalt studiert hat.

Sehr wahrscheinlich Rechtswissenschaften.

Vielleicht ein Micky Maus Heftchen.

Nein und auch keine Pokemon-Heftchen.

Die Strafe ist ja dieselbe wie bei Diebstahl

Jein, es ist ein Diebstahl. Es gibt aber ein Verfolgungshinderniss, § 248a StGB.

und somit gilt auch die gleiche Verjährung.

Darum geht es doch garnicht. Die Tat ist nicht verjährt, der Strafantrag war aber offenbar verfristet, § 77b (1) StGB.

Die Sache ist doch ganz einfach: Im Unterschied zu Dir hat der Staatsanwalt Ahnung vom Strafrecht. Also Augen auf bei der Berufswahl.