Muss volljähriges Kind seinen Kindesunterhalt zuhause abgeben?

9 Antworten

Das Geld des Vaters soll ja zum Lebensunterhalt des Kindes beitragen..also kein Taschengeld ist. Mit dem Kindergeld verhält es sich genau so und häufig ist hier immer mal wieder zu lesen, daß Kinder dieses Geld als ihr Geld betrachten.

Davon sind alle anfallenden Kosten mit zu bestreiten und es liegt in Deinem Ermessen..ihm Taschengeld zu geben. Das solltest Du ihm klar machen!!

Dann stell mal Deinen Sohn vor vollendete Tatsachen und lass ihn alleine seinen Lebensunterhalt bestreiten (Essen, Klamotten, Waschmaschine, Strom, Miete etc.).

Rechne ihm das vor und sage ihm klipp und klar, dass Du keine Lust mehr hast, für den Lebensunterhalt eines Volljährigen aufzukommen. Dann soll er mal schauen, wie weit er damit kommt.

... und sage ihm klipp und klar, dass Du keine Lust mehr hast, für den Lebensunterhalt eines Volljährigen aufzukommen.

Hab ich schon vesucht. Die Sätze gehen wohl in seinen Kopf, auch durch die Gehirnwindungen, aber er fühlt das nicht. Er hat irgendwie gar kein Gefühl dafür, dass er jezt ein Erwachsener ist. Er fühlt sich als erwachsen-werdender. Also ich finde ja, diese Runtersetzung der Volljährigkeit auf 18 nicht für alle Teenager gelungen. Ich scheine da einen Spätentwickler bei mir zuhause zu haben......

Und die hier oft genannte Idee ist gut: einfach ihn alles selber bezahlen lassen, z.B. das Waschmittel für weiß und bunt ist gerade leer. .... Heizung abstellen ist vielleich auch ein Versuch wert. Und nächste Woche kommt der Heizungstechniker. Ich werde ihn bitten zuhause zu bleiben und den Termin wahrzunehmen. Hach, ich zieh mich einfach zurück, mach mal 5 Tage Kurzurlaub und lass ihn machen ... Gut für uns beide. :-))

@Edonja

Sorry, ich wollte nicht schreien (=Zitat sollte weder fett noch groß sein)

Das ist schon eine harte Situation aber wenn der Herr der Meinung ist das es "sein" Geld ist, dann kann er sich ja auch sein Essen kaufen, seine Kleidung waschen usw. Es ist durchaus nicht so, das der Unterhalt sein Geld ist. Es soll im Sinne des Kindes verwendet werden und das kann ser vielfältig sein! Sie es doch einfach so: Anstatt das Geld für Kleidung und Lebensmittel für ihn auszugeben, soll er es selbst dafür ausgeben! So lernt er auch direkt den wahren "Wert" von Geld kennen und wie man damit umgeht!

Genau! Mit dem Kindergeld finanzierst du seinen Wohnkostenanteil! Taschengeld braucht er dann nicht mehr. :-)

Tja, du erntest da jetzt die Früchte einer offensichtlich intellektuell nicht ausreichenden Erziehung! :-) Natürlich steht der Unterhalt deinem Sohn zu! Nur gehört zu dessen Unterhaltung eben auch anteilige Kosten an der Miete, Strom, Heizung, Nebenkosten und natürlich auch Ernährung und Körperpflege. Das kindergeld wiederum steht gerade NICHT deinem Sohn zu, sondern soll den Eltern helfen, ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Mehr Vermittlung von Wissen und Gerechtigkeitsprinzipien hätten dich vor den verwahrlosten Ansprüchen deines Sohnes besser beschützt! Da musst du nun entsprechend nacharbeiten. Oder rede mit seinem Erzeuger, dass er bis auf einen taschengeldanteil direkt an dich zahlt.

Überhaupt solltest du mit dem reden und seine Unterhaltsschulden einfordern. Alternativ kannst du ihn ja befragen, ob er auch noch gewillt sei die Kosten für eine Klärung des Unterhaltsanspruches zu bezahlen... :-)

Tolle Antwort, lies sie Dir ruhig 2 oder 3 x durch Edonja

@IngaClaus

Hallo Inga,

finde ich auch. Frech, pikant, präzise. :-)

Hallo Atzec,

lieben Dank für Deinen hilfreichen Text. Genügend Wissen hatte ich, vermittelt habe ich ihm dieses ebenso wie auch das Gerechtigkeitsempfinden. Und intellektuell ist er weit oben.

