Kann ich die Herausgabe von Möbeln an meinen Ex verweigern?

6 Antworten

Ja wir haben beide unterschrieben. 

Dann kann er alleine nicht kündigen und bleibt gesamtschuldnerisch haftbar bis gemeinsam gekündigt wurde oder gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag gemacht wurde:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

Ich möchte nur gerne vorher anwaltlich klären was er von den "gemeinsam" angeschafften Sachen mitnehmen darf. 

Dann kläre das mit einem Anwalt.

Du als Mietpartnerin hast ebenso Mietschulden wie dein EX bei deiner Mutter. Aus diesem Grund wurde ja auch die Wohnung gekündigt. Wenn der Schuldenberg den Wert der Möbel, die im beweisbaren Eigentum deines EX stehen, übersteigt, dann bleiben alle Möbel in der Wohnung und verfallen dem Vermieterpfandrecht. Dein Ex kann keine Möbel / Einrichtungsgegenstände und Wertsachen heute und auch später nicht abholen. Daher wäre eine einvernehmliche Trennung des Wohnungsinventars die erste Aufgabe, die schnell zu lösen sein sollte, da ja die Auszugsfrist in Kürze abläuft.

 

Ruf doch deinen Anwalt an und frag den was du jetzt machen sollst.

Ruf doch sofort deinen Anwalt an und hole dir Rat damit du nix falsch machst

seinen Eigentum kannst ihm nicht verwehren - 

wer hat den Mietvertrag unterschrieben? Beide?

der Vermieter kann sich einen aussuchen der die ausstehende Miete zahlt. Da sich die Möbel in Ihrer Wohnung befinden - Pfandrecht

Tanja2402 
Fragesteller
 19.04.2017, 13:40

Ja wir haben beide unterschrieben. 

Was hat es mit dem Pfandrecht auf sich?

peterobm  19.04.2017, 13:44
@Tanja2402

ihr seid beide für die Mietzahlung verantwortlich - Pfandrecht - zur Sicherstellung er zahlt seine Miete und bekommt seine Möbel. Das was ihm Gehört steht Ihm zu. 

Termin ausmachen, Mutti und du sind dabei; dann kann er seine Möbel holen kommen

Gerhart  19.04.2017, 17:37
@peterobm

Das Vermieterpfandrecht stünde der Mutter der FS zu, weil sie die Vermieterin ist. Das Pfandrecht bezieht sich auf alle verwertbaren Gegenstände, die in der Wohnung stehen. Dabei wird nicht unterschieden, wem der beiden Mietpartner jeweils die Gegenstände gehören. Daher kann der zu Weihnachten entwichene Ex keine Möbel abholen.

Ich vermute, dass die Mutter als Vermieterin die Wohnung fristlos gekündigt hat. Die FS als Mietpartnerin darfst demzufolge auch nicht mehr in dieser Wohnung wohnen, falls das Vermieterpfandrecht gelten soll.