Kann der Staat ein Geschenk rückgängig machen?

5 Antworten

Man darf sich nicht selbst "arm machen" um anschließend Sozialhilfe zu beziehen.

Solche Geschäfte werden als "sittenwidrig" angesehen und können bis zu 10 Jahre später noch "rückabgewickelt" werden.

Die Eltern müssten auch die nicht unerheblichen Kosten dieses Verfahrens tragen.

§ 529 (1) BGB - Herausgabeanspruch:

"Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind."

Der Sozialleistungsträger kann ggf. Ansprüche des Leistungsberechtigten auf Rückgabe des Geschenkten gemäß § 528 BGB nach § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII (§ 33 SGB-II) auf sich überleiten und gegenüber dem Beschenkten geltend machen.

Nach dem Gläubigerwechsel ist die leistungsberechtigte Person nicht mehr befugt, die auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Ansprüche gegenüber dem Schuldner geltend zu machen.

Also grundsätzlich können Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Bedürftigkeit zurückgefordert werden - der Beschenkte kann aber Einrede geltend machen.

Da das aber immer einzelfallbezogen zu entscheiden ist, sollte man einen Rechtsanwalt hinzuziehen, sofern das Jobcenter die Rückgängigmachung der Schenkung veranlaßt.

Hallo.

Ja in der Regel ja bis zu 10 Jahren § 529 ,1 BGB . SGB II§ 93 f,

Las dich von einem Anwalt beraten.

Mit Gruß

Bley 1914

Kann rr. Die Frist beträgt 10 Jahre.