Kann eine Privatentnahme die als Lohnkosten gebucht werden in der Einnahmen-Überschussrechnung berücksichtigt werden?

Aufgabenstellung - (Steuern, BWL, Steuererklärung)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entweder Privatentnahme oder Lohnkosten.

Lohnkosten für mitarbeitende Familienangehörige sind ganz normale Lohnkosten, wie alle anderen auch.

Für sich selbst kann der Selbständige keine Lohnkosten geltend machen.

wurzlsepp668  22.01.2017, 11:48

da der Lohn für den Betriebsinhaber bezahlt wird zwingend Privatentnahme ....

DerHans  22.01.2017, 12:18
@wurzlsepp668

Wie der Selbständige das bucht, ist vollkommen egal. Selbstverständlich wäre das sonst eine verdeckte Gewinnentnahme.

Das wird bei einer Prüfung verworfen.

siggiRF  22.01.2017, 13:48
@DerHans

Es ist nicht egal, wie gebucht wird. 

Es handelt sich zwingend um eine Entnahme nach §4 I 2 EStG. 

Und auch den Begriff "verdeckte Gewinnentnahme" gibt es nicht, höchstens die verdeckte Gewinnausschüttung, welche aber nur bei Kapitalgesellschaften vorliegen kann und nicht bei Einzelunternehmern. 

DerHans  22.01.2017, 13:51
@siggiRF

Deswegen habe ich ja geschrieben, dass es egal ist, wie er gebucht hat. Das würde auf jeden Fall verworfen.

siggiRF  22.01.2017, 14:02
@DerHans

Es wird ja bei weitem nicht jeder Betrieb geprüft und dann könnte ja jeder Unternehmer buchen wie er möchte, denn es würde ja korrigiert werden, falls er jemals geprüft wird. 

DerHans  22.01.2017, 14:03
@siggiRF

Aber die Einkommenssteuererklärung wird nicht einfach 1 : 1 hingenommen. Und die Prüfung kann die Buchführung auch nach 9 Jahren noch verwerfen.

wurzlsepp668  22.01.2017, 14:33
@DerHans

echt?

die Einkommensteuererklärung wird nicht einfach 1:1 übernommen?

komisch .....

die durchschnittliche Bearbeitungszeit, die ein Finanzbeamter für eine Einkommensteuererklärung hat, sind 13 Minuten ......

und doch, das Finanzamt übernimmt die Beträge i.d.R. 1:1 aus der Einkommensteuererklärung.

und, zur Prüfung: du hast sicherlich eine gesetzliche Grundlage, dass die Prüfung 9 Jahre zurück darf?

und, wie soll das Finanzamt Lohnkosten verwerfen?

dem Finanzamt werden KEINE Konten übersandt .......

wurzlsepp668  22.01.2017, 18:26
@DerHans

10 ist keine gesetzliche Grundlage ........

DerHans  22.01.2017, 19:15
@wurzlsepp668

Nicht umsonst ist ein Selbständiger verpflichtet, steuerrelevante Belege 10 Jahre aufzubewahren.

Nein ! Das hast Du richtig erkannt. 
In § 4(3) EStG steht ....als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen

Privatentnahmen sind keine Betriebsausgaben, fertig.

Lass Dich auch nicht durch anders lautende Aussagen verwirren.

Bei anderen Unternehmensformen wäre es möglich, hier ist jedoch der Einzelunternehmer angesprochen.

Und übernehmen nicht so einen Quark wie... dann wäre es eine verdeckte Gewinnentnahme.  So etwas gibt es bei einer Einnahmen Überschußrechnung nicht. Die Buchung als Lohn ist schlicht falsch, sonst nix. 

DerHans verbreitet hier permanent Halbwissen und Versicherungsvertreter-Sermel.