Darf eine 17-Jährige ein Auto im Beisein ihrer Eltern kaufen ?

18 Antworten

§ 107 BGB (Einwilligung des gesetzlichen Vertreters)

"Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters."

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Da ist von einer Unterschrift der Eltern nicht die Rede. Der Verkäufer kann bei Anwesenheit der Eltern beim Kauf von deren Einwilligung ausgehen.

Alleine aus Sicht des Käufers würde ich mich durch die Unterschrift der Eltern absichern. Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.

Endlich eine Antwort, die auch fundierter ist und nicht nur vom Hoeren-Sagen stammt. DH

und woher weiß der Verkäufer, dass der Käufer noch minderjährig ist?

und der rechtliche Vorteil ist auch nicht zu sehen, da ein Auto Folgekosten hat!

Der Beweis, dass die Eltern zugestimmt haben, ist nicht zu belegen ohne Unterschrift

Durch das Einverständnis der Eltern kommt ein Vertrag zwischen der 17jährigen und dem Autoverkäufer zustande. Die Eltern müssen dazu nichts unterschreiben.

Leider verwechseln manche Leute die beschränkte Geschäftsfähigkeit der 7 bis 17jährigen mit der Geschäftsunfähigkeit der 0 bis 6jährigen.

Tatsächlich können 17jährige fast alles kaufen.

In dem Fall aus der Frage hat das auch nichts mit dem Taschengeldparagraphen zu tun.

Da muss ich dir widersprechen, natürlich greif der sog. Taschengeldparagraph, außer wie von dir angesprochen, die Eltern stimmen den Kaufvertrag zu, zum Punkt 17-jährige können fast alles kaufen. Theoretisch gesehen: eine 17 Jährige Schülerin erhält 100 Euro Taschengeld pro Monat und kauf für sich einen Fernseher ohne Einverständnis der Eltern, bzw. ohne Nachzufragen, dann ist der Kaufvertrag anfechtbar. Soviel zur Rechtsgrundlage.

@SchneeMoewe

Ich gehe von den Angaben in der Fragestellung aus. Dort ist nicht von Taschengeld, aber von der Einwilligung der Eltern die Rede. Daher muss der Taschengeldparagraph nicht bemüht werden - der Vertrag kommt auch ohne ihn zustande.

@heinmueck

Da hast du Recht. Wobei es unüblich ist wenn ein 17-Jähriger z.B. 7000 Euro hat um ein Auto zu kaufen :)

Verträge sind nur ab dem 18. Lebensjahr zu unterschreiben. Vorher ist die Unterschrift nicht gültig.

Mit 17 den Vertrag unterschrieben und die Eltern waren dabei. Unter diesen Umstaenden waere das gesetzlich OK. Es waere auch OK, wenn man mit 17 schon genug Geld verdient oder bekommt, um damit ein eigenes Auto selbst kaufen zu koennen. (Vom Fahren reden wir hier ja nicht).
Es moegen nun noch so viele Leute denken, was sie wollen, von wegen erwachsen sein, geschaeftsfaehig sein und und .... massgebend ist das, was im Gesetz steht. Und danach ist hier in diesem Fall nichts einzuwenden.

wie kann ich beweisen, dass die Eltern zugestimmt haben?

Doch nur durch deren Unterschrift!

@Raimund1

Beweisen ja, wobei bei Gegenwart der Eltern bei einer Zustimmung des Kaufvertrages die Einverständniserklärung gegeben sein sollte. Wäre interessant, wenn die Eltern nachträglich den Kauf anfechten wollen und ein Gericht darüber zu entscheiden hat.

eine Vollmacht würde vlt reichen

In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss. Das besagt der Paragraph §110 im BGB

Klick mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

da erfährste noch mehr darüber.

@SchneeMoewe

Und was ist hiermit? : § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

@SchneeMoewe

Der Kauf eines Autos fällt ja wohl nicht unter den Taschengeldparagraf. Mit dem Kauf eines