Kann eine Auszahlung vom Erbe gestoppt werden?

9 Antworten

Da wir weder den Standpunkt eures Stiefvaters noch den Streitpunkt innerhalb der Erbengemeinschaft kennen, ist eine zielführende wie belastbare Antwort unmöglich.

Es steht dir daher frei, für höchstens 190 Euro, § 34 I RVG, in einer Erstberatung beim einem Fachanwalt für Erbrecht die Sach- und Rechtslage zu erfragen.

Ob der Steuerzahler diese Beratungshilfe trägt, hinge davon ab, ob deine mit deinem Ehemann gemeinsamen (!) persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, meint euer Haushaltseinkommen, diese knapp 200 EUR nicht hergeben. Ferner davon, ob du nicht anderweitig Rat einholen kannst, z. B. über deine Erbquote oder Berechnung des Erbteils und ob das Auskunftsbegehren schließlich nicht mutwillig ist, etwa weil dir die angebotenen Auszahlungssumme lediglich zu gering erscheint.

Denn ich vermute, dass es um eine gemeinsame Immobilie oder Nachlassgegenstand geht und jeder andere Vorstellungen darüber hat, ob verkauft und was man dafür ausbezahlt bekommen soll.

Kommt es zu gerichtlicher Auseinandersetzung, wird Prozesskostenhilfe (PKH) nur darlehensweise gewährt. meint, bei Obsiegen und Mittelzufluss musst du die zurückzahlen.
Im Ergebnis verdienen an eurer Unversöhnlichkeit nur die Anwälte; das Erbe wird davon erheblich geschmälert und Auszahlungen auf Monate, gar Jahre hinaus verzögert.

Als Erbengemeinschaft handelt ihr nur übereinstimmend oder garnicht. Oder lasst die Sache seht teuer von Dritten entscheiden.

Hat einer die Faxen dicke, beantragt er Teilungsvollstreckung. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, auf die er deutlich kostenträchtiger viele, viele Monate warten muss.

Viel Erfolg :-O

G imager761

ch bin noch in Ausbildung und kann mir keinen teuren Rechtsstreit leisten.

Du hast möglicherweise ein Anrecht auf Gerichtskostenhilfe.

Suche dir die Hompeage deines zuständigen Amtsgerichtes, dort suche nach Gerichtskostenhilfe. Das Formular kann man ausdrucken imdzu Hause ausfüllen.

Dann nimmst du einen Einkommensnachweis mit zum Gericht, lässt den Antrag prüfen, und wenn du wenig genug verdienst, bekommst du einen Beratungsschein.

Damit gehst du zu einem Rechtsanwalt nd übergibst dem deinen Fall. Du zahlst dann erst mal Nichts.

Da diese Sache mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu deinen Gunsten ausgeht, gehen sämtliche Kosten zu Lasten deines Stiefvaters.

OHNE Anwalt kommst du nicht an dein Erbteil.Und in deinem Fall solltest du auch nur noch mit Anwalt mit ihm kommunizieren.

Und die Kosten sollten in dem Fall eh keine Rolle spielen, es geht um ein Erbe, da sollten eventuelle Gerichts- und Anwaltskosten drinne sein. Du musst keine Vorkasse leisten

Und auch wenn das in andren Antworten auch schon steht: Die Zinsen sind SEINE Sache.

Emily821 
Fragesteller
 24.08.2018, 09:07

Bekommt man die Gerichtskostenbeihilfe auch,wenn man verheiratet ist?

BalZakBarsoom  24.08.2018, 09:11
@Emily821

Maßgeblich ist meines Wissens nach nur das Einkommen der Person, die die Gerichtskostenhilfe in Anspruch nehmen will.

Da du Erbe bist, und nicht dein Partner, sollte dessen Einkommen nicht berücksichtigt werden.

Das solltest du aber vorab klären. Sagt man dir dann bei der Antragsabgabe, steht eventuell auch schon auf der HP beim Antragsformular.

Selbst wenn die Kosten nicht übernommen werden: Eine Erstberatung kostet nicht die Welt, ca 150 Euro, das sollte dir die Sache wert sein.

Ich kenne aus der Verwandtschaft und der Nachbarschaft einige solcher Fälle. OHNE Anwalt läuft in solchen Fällen, leider, Nichts mehr.

Zunächstmal sollten sie zum Amtsgericht und einen Beratungsschein beantragen. Mit diesen gehen Sie dann zu einen Rechtanwalt.

Gibt es kein Testament, dann bilden Sie einen Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über das Erbe verfügen kann. Etwaige Vollmachten über den Tod hinaus können dabei von jeden Erben widerrufen werden. Der Stiefvater hat also da nicht mehr macht als jeder Erbe.

Die erste Frage ist natürlich, ob und wenn ja wieviel Vermögen den überhaupt vorhanden ist.

wollte er uns das Erbe auszahlen und wollte dafür einen Kredit aufnehemn, an dessen Zinsen wir uns zu je 1/4 beteiligen sollten

Wieso sollten sie sich an den Kreditzinsen beteiligen ? Das ist doch widersinnig.

Stoppen in dem Sinne natürlich nicht. Verweigern/verzögern kann er die Auszahlung, wie Du ja jetzt leider erfahren mußt. Steht einem Erben ein Teil aus dem Nachlass zu, der allerdings im unrechtmäßigen Besitz einer anderen Person ist, so kann er nach § 2018 BGB dieses Erbe einklagen. Weigert sich die Person den Erbteil herzugeben, obwohl ihr das aus der Erbschaft Erlangte gar nicht zusteht, so kann die Aushändigung durch die Erbschaftsklage gerichtlich durchgesetzt werden.

Weil Ihr zu zweit seid solltens Ihr Euch allerdings auf ein gemeinschaftliches Vorgehen einigen, weil sonst wird es unnötig kompliziert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Geh zum Gericht und hole dir einen Beratungsschein. Dann kostet dich ein Anwaltsbesuch nur noch 10,- Euro.
Suche dir dann einen Anwalt, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat oder lasse dir einen vom Gericht empfehlen.
Auf gar keinen Fall einen Kreditantrag unterschreiben!