Steuerliche Absetzbarkeit Freundin mit Kind in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Hallo,
meine Freundin erwartet ein Kind. Geburt ist ca. Ende August. Wir werden im April zusammenziehen um Kosten zu sparen. Sie ist noch Studentin und ich seit dem 1. Februar Angestellter (Steuerklasse I). Sie bezieht derzeit Unterhalt von ihrem Vater und von ihrer Mutter bekommt sie das Kindergeld ausgezahlt.
Nun habe ich gelesen, dass ich ab 6 Wochen vor der Geburt bis ggf. zum 3. Jahr unterhaltspflichtig bin für sie. Das würde bedeuten, dass ihre Eltern kein Unterhalt mehr zahlen müssen (und mit hoher Wahrscheinlichkeit der Vater auch nicht weiter zahlen wird). Ihr Einkommen würde im schlechtesten Fall dann nur Kindergeld für das Kind + Elterngeld betragen. (184€+300€)
Berechnet habe ich den Unterhalt, nach Düsseldorfer Tabelle 2013, auf
http://www.n-heydorn.de/unterhaltsrechner.html
Ich müsste für das Kind (349€ - 92€ für halbes Kindergeld = 257€) und für meine Freundin (ca. 560€) aufbringen.
Ich habe in verschiedenen Fällen gelesen, dass für den Unterhalt der Freundin nach BGB §1615l -> EStg §33a max. 8004€ durch die Anlage Unterhalt steuerlich angerechnet werden können. Ist das so richtig?
Was ich nicht genau herauslesen konnte wie sich das mit dem Kindergeld verhält. Wenn sie Eltern- und Kindergeld bezieht. Was kann ich für das Kind noch steuerlich was absetzen?
Sind die Unterhaltszahlungen nachweislich nötig, um sie von der Steuer abzusetzen? Im Endeffekt leben wir hauptsächlich so oder so von dem Geld was ich verdiene und natürlich auch gerne für meine kleine Familie dann ausgebe.
Über detailierte Antworten wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
4 Antworten
Wenn ihr in einem Haushalt lebt, solltest Du Dich erkundigen, ob Du nicht die Steuerklasse II bekommen kannst, dann habt ihr netto schon eine ganze Menge mehr. Vielleicht rechnet sich das besser, als nur den Unterhalt für das Kind in Anrechnung zu bringen!
An Deiner Stelle würde ich mich mal von einem Steuerberater beraten lassen oder direkt beim Finanzamt!
Alles Gute für Euch
sorry, ja - Fehler vom Amt...:-/
Danke für die Richtigstellung...;-)
Die Zahlen hab ich jetzt nicht überprüft. Von der Sache her hast Du wohl alles richtig verstanden.
Für das Kind kannst Du nichts von der Steuer absetzen. Alle Deine Unkosten sind mit Deinem Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten.
So viel ich weiß müssen keine direkten Zahlungen von Dir an Deine Freundin fließen, wenn Du tatsächlich für den Lebensunterhalt etc. sorgst. Ich hoffe aber dass sich da noch Leute melden die sich da besser auskennen.
Ward ihr schon beim JA und habt das mit der Vaterschaftsanerkennung geklärt? Da wurde uns nämlich damals folgendes erklärt:
Unterhaltpflichtig, mir gegenüber, wäre mein Freund nur gewesen, wenn ich durch die Geburt und drauffolgende Elternzeit, Einbußen in meinem Einkommen gehabt hätte. Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, trifft das bei euch ja nicht zu, oder?
Unterhalt müssen ihre Eltern weiterhin zahlen, würde ich jetzt mal behaupten, lasse mich aber gern berichtigen.
Steuerlich kannst du nichts weiter absetzten. Das ist mit dem Kinderfreibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte erledigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
Man beachte, das:
Voraussetzung ist, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person hat und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.
Da Ihre Freundin Kindergeld bekommt, können sie den Unterhalt NICHT von der Steuer absetzen.
Es steht ihen natürlich frei Ihre Freunin zu heiraten.
Grundsätzlich richtig.
Wenn die Freundin allerdings in der Elternzeit nicht mehr studiert, gibt es für sie auch kein Kindergeld und dementsprechend ist dann der Unterhalt abzugsfähig.
... dann hat auf keinen Fall einer von Euch Anspruch auf Steuerklasse II. Die gibts nämlich nur für Alleinerziehende.