Kann ich eine einstweilige Verfügung gegen einen Mitschüler einreichen?

10 Antworten

Folgende Personen sind zu informieren: Eltern und Schulleitung.

Gemeinsam mit der Schulleitung sind die weiteren Schritte zu überlegen - hört die Situation nicht auf, ist unbedingt Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Vom Nichtstun passiert nichts und es wird auch nicht besser.

ich würde den kerl anzeigen. das geht leider bei minderjährigen nur, wenn deine eltern damit einverstanden sind. als nachweis würde ich schon mal ein "tagebuch" führen und genau dokumentieren (tag, zeit, ort) wann er dich geschlagen hat.

Naja, sowas reicht man nicht ein wie einen Urlaubsantrag. Das entscheiden Gerichte in einem entsprechendem Prozess. Der kommt erst in Gang, wenn du ihn anzeigst und die Sachlage ausreicht, um ein Verfahren einzuleiten.

Du machst Schritt 10 vor Schritt 1 und das auch noch blind. Als erstes wäre mal ein Gespräch mit der Schulleitung angebracht. Eine einstweilige Verfügung ist ein bißchen was anderes als Nachsitzen!

Wenn du wegen ihm DIREKT schon in ärztlicher Behandlung warst, noch dazu stationär, dürfte doch bereits etwas vorliegen - oder nicht?

Gruß S.


Ich würde es zuerst einmal mit einer Anzeige wegen Körperverletzung probieren. Vielleicht macht es ja etwas Eindruck, wenn mal die Polizei bei ihm vor der Tür steht.....

Zivilrechtlich kannst du auch eine Unterlassungserklärung einfordern - dazu brauchst du allerdings einen Rechtsanwalt.

Wende dich an deine Eltern, deine Lehrer oder Vertrauenslehrer, dann zur Polizei. Ohne Anzeige zu erstatten wirst du keine Verfügung erwirken können.