Kann die Polizei jemanden wegen Blütenstaub von cannabis verhaften?

3 Antworten

Bei geröteten Augen besteht kein Tatverdacht. Sie dürfen dich ohne Tatverdacht oder ohne deine Zustimme nicht durchsuchen. (Also entweder musst du zustimmen, oder es muss ein Tatverdacht vorliegen.) Falls sie dich trotzdem durchsuchen wollen reicht es oft ihnen mit einer Anzeigen zu drohen, da sie keine Berechtigung habe dies zu tun. (Habe schon Erfahrung damit ^^) Die meisten Polizisten lassen es dann gut sein, falls sie dich aber trotzdem durchsuchen zeig sie einfach an. 

Das kommt ganz auf das Bundesland an. "Verhaftet" wirst Du übrigens sowieso nicht - zu allererst geht's mal mit auch die Wache.
In Bayern wäre ich da sehr vorsichtig, je weiter Du nach Norden kommst, desto entspannter ist der Umgang mit Cannabis.

Zur Verhaftung, müsste es schon mehr sein, aber für eine Anzeige nach BtmG reicht auch schon ein ganz kleines Krümelchen oder eben Rückstände im Grinder/Grip (Plastiksäckchen).

Du wirst Untersucht/Durchsuscht sobald der Polizist das will, manche sprechen dich aus dem nichts darauf an, ob du mal gekifft hast, andere sagen dir ohne Begrüssung, das es hier nach Gras riecht und wo du es versteckt hast.