Müssen die Angehörigen nach Todesfall die Wohnung renovieren?

7 Antworten

Wer das Erbe annimmt erbt auch die Verpflichtungen des Erblassers.

Wurrde das Erbe ausgeschlagen besteht auch keine Verpflichtung die Renovirungskosten zu tragen.

Für die Erbausschlagung ist es zu spät. Denn die Wohnung wurde schon ausgeräumt.

Unter Umständen ist der Metvetrag und die Renovierungsklauseln unzulässig. Dann braucht auch nicht renoviert werden. Den Mietvertrag kannst du durch einen Anwalt oder den Deutschen Mieterverein prüfen lassen.

Kommt auf den Mietvertrag an und letztlich wird dir das nur ein Anwalt sagen können.

Aber grundsätzlich sind die Angehörigen, sprich Erben, natürlich für alles verantwortlich, was der Verstorbene hätten zahlen müssen.

Mein Beileid noch.

Danke. 

Wir wurden halt aus dem Mietvertrag nicht schlüssig was der Zustand betrifft, bei Übergabe. :) Aber

Im Sauberen Zustand.

Durch Rauch vergilbte Tapeten sind kein Sauberer Zustand. Ihr werdet wohl zumindest einmal Streichen müssen oder neu Tapezieren.

Ansonsten müsst Ihr nichts tun.

Allerdings schreibst du Übergabeprotokoll, wurde das denn schon vom Vermieter Unterschrieben? Dann ist das gültig und ihr braucht gar nichts mehr zu machen.

Das hatten wir auch bereits schon bedacht, die Tapete ist im guten Zustand, bei der Farbe müssen wir allerdings wahrscheinlich spezielle Farbe für Nikotin besorgen. Das Übergabeprotokoll stammt von damals als er die Wohnung bezogen hatte. 

Die Erben des verstorbenen Mieters müssen alle vertraglichen Pflichten erfüllen.

Sollte dazu eine Renovierung wegen übermäßiger Abnutzung gehören, auch das.

Geht zum örtlichen Mieterverein. Die Auskünfte dort sind preiswert und evtl. sogar kostenlos.