Kann ich als Untermieter mein Zimmer vorübergehend vermieten( Zur Zwischenmiete / Umzug wegen Praktikum)?
Hallölchen !
Ich fange bald mit einem 6-monatigen Praktikum in einer anderen Stadt an. Somit werde ich vorübergehend bzw. während dieses Zeitraumes umziehen müssen. Um doppelte Mietezahlung zu vermeiden habe ich vor , mein aktuelles Zimmer zur Zwischenmiete an jemanden anderen weiterzugeben. Diesbezüglich habe ich eigentlich kein klares Bild wie das genau ablaufen soll :
Ich wohne in einer WG und bin selbst nur ein Untermieter hier. Der Hauptmieter ist übrigens ein Mitbewohner in der Wohnung. So ! jetzt zu den Unklarheiten :
Welche Parteien genau unterschreiben den Zwischmietvertrag ? Ich und der potentieller neuer Mieter , oder dieser letzter und der Hauptmieter ( in dem Fall : mein Mitbewohner ) ?
Nach Ende meines Praktikumsaufenthalts werde ich hierhin zurückkommen und somit mein aktuelles Zimmer wieder bewohnen. Soll ich während meine Abwesenheit in meiner Stadt mich abmelden ? Oder ich kann ruhig hier weiter angemeldet bleiben.
kann sich der neue Mieter meines Zimmers mit dem Zwischenmietvertrag anmelden ? Sodass wir beide im gleichen Zimmer angemeldet sind. Oder könnten sich irgendwelche Umstände seitens der Stadtsamt ergeben ?
Bitte nur antworten , wenn Sie wirklich eine Ahnung diesbezüglich oder die gleiche Erfahrung haben.
Ich danke euch allen im Voraus.
1 Antwort
Erst einmal muss dein Vermieter - hier also der Hauptmieter der WG - mit der Untervermietung einverstanden sein. Ohne dessen Zustimmung darfst du das Zimmer nicht vermieten.
Ist er einverstanden, schliesst du den Mietvertrag mit deinem Mieter. Du bist dann der Vermieter deines Untermieters. Somit musst du diesem dann auch die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, die er zur Anmeldung des Wohnsitzes braucht. Dass du auch weiterhin dort gemeldet bist, spielt keine Rolle.
Pass auf mit dem Mietvertrag! Gerade befristete Mietvertraege sind besonders tricky. Da werden leicht Fehler gemacht, die dann zu einer Unwirksamkeit der Befristung fuehren.
Ja klar Eigenbedarf. Muss aber drin stehen. Und eben auch noch einiges mehr bzw. manches darf gerade nicht drin stehen.
Du weisst doch selbst (auch von vielen Fragen hier), welche abenteuerlichen Vereinbarungen gerade in WGs oft getroffen werden und dass da oft ganz maechtige Fehler gemacht werden. Um die FS davor und vor moeglichen unliebsamen Konsequenzen zu bewahren, hielt ich diesen allgemeinen Hinweis fuer angebracht. Die sollen nicht selbst irgendwas zusammenschustern, sondern sich der Hilfe eines im Mietrecht Kundigen bedienen. Sonst koennen sie ganz gewaltig auf die Nase fallen.
Begründung der Frist:Eigenbedarf !