Steuerliche Absetzbarkeit Freundin mit Kind in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

4 Antworten

Wenn ihr in einem Haushalt lebt, solltest Du Dich erkundigen, ob Du nicht die Steuerklasse II bekommen kannst, dann habt ihr netto schon eine ganze Menge mehr. Vielleicht rechnet sich das besser, als nur den Unterhalt für das Kind in Anrechnung zu bringen!

An Deiner Stelle würde ich mich mal von einem Steuerberater beraten lassen oder direkt beim Finanzamt!

Alles Gute für Euch

Wenn ihr in einem Haushalt lebt

... dann hat auf keinen Fall einer von Euch Anspruch auf Steuerklasse II. Die gibts nämlich nur für Alleinerziehende.

@Helefant

sorry, ja - Fehler vom Amt...:-/

Danke für die Richtigstellung...;-)

Die Zahlen hab ich jetzt nicht überprüft. Von der Sache her hast Du wohl alles richtig verstanden.

Für das Kind kannst Du nichts von der Steuer absetzen. Alle Deine Unkosten sind mit Deinem Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten.

So viel ich weiß müssen keine direkten Zahlungen von Dir an Deine Freundin fließen, wenn Du tatsächlich für den Lebensunterhalt etc. sorgst. Ich hoffe aber dass sich da noch Leute melden die sich da besser auskennen.

Ward ihr schon beim JA und habt das mit der Vaterschaftsanerkennung geklärt? Da wurde uns nämlich damals folgendes erklärt:

Unterhaltpflichtig, mir gegenüber, wäre mein Freund nur gewesen, wenn ich durch die Geburt und drauffolgende Elternzeit, Einbußen in meinem Einkommen gehabt hätte. Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, trifft das bei euch ja nicht zu, oder?

Unterhalt müssen ihre Eltern weiterhin zahlen, würde ich jetzt mal behaupten, lasse mich aber gern berichtigen.

Steuerlich kannst du nichts weiter absetzten. Das ist mit dem Kinderfreibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte erledigt.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

Man beachte, das:

Voraussetzung ist, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person hat und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.

Da Ihre Freundin Kindergeld bekommt, können sie den Unterhalt NICHT von der Steuer absetzen.

Es steht ihen natürlich frei Ihre Freunin zu heiraten.

Grundsätzlich richtig.

Wenn die Freundin allerdings in der Elternzeit nicht mehr studiert, gibt es für sie auch kein Kindergeld und dementsprechend ist dann der Unterhalt abzugsfähig.