Erbgengemeinschaft bei Verzug der Zahlung?

7 Antworten

Ja musst du, aber nicht unbedingt darauf sitzen bleiben...

Ihr beide wart eine Erbengemeinschaft, nach außen seid ihr damit eine Einheit. Der Gläubiger ist an eure EG über den Miterben herangetreten und hat ein Recht auf Verzugszinsen gegen die EG (nicht gegen den Miterben direkt), weil die EG eben nicht gezahlt hat.

Nach innen sind die Erben der EG sich gegenseitig verpflichtet, dadurch dass der Miterbe weder die Zahlung getätigt noch dich informiert hat kann ein Schadenersatzanspruch in höhe der Verzugszinsen gegen ihn abgeleitet werden. Dieser richtet sich nun gegen seine Erben.

Kurz: Du musst erstmal zahlen und dir das Geld von den Erben des Miterben wiederholen.

chicoree18 
Fragesteller
 27.11.2020, 14:23

vielen Dank für die Antwort :)

imager761  28.11.2020, 08:33

So sie es denn genauso schlecht machen und auf den Schulden sitzenbleiben wollen, nur weil sie sie nicht herausfinden möchten... Eine Nachlassichtung und fristgerechte Erbausschlagung scheint mir da wahrscheinlicher, dir nicht?

5432112345  28.11.2020, 11:02
@imager761

Möglich. Nur weil der Miterbe nicht gezahlt hat, heißt das aber nicht, dass kein Geld vorhanden war. (Vielleicht war er einfach stur und der Meinung das nicht zahlen zu müssen.) Wenn das Erbe ausgeschlagen wird ist auch nicht automatisch die Forderung hinfällig, sondern erst, wenn das vererbte Vermögen zur Schuldentilgung vebraucht wurde. (Der Staat haftet nicht für die Schulden, aber das an ihn gefallene Erbe kann noch abgeschöpft werden.)

Du schreibst, dass du als Erbe nach dem nun Verstorbenen nicht in Betracht kommst. Da die Gläubiger sich aber vermutlich hier bereits über die Erbfolge informiert haben- besteht die Möglichkeit, dass auf dieser Seite ist nichts mehr zu nehmen ist.

Du solltest zuerst die Grundlagen des Mahnbescheid anfordern, du kannst auch die Forderung hier einstellen, ob die Berechnung überhaupt stimmt.

. Einen Überblick über das damals geerbte Vermögen hast du aber? Zählen hierzu Immobilien? Habt ihr das Erbe bereits geteilt?

chicoree18 
Fragesteller
 27.11.2020, 18:00

Leider hab ich überhaupt kein überblick.. Ich war damals 19 und meine Mutter hat sich darum ein Stück weit gekümmert.. Da sie mittlerweile leider auch verstorben ist, kann ich sie hierzu jedoch nicht befragen. Immobilien gab es sicher keine, die Summe die ich damals geerbt habe, war auch nicht gerade hoch. Schulden waren mir bis jetzt nicht bekannt... Ich hoffe auch, dass dies die einzigen sind..

kabbes69  27.11.2020, 18:33
@chicoree18

Deine Mutter hatte auch keinen Kontakt zu dem Miterben? Einen Mahnbescheid einfach zu ignorieren, klingt schon etwas merkwürdig.

Vielleicht solltest du den Kontakt zu den Erben des Verstorbenen suchen, ob es hier möglicherweise Schriftverkehr gibt. Ist die Aussage, dass der Verstorbene über die Schulden informiert war, überhaupt zutreffend? Oder ist das nur eine Vermutung von dir, weil dir nichts bekannt war?

Sofern du überhaupt mit der Sache was zu tun hast, muss der Mahnbescheid auf den Namen eures Erblassers laufen- alles andere abweisen, du bist kein Erbe nach dem aktuellen Todesfall.

Spätestetens als Miterbe kann man sich schlechten Kontakt nicht leisten und ist in Selbstverantwortung zur eigenen Sichtung des Nachlasses verpflichtet.

