Kann ich als minderjährige mit eigenem Gehalt Familienversichert bleiben?
Also ich bin noch 17 und fange einen Vollzeitjob an wo ich natürlich mehr als 450€ verdienen werde. Kann ich dann trotzdem Familienversichert bleiben, da ich ja immer noch minderjährig bin oder muss ich eine eigene Versicherung haben? Bin im Moment bei der aok versichert, falls das nen unterschied macht
3 Antworten
Also ab einem regelmäßigen mtl. Bruttolohn von 450,01€ bist du sozialversichert und somit selbst Mitglied in der KV, PV, RV u. in der Arbeitslosenversicherung:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter basiswissen bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html
Ausserdem gelten laut der AOK folgende Regeln für die kostenlose Familienversicherung:
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/familienversicherung-5/
Gruß siola55
PS: Eine Ausnahme wäre eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten z.B. als Ferienjob:
Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
Sobald du eine betriebliche Ausbildung beginnst (unabhängig von der Höhe der Vergütung), bist du selbst pflichtversichert.
Ansonsten fällt die Familienversicherung weg, sobald du mehr als 470 € verdienst.
Nein, kannst du nicht.