Darf Vermieter Hund verbieten?

8 Antworten

Ja, "so einen" Hund kann ein Vermieter sogar nur aufgrund seiner Rasse verbieten - und sehr viele Vermieter in einem Mehrfamilienhaus machen das auch.

Selbst auf dem Klageweg wirst du dagegen nicht ankommen.

Auch ansonsten kann ein Vermieter die Hundehaltung verbieten - allerdings braucht er dazu einen triftigen Grund, wobei es natürlich auch nicht Sache des Mieters ist, diesen Grund anzuerkennen. Das müsste dann ebenfalls gerichtlich geklärt werden.

Das Verbot muss begründet werden, was bei Hunden nicht schwer ist. Je nach Bundesland kann sogar die Rasse ausreichen. Wenn der andere Hund bereits seit Jahren in dem Haus lebt, kann es gut sein, dass er nur deshalb geduldet wird.

Einen Listenhund kann ein Vermieter tatsächlich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit einfach verbieten.

Ihr hättet den Vermieter vorher um Zustimmung bitten müssen.

Grundlos darf er die Haltung nicht verbieten.

Der Vermieter darf Hunde verbieten. Er muss nur einen Grund angeben und der Grund "ich möchte, dass es im Haus keinen erhöhten Geräuschpegel gibt, oder dass mein Eigentum beschädigt wird" reicht vollkommen als Begründung aus.

Wenn im Mietvertrag keine Hundehaltung ausdrücklich gestattet ist, kann die Anschaffung ohne Genehmigung zur fristlosen Wohnungskündigung führen!

(+ auch wenns kein Listenhund ist, kann er trotzdem in Einzelprüfung als solcher eingestuft werden. Das sorgt für zusätzliche Probleme)

ja und er möchte auch nicht, dass andere Mieter sich von dem Hund bedroht fühlen später. Sowas muss man immer vor der Anschaffung klären, damit es nicht das arme Tier ausbaden muss, wenn es dann wieder weg muss ins Tierheim...

Naja ob er es darf oder nicht ist eigentlich nicht die Frage. Grundsätzlich darf er es nicht verbieten ohne Begründung. Aber eine Begründung findet sich immer. Und es ist seine Wohnung. Selbst wenn du jetzt mit Anwalt und allem Pipapo kommst und vielleicht sogar gewinnst, wird der Vermieter mit Sicherheit nicht mehr dein Freund sein. Und er wird andere Gründe finden um dir das Leben zur Hölle zu machen. Besonders wenn er auch noch selber in dem Haus wohnt.

Du hast jetzt genau drei Möglichkeiten. Entweder du suchst noch einmal ein ruhiges Gespräch mit ihm und bittest um sein Einverständnis. Oder du ziehst um. Oder du gibst den Hund wieder ab.

Das ist alles komplett blöd, ich weiß. Aber die Vermieter sind in diesem Fall einfach immer am längeren Hebel .

Listenhunde - und dazu zählt diese Rasse, können Vermieter tatsächlich nur aufgrund ihrer Rasse verbieten.

@dsupper

Ja, das kommt noch erschwerend hinzu. Die Frage ist ob der Vermieter überhaupt weiß was das für eine Rasse ist. Probleme wird es später so und so geben