Kann ein anderer Arbeitsgeber nachschauen ob ich arbeitslos bin?
Ich habe einen Nebenjob gemacht und wurde dann gekündigt.
In der Zeit habe ich eine Ausbildungsstelle gefunden. Der Chef hat mich dann gefragt ob ich noch den Nebenjob mache und ich habe ja gesagt weil ich nicht nachgedacht habe.
Kann er nachschauen ob ich den Nebenjob noch habe. Ich werde mir auch bald einen neuen Nebenjob suchen bis die Ausbildung anfängt.
7 Antworten
Es gibt keine Auskunftspflicht von einem Amt, das ist Datenschutz. Aber wenn kein Arbeitszeugnis vorliegt über den betroffenen Zeitraum, ist das ja peinlich, und es ist immer sehr ungünstig, wenn man versucht, eine Arbeit mit einer Lüge zu beginnen.
Er kann bei dieser Firma anrufen und nachfragen. Ob er eine Auskunft bekommt, ist eine andere Geschichte.
Nein.
Hallo,
auf deine Frage ganz allgemein geantwortet:
Die Ausbildung wird dann deine Hauptbeschäftigung sein. Es ist sogar dann deine Pflicht als Arbeitnehmer Nebenjobs deinem Arbeitgeber mitzuteilen, da ein Wettbewerbsverbot besteht, d.h. keine Beschäftigungen bei Arbeitgbern die das gleiche Anbieten (z.B. Ausbildung bei Versicherung A und Nebenjob bei Versicherungen B)
Du hast somit alles richtig gemacht :)
LG
Lügen haben kurze Beine!
Wozu tat denn diese Lüge überhaupt Not?
Die meisten Leute, die eine Ausbildungsstelle suchen, haben keinen Job. Ist also nichts schlimmes/ungewöhnliches, wenn Du mit Nein geantwortet hättest.
Ich verstehe das gerade nicht, warum Du dich so verhalten hast!?!?
Na dann sage dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb ebenfalls aus dem Reflex heraus Bescheid, dass Du den Nebenjob zum xx.xx.xxxx beendest.
Einen Grund und warum, wieso, weshalb brauchst Du nicht angeben.
Aber wissen MUSS er das, von wegen der Steuern und der Anmeldung, usw., usw., ...
Nun dann hast du ja nicht gelogen. Du bist in der Kündigungszeit. Aber ich würde dem neuen Arbeitgeber schreiben, dass du dich für das nette Gespräch bedankt und den Nebenjob bereits gekündigt hast.
Ich habe aus Reflex gesagt Ja. Ich bin nämlich noch eingestellt aber muss nicht mehr hingehen (Kündigungsfrist)