Deine Antwort hat mir ganz anders geholfen: mir ist bewust geworden, wie sehr mein Sohn emotional seit seinen 18. Geb lebt: "Geil, ICH bin jetzt frei!! Die Welt dreht sich um MICH!!" (Pubertät, Pubertät, Pubertät, ....... ;-))

Zum "Reden-mit-dem-Erzeuger": Ich darf nicht !!! :-( Ich hatte schon vor dem 18. Geb. versucht, dass der Vater den Unterhalt so weiterlaufen lässt wie bisher (=auf mein Konto). Ging aber nicht. Außerdem ist mein Sohn ganz alleine für seinen Unterhalt zuständig. Das JA, das sich zuvor um die Zahlungen gekümmert hatte, hat das Info-Gespräch mit meinem Sohn alleine geführt. Ich wurde des Zimmers verwiesen und durfte ihn 1,5 Std später abholen, wenn ich wollte, sagte man mir. In diesem Gespräch teilte das JA meinem Sohn mit, dass er jezt machen könne, was ER wolle. (fand ich jetzt nicht so lustig). Tja, un mein Sohn - pubertätsgrößenwahnsinnig - findet es geil, sooo viel Geld zu haben und angeblich selber darüber bestimmen zu dürfen. tztztz...

@Edonja

Erstmal Kompliment! Ich wollte wirklich nur frech und pikant rüberkommen und nicht böse! :-)))

Pubertät hin, Pubertät her kann man aber auch locker mit 18 (immerhin volljährig!) schon soviel Einsicht besitzen, dass das Geld eben nicht komplett zum verjucken gedacht ist. Mach also nicht den Fehler, Defizitleistungen deines Sohnes zu rechtfertigen, sondern spiegele sie ihm als das vor, was sie sind: dümmlich!

Und wenn das nicht fruchtet, bedroh ihn damit, notfalls seinen Freundinnen zu stecken, was er eigentlich für ein Schmuddel ist... :-)

Ernsthaft: Mach mit ihm mal eine Modellrechnung und ihm auf der basis klar, was er abzudrücken hat. Und was es für unvermeidliche Konsequenzen es hat, wenn er seiner Abgabepflicht schuldhaft säumig bleibt... ;-)

Muss volljähriges Kind seinen Kindesunterhalt zuhause abgeben?

Nein.

Wir haben nun ausgemacht, dass er das Unterhaltsgeld direkt an mich weiterüberweist, weil er ja zu unserem Haushalt beitragen muss.

Der Vater muß das Geld auf einen vom Kind angegebes Konto überweisen. Eine Überweisung an die Mutter wirkt für den Vater nur dann schuldrechtlich befreiend, wenn es auf Verlangen bzw. mit Zustimmung des Kindes erfolgt.

und es hat sich rein gar nichts in seiner Lebenssituation geändert.

Unterhaltsrechtlich hat sich gewaltig etwas geändert, das Kind muß nämlich nicht mehr betreut werden. Insoweit fällt der Betreuungsunterhalt weg. Der Barunterhalt/ Naturalunterhalt ist nun von beiden Eltern im Verhältnis der Leistungsfähigkeit zu tragen.

Das wird in der Regel dazu führen, das der Vater weniger Unterhalt zahlen muß. Allerdings sind weder Sie noch das Kind dazu verpflichtet den Vater darauf hinzuweisen.

Wem steht der Kindesunterhalt nach dem 18. Geb zu?

Der Kindesunterhalt steht grundsätzlich dem Kind zu, egal ob minderjährig oder volljährig.
Bei minderjährigen Kindern wird er nur von den betreuuenden Elternteil verwaltet. Natürlich ist der KU kein Taschengeld, sondern es müssen damit sämtliche Kosten also Wohnen, Essen, Kleidung, usw gedeckt werden.

Und was würdet Ihr an meiner Stelle machen?

Im Streitfall können Sie kein Geld verlangen, sondern nur die Naturalleistungen einstellen bzw. auf das kürzen was Sie entsprechend Ihrer Leistungsfähigkeit an Unterhalt leisten müssen.

Eine Möglichkeit wäre sicherlich ein Haushaltsbuch, in den man die Ausgaben für den gemeinsamen Haushalt aufschlüsselt. Das macht natürlich Arbeit. Allerdings kommt man damit von subjektiven Ansichten weg und kann zu objektiven Einschätzungen kommen. Das Problem ist ja oft, das junge Erwachsene die allgemeinen Lebenshaltungskosten für Wohnen, Strom, Essen usw. schlicht unterschätzen.