kann ich ins gefängnis kommen, auf grund von falschaussage bei der polizei?
wie ihr in meiner letzten frage lesen könnt habe ich ein ernstes problem, meine frage ist nun .. wenn ich bei der polizei lüge und sage das ich nichts gesehen habe und dann ins gericht geladen werde, kann ich vorher noch meine aussage bei der polizei ändern? im gericht würde ich sowieso die wahrheit sagen, nur mache ich mich strafbar wenn ich bei der polizei lüge um mich selbst zu schützen? der chef hat nichts gesehen, nur ich habe etwas gesehen gehabt .. und wie gesagt ich habe zuerst den chef angelogen und gesagt ich habe nichts gesehen, und er hat das auch so mit reinem gewissen bei der polizei gesagt, es war mein fehler ich hatte so angst :(
6 Antworten
Nimm dir bitte einfach einen Anwalt. Der kostet dich zwar ein bisschen, aber der wird dir besser helfen können, als wir alle hier zusammen und wenn du es nicht willst, erzählt er auch nichts weiter, weil er das nicht darf. google einfach nach Rechtsanwalt und dein Wohnort und suche dir einen aus.
Vor allem auch wegen der Sache, dass dich dein Chef bedrängt, nichts zu sagen.
Eine Falschaussage ist grundsätzlich nur gegenüber einem Gericht (oder einer ähnlichen Stelle) strafbar (§153 StGB, falsche uneidliche Aussage, Strafe: mind. drei Monate Freiheitsstrafe; §154 StGB, Meineid, mind. ein Jahr Freiheitsstrafe).Man kann sich aber auch mit einer falschen Aussage gegenüber der Polizei strafbar machen, u.a. wg. Vortäuschen einer Straftat (§145d StGB), Falsche Verdächtigung (§164 StGB), Strafvereitelung (§258 StGB).
Also falls du gelogen hast um jemand anderen zu helfen damit die Person zb. nicht ins Gefängnis kommt ,dann ist es strafbar.ABER wenn DU DICH SELBST damit "rausgeredet " Hast ist es nicht strafbar.
Auf das, was du hier liest, solltest du dich nicht verlassen. Komm erst mal runter. Es wird sich am Ende doch zum Guten wenden, wenn alles vorbei ist. Das schlimmste ist das Warten.
Du hast also Deinen Chef angelogen und nicht selbst direkt die Polizei.
Nein. Zumindest nicht wegen des Aussagedelikts der falschen uneidlichen Aussage
die polizei auch :(
Du brauchst bei der Polizei nichts sagen, was Dich selbst belastet. Als Angeklagter kannst Du das Blaue vom Himmel lügen, aber als Zeuge musst Du die Wahrheit sagen, auch wenn Du nicht vereidigt wirst.
wäre eines der aufgezählten dinge bei mir der fall? :(