Da kann man sich nicht herausreden, man wurde nicht informiert wenn man sich nicht erkundigt - das Verschulden liegt eben nicht nur beim Miterben :-O

Denn richtigerweise durften sich die Gläubiger aussuchen, an welchen der rechtsnachfolgenden Erben einer Erbengemeinschaft sie sich mit ihren Forderungen schadlos halten und nun bist eben du ihr Schuldner geworden.

Ob die dem verstorbenen Miterben nachfolgenden Erben es genauso schlecht machen und ohne Sichtung des Nachlasses eine derartiger Überschuldung unentdeckt bliebe und deshalb ihr Erbe nicht form- und fristwahrend ausschlagen, wage ich zu bezweifeln - aber die Hoffnung, die man dir macht, stirbt bekanntlich zuletzt :-(

Grundsätzlich erbt man Vermögen, sowie Schulden. Erbe wurde angenommen.

da eine GV involviert ist, dürfte ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegen; rechtskräftig.

es wurde öfters versucht von dem Miterben Gelder einzutreiben; erst mit dessen Tod wurden die Gläubiger auf dich aufmerksam.

es kann sogar sein, dass du Erbe des Miterben geworden bist, ihr wart eine Erbengemeinschaft.

das ist zu verstrickt - man sollte am besten einen Rechtsanwalt einschalten, der mit dem GV Kontakt aufnimmt. Ein RA hat da wesentlich mehr Erfahrung

chicoree18 
Fragesteller
 27.11.2020, 14:07

Das ich die Schulden teil des Erbe ist, ist mir bewusst, aber die Verzinsungen die wegen des Miterbens entstanden sind? ein Mahnbescheid ging damals raus, aber nur an dem Miterben, nicht an mich. Ich hatte also nie die Möglichkeit den Betrag damals sofort und ohne Zinsen und Mahngebühren bezahlen zu können. Die Verzinsungen und Mahngebühren sind ja nicht Schulden von der Person von der ich geerbt habe sondern sind aus dem Fehlverhalten des Miterbens zurückzuführen. Erbe des Miterbens bin ich nicht geworden. Da ich nicht gegen Erbrecht Rechtschutzversichert bin, wollte ich erst hier Fragen bevor ich einen Anwalt kontaktiere.

5432112345  27.11.2020, 14:20
@chicoree18

Der Miterbe hat die Verzugszinsen verursacht, aber sie gehören trotzdem zu den geerbten Schulden.

peterobm  27.11.2020, 14:32
@chicoree18

dein Miterbe hat das Erbe sozusagen im Alleingang verwaltet; was hast du unternommen?

warum wurde deine Adresse/Namen nicht im ger. Mahnbescheid genannt?

gemeinschaftliche Haftung

wie kommt es, dass die GV jetzt an dich herantritt?

durch den Tot des Miterben könntest du die Zinsen von seinen Erben einklagen. Ob noch andere Kosten anrechenbar sind, durch Nichttätigkeit - muss ein Anwalt klären. da kommst nicht drumrum

chicoree18 
Fragesteller
 27.11.2020, 14:37
@peterobm

@peterobm den Mahnbescheid hab ich nie erhalten deswegen kann ich dazu nichts sagen. Mir liegt jede glich der Brief der Gerichtsvollzieherin vor. Laut Aussage des Unternehmens wenden sie sich erst jetzt an mich, da der andere Miterbe jetzt verstorben ist. Ob mein Name und mein Adresse damals in den Mahnbescheid an den Miterben drin stand, ist mir nicht bekannt. Zur Zeit des Erbes war ich 19 Jahre alt und noch Schülerin, mir war damals leider nicht bekannt, wie man ein Erbe zu verwalten und damit umzugehen hat...Ich wünschte es wäre anders gewesen, aber aus Fehlern lernt man. Ich hoffe nur dass das jetzt kein allzu teurer Fehler für mich sein wird

Ich würde erst erst mal prüfen, ob die Schuld überhaupt rechts ist, denn leider gibt es Unternehmen, die versuchen von Erben Geld zu bekommen, das nicht rechts ist, durch Mitteilungen über Schulden, die gar nicht bestanden. Also, mal die Firma prüfen und vielleicht mal zu Rechtsanwalt gehen und das prüfen lassen.

chicoree18 
Fragesteller
 27.11.2020, 18:03

danke, das ist eine gute Idee :)