beim kiffen erwischt, zur Aussage vorgeladen

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Du musst nicht zu der Vorladung erscheinen, und das solltest du auch nicht, du würdest nur irgendetwas sagen was dir mehr schadet als nützt (ihr hättet auch den Polizisten die euch erwischt haben absolut nichts sagen sollen)

Wahrscheinlich wird das Verfahren eingestellt, bei der geringen Menge. Sicher kann man das aber nicht sagen, du könntest auch zu Sozialstunden oder einer geringen Geldstrafe verdonnert werden, aber das ist bei 0,1g sehr unrealistisch.

Was passiert denn, wenn ich nicht zu der Vorladung erscheine? Drohen mir irgendwelche Konsequenzen?

@Koettelmaker

Nichts passiert, niemand muss zu einer Vorladung der Polizei erscheinen. Nein, dir drohen keine Konsequenzen.

Nach meinen Kenntnissen erwartet dich nichts schlimmes, sogar wen man mit 3-4 gram erwischt wird sollte eigentlich nichts schlimmes passieren. Also soltest du nicht deswegen durchdrehen :)

Bitte schreib mir was passiert wenn das zu ende ist den mich interessiere das auch. Das schlimmst ist glaube ich was passieren kann ist eine hohe Geldstrafe oder viele sozial stunden.

Oh mann hohe geldatrafe ist also nichts schlimmes? Als schüler hat manns leider nicht so dicke

@Koettelmaker

aber damit das passiert musst du sehr viel Pech haben ;) das was höchstwahrscheinlich passieren wird sind sozial stunden denn die kleine menge ist nichts. Da wo man viel Stress bekommst ist wenn du mit 20 gram erwischt wirst wirst denn dan gilt das als Dielen.

Musste also nur Aussagen, habe gesagt dass es sich um mein erstes mal gehaldelt hat und dass es mir leid tut, das übliche halt. Mir hat die Polizistin gesagt dass es höchstwahrscheinlich fallen gelassen wird. Meine beiden Freunde wurden im Bericht nicht mal erwähnt. Habe mich jedoch zu einem weiterem Termin bereit erklärt, um auch mit dem Richter darüber zu sprechen ( so ist es wahrscheinlicher, dass das Verfahren eingestellt wird).

Die Sache wird wohl wegen Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Höchstens Sozialstunden. Die Polizei muss ermitteln, weil dafür sind die beim Staat angestellt sind. Steht aber wohl im Führungszeugnis - schlecht für den Job.

Nein, erst ab einer Strafe von 91 Tagessätzen oder über 3 Monate Freiheitsstrafe kommt etwas ins Führungsszeugnis. Vorausgesetzt man wurde nicht schon vorher auffällig.

nichts passiert - da ists ja fast schon schlimmer wen man bei rot über die straße geht

Die wollen deine Aussage schriftlich fest halten.