bei der polizei lügen, ist das strafbar?

6 Antworten

Sag die Wahrheit lieber noch, solange du die Möglichkeit dazu hast! Denn wenn die Wahrheit ans Licht kommt und es sich rausstellt, dass du gelogen hast, kommt das bei der Polizei nicht so gut an..

erst mal - ne sauerei vom chef, dich so unter druck zu setzen.

und - dein bauchgefühl und dein schlechtes gewissen sagen dir genau, was du tun solltest.

du kannst hingehen - am besten mit dem aktenzeichen - oder der verfahrensnummer (die steht in dem brief, den du bekommen hast) - und zwar zum gericht - und sagen, dass du deine erste aussage zurückziehen möchtest, dann gibst du deine geänderte aussage zur niederschrift und unterschreibst sie. damit ist die aussage aktenkundig. 

du kannst bis zum aussagen im prozess deine erste aussage noch wiederrufen.

aber einfacher ist es zum gericht zu gehen und die aussage, was du gesehen hast, dort zur niederschrift einzureichen. nimm dir einen zettel mit notizen mit, damit du nichts vergisst. mach deine aussage wahrheitsgemäss, füge nichts hinzu und lass nichts weg. wenn die schriftliche aussage vorliegt, kannst du darum bitten, dass du zum verfahren nicht erscheinen musst, sondern dass nur deine aussage verlesen wird - sag dazu, dass du dich unwohl fühlst und angst vor einer erneuten befragung hast. ansonsten sagst du beim verfahren, wenn der anwalt dich was fragen will, dass du deine aussage schon gemacht hast und nichts weiter dazu sagen möchtest. auch das darfst du, wenn die aussage schriftlich vorliegt.

dir wird nichts passieren, du bekommst kein verfahren, wenn du die wahrheit sagst. das bekommst du nur, wenn rauskommt, dass du was gesehen hast, aber untersdhrieben vorliegt, du hättest nichts gesehen.

geh zum gericht mit der verfahrensnummer und ändere deine aussage. am besten gleich morgen. dann gehts deinem gewissen auch wieder gut.

die situation ist blöd für dich. aber mit der wahrheit kannst du leben - und wenn du bei deiner ersten aussage bleibst, kann dein chef dich jederzeit erpressen.

wie gesagt. sein verhalten, dir solche angst zu machen ist im höchsten grade unfair dir gegenüber.

Dein Chef will nur seine Haut retten. Wenn du nichts bezeugen kannst, kommt er davon. So hört sich das jedenfalls für mich an. Und sein Anwalt tutet natürlich kräftig in das gleiche Horn. Dir droht keine Strafe, vermutlich aber deinem Chef, wenn du die Wahrheit sagst. Ob du es mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, für deinem Chef zu lügen, kannst nur du selbst entscheiden. Wenn du die Wahrheit sagst, passiert dir trotzdem nichts. ....ausser, daß dein Chef vermutlich stinksauer auf dich ist.

Bei der Polizei ist es nicht strafbar zu lügen. Vor Gericht zu lügen ist nur Strafbar. WAS aber passieren kann ist, dass du eine falsche Verdächtigung begangen hast und die ist auch strafbar. Das einfache Lügen ist bei der Polizei nicht strafbar

Ich glaube, bei der Polizei lügen ist noch nicht strafbar.Aber beim Gericht ist es strafbar.Das nennt man uneitliche Falschaussage oder so...