Kindesunterhalt anpassen
Habe vom Vater Unterhalt bezogen seitdem das Kind 4 oder 5 Jahre ist. Damals wurde eine Berechnung vorgenommen. Seitdem ist keine Änderung oder besser Anpassung mehr vorgenommen worden. Kind ist bereits ein Jugendlicher von 16 Jahren. Wer hätte hier reagieren müssen? Ist die Mutter verpflichtet den Vater ständig zu ermahnen oder ggf. über das Jugendamt zu gehen oder ist der Vater in erster Linie verpflichtet dieser Pflicht nachzukommen. Vater war die ganze Zeit voll berufstätig, Mutter ebenfalls. Das Verhältnis zwischen den Eltern ist nicht friedlich.
6 Antworten
du musst das regeln,nicht der vater. du musst zum anwalt gehen sagen der vater soll verdienstnachweise schicken dann wird alles neu ausgerechnet war bei mir auch so bis ich 18 war immer 190 euro dann hoch weil ich zum anwalt bin auf 280 euro
na und? wenn du das sorgerecht hast dann liegt es bei dir und auch an dem kind wie oft er den vater sehen will zahlen muss er das was die tabelle sagt da kann er keine ansprüche stellen
Also der Vater ist verpflichtet Unterhalt zu zahlen,wenn er Arbeit hat,und seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.Kommt er der Pflicht nicht nach,muß sich die Mutter ans Jugendamt wenden und das Jugendamt setzt sich dann mit dem Vater in Verbindung.Auch bei einer Erhöhung zwecks Alter,muß sie zum Jugendamt
Das kommt darauf an, ob es sich um einen statischen oder einen dynamischen Titel handelt.
Bei einem statischen muss der Berechtigte auf jeden Fall selbst tätig werden.
Bei einem dynamischen muss der Pflichtige selbstständig anpassen.
Tut er das nicht, muss der Berechtigte (Mutter) dies anmahnen und die eventuell nötigen rechtlichen Schritte einleiten.
Die Mutter geht zum JA und dieses berechnet den Unterhalt neu. Die Neuberechnung geht an den KV und der zahlt dann den neuen Unterhalt. Das ist die ideallösung ;o)
Man hätte seinerzeit, als die Unterhaltszahlungen festgelegt wurden, die Düsseldorfer Tabelle einbauen können oder....
Frag mal beim Jugendamt, was da noch zu machen ist. Auf alle Fälle würde ich schnellstens eine Anpassung an die Preissteigerugen verlangen.
Hatte auch vor heute zum JA gehen.
Anwalt hatte schon an der Tagesordnung, als Vater Umgangsrecht gerichtlich erworben hat. Leider lief es für ihn nicht so, wie er sich erhofft hatte. Vater stellt nur Anforderungen. Wenn er mehr zahlen soll, möchte er mehr Umgang.