Kann ich als Untermieter mein Zimmer vorübergehend vermieten( Zur Zwischenmiete / Umzug wegen Praktikum)?

1 Antwort

Erst einmal muss dein Vermieter - hier also der Hauptmieter der WG - mit der Untervermietung einverstanden sein. Ohne dessen Zustimmung darfst du das Zimmer nicht vermieten.

Ist er einverstanden, schliesst du den Mietvertrag mit deinem Mieter. Du bist dann der Vermieter deines Untermieters. Somit musst du diesem dann auch die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, die er zur Anmeldung des Wohnsitzes braucht. Dass du auch weiterhin dort gemeldet bist, spielt keine Rolle.

Pass auf mit dem Mietvertrag! Gerade befristete Mietvertraege sind besonders tricky. Da werden leicht Fehler gemacht, die dann zu einer Unwirksamkeit der Befristung fuehren.

Gerhart  22.07.2021, 13:03

Begründung der Frist:Eigenbedarf !

DerCaveman  22.07.2021, 13:12
@Gerhart

Ja klar Eigenbedarf. Muss aber drin stehen. Und eben auch noch einiges mehr bzw. manches darf gerade nicht drin stehen.

Du weisst doch selbst (auch von vielen Fragen hier), welche abenteuerlichen Vereinbarungen gerade in WGs oft getroffen werden und dass da oft ganz maechtige Fehler gemacht werden. Um die FS davor und vor moeglichen unliebsamen Konsequenzen zu bewahren, hielt ich diesen allgemeinen Hinweis fuer angebracht. Die sollen nicht selbst irgendwas zusammenschustern, sondern sich der Hilfe eines im Mietrecht Kundigen bedienen. Sonst koennen sie ganz gewaltig auf die Nase fallen.