Müssen die Angehörigen nach Todesfall die Wohnung renovieren?
Guten Tag liebe Community,
Mein Vater ist während den Weihnachtsfeiertagen leider verstorben. Meine Schwester und ich haben mittlerweile eine Wohnungsauflösung gemacht und nun ist unsere Frage, ob wir diese auch Renovieren müssen.
Der Mietvertrag stammt von 1999, in dem Mietvertrag steht auch § Instandhaltung der Mieträume mit Bsp alle 3 Jahre Küche renovieren et. Dies hatte er nie gemacht! Da er in der Wohnung geraucht hatte, sehen auch dementsprechend die Wände aus, alles vergilbt. Bei dem Paragraphen Beendigung des Mietverhältnis steht nur "... Bei Auszug hat der Mieter dem VVermieter die Mieträume in sauberem Zustand mit allen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben." im Übergabeprotokoll (ist nur ein zettel) steht "Wie gesehen wird die Wohnung übernommen.
Der Vermieter sagt natürlich renovieren. Was ist aber nun rechtens? Wir können uns leider nicht erinnern, ob er die Wohnung selbst renoviert hat.
Wäre über freundliche Antworten dankbar. Vielen Dank im voraus.
5 Antworten
Geh mal davon aus, daß dies der Standardmietvertrag vom Vermieter ist und daß der Vormieter deines Vaters deshalb die Wohnung auch renoviert hatte. Jetzt mal unabhängig vom rechtlichen wäre ich als neuer Mieter auch sauer, wenn ich in eine Wohnung ziehe, in der der Vormieter geraucht hat und die dann in diesem Zustand übernommen hat. Klar der Vermieter könnte die Wohnung auch auf eigene Kosten renovieren und das müßtet ihr dem Vermögegen deines Vaters entnehmen bevor es in die Erbmasse einberechnet wird. Aber da kommt ihr doch wesentlich günstiger bei weg, wenn ihr euch einfach mal einen Eimer Farbe kauft und die Wände und die Decke und vielleicht die Heizkörper streicht, also halt bedarfsmäßig renoviert, so daß man die Wohnung vernünftig übergeben kann.
Wer das Erbe annimmt erbt auch die Verpflichtungen des Erblassers.
Wurrde das Erbe ausgeschlagen besteht auch keine Verpflichtung die Renovirungskosten zu tragen.
Für die Erbausschlagung ist es zu spät. Denn die Wohnung wurde schon ausgeräumt.
Unter Umständen ist der Metvetrag und die Renovierungsklauseln unzulässig. Dann braucht auch nicht renoviert werden. Den Mietvertrag kannst du durch einen Anwalt oder den Deutschen Mieterverein prüfen lassen.
Die Erben des verstorbenen Mieters müssen alle vertraglichen Pflichten erfüllen.
Sollte dazu eine Renovierung wegen übermäßiger Abnutzung gehören, auch das.
Im Sauberen Zustand.
Durch Rauch vergilbte Tapeten sind kein Sauberer Zustand. Ihr werdet wohl zumindest einmal Streichen müssen oder neu Tapezieren.
Ansonsten müsst Ihr nichts tun.
Allerdings schreibst du Übergabeprotokoll, wurde das denn schon vom Vermieter Unterschrieben? Dann ist das gültig und ihr braucht gar nichts mehr zu machen.
Das hatten wir auch bereits schon bedacht, die Tapete ist im guten Zustand, bei der Farbe müssen wir allerdings wahrscheinlich spezielle Farbe für Nikotin besorgen. Das Übergabeprotokoll stammt von damals als er die Wohnung bezogen hatte.
Kommt auf den Mietvertrag an und letztlich wird dir das nur ein Anwalt sagen können.
Aber grundsätzlich sind die Angehörigen, sprich Erben, natürlich für alles verantwortlich, was der Verstorbene hätten zahlen müssen.
Mein Beileid noch.
Danke.
Wir wurden halt aus dem Mietvertrag nicht schlüssig was der Zustand betrifft, bei Übergabe. :) Aber