kann ich ins gefängnis kommen, auf grund von falschaussage bei der polizei?

6 Antworten

Nimm dir bitte einfach einen Anwalt. Der kostet dich zwar ein bisschen, aber der wird dir besser helfen können, als wir alle hier zusammen und wenn du es nicht willst, erzählt er auch nichts weiter, weil er das nicht darf. google einfach nach Rechtsanwalt und dein Wohnort und suche dir einen aus.

Vor allem auch wegen der Sache, dass dich dein Chef bedrängt, nichts zu sagen.

Eine Falschaussage ist grundsätzlich nur gegenüber einem Gericht (oder einer ähnlichen Stelle) strafbar (§153 StGB, falsche uneidliche Aussage, Strafe: mind. drei Monate Freiheitsstrafe; §154 StGB, Meineid, mind. ein Jahr Freiheitsstrafe).Man kann sich aber auch mit einer falschen Aussage gegenüber der Polizei strafbar machen, u.a. wg. Vortäuschen einer Straftat (§145d StGB), Falsche Verdächtigung (§164 StGB), Strafvereitelung (§258 StGB).

owltattoo 
Fragesteller
 09.09.2015, 00:12

wäre eines der aufgezählten dinge bei mir der fall? :( 

Lollo2  09.09.2015, 00:36
@owltattoo

Also falls du gelogen hast um jemand anderen zu helfen damit die Person zb. nicht ins Gefängnis kommt ,dann ist es strafbar.ABER wenn DU DICH SELBST damit "rausgeredet " Hast ist es nicht strafbar.

Auf das, was du hier liest, solltest du dich nicht verlassen. Komm erst mal runter. Es wird sich am Ende doch zum Guten wenden, wenn alles vorbei ist. Das schlimmste ist das Warten.

Du hast also Deinen Chef angelogen und nicht selbst direkt die Polizei.

Nein. Zumindest nicht wegen des Aussagedelikts der falschen uneidlichen Aussage

owltattoo 
Fragesteller
 09.09.2015, 00:13

die polizei auch  :( 

Du brauchst bei der Polizei nichts sagen, was Dich selbst belastet. Als Angeklagter kannst Du das Blaue vom Himmel lügen, aber als Zeuge musst Du die Wahrheit sagen, auch wenn Du nicht vereidigt wirst.