Einkommensteuer: Finanzamt erkennt Telefonkosten nicht an

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Diese können wohl ohne ausreichenden Nachweis der beruflichen Veranlassung nicht berücksichtigt werden.

So ist es mit allen Kosten: Nur wenn sie beruflich veranlasst sind, können sie Werbungskosten sein.

Ich habe das aber jedes JAhr bekommen

Glück gehabt - aber daraus kannst Du keine Ansprüche für die Zukunft ableiten.

dass die 20% der Kosten ohne Nachweise jedem zustehen.

Nein. Nur denen, bei deren beruflicher Tätigkeit erfahrungsgemäß Telefonkosten anfallen. Das musst Du im Zweifel glaubhaft machen - sofern bei Dir überhaupt berufliche Telefonkosten in nennenswerter Höhe anfallen.

Es stehen Dir auch dann übrigens nicht 20% der Telefonkosten zu, wenn nur 10% beruflich veranlasst sind - die 20% besagen nur, wenn Du mehr geltend machen willst, ist zwingend eine Aufzeichnung über mindestens drei Monate hinweg erforderlich.

dass ich entweder die Pauschale für Arbeitsmittel ODER die Telefonkosten einreichen kann.

Auch korrekt: Du kannst entweder Deine Arbeitsmittel (dazu gehört auch das Telefon!) einzeln mit Belegen geltend machen - oder Du nutzt die Nichtbeanstandungsgrenze und machst pauschal "110.- Euro für Arbeitsmittel" geltend. Aber Du kannst nicht die pauschalen 110.- und zusätzlich weitere Arbeitsmittel geltend machen, denn diese sind von der Pauschale bereits abgedeckt.

Wieviel Telefonkosten waren es denn? Es gelten die 20% aber maximal 20 Euro pro Monat ohne Nachweis. Warst du vielleicht über den 20 Euro pro Monat?

Hallo REDsonic, hier hast du die Rechtsgrundlage R 33 Abs. 5 LStR darin lautet es so ich zitiere:

(5) 1Telekommunikationsaufwendungen sind Werbungskosten, soweit sie beruflich veranlasst sind. 2Weist der Arbeitnehmer den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nach, kann dieser berufliche Anteil für den gesamten Veranlagungszeitraum zu Grunde gelegt werden. 3Dabei können die Aufwendungen für das Nutzungsentgelt der Telefonanlage sowie für den Grundpreis der Anschlüsse entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten (Telefon und Internet) abgezogen werden. 4Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20% des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 EUR monatlich als Werbungskosten anerkannt werden. 5Zur weiteren Vereinfachung kann der monatliche Durchschnittsbetrag, der sich aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ergibt, für den gesamten Veranlagungszeitraum zu Grunde gelegt werden. 6Nach R 22 Abs. 2 steuerfrei ersetzte Telekommunikationsaufwendungen mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag.

Also an deiner Stelle würde ich Einspruch erheben, aber bedenke das Messkreisfehlers Ausführungen richtig sind, also berechne deine Telefonkosten noch einmal neu und erhebe Einspruch.

Einspruch einlegen und das berufliche Erfordernis durch eine geeignete Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen. Das könnte der private Telefonanschluß über Festnetz oder und die Telefonkosten der Mobilfunkverbindung sein. Gründe dafür sind die Erreichbarkeit. Der Arbeitgeber kann ja auch einen Teil dazu beisteuern. Siehe auch steuerfreie Arbeitgeberleistungen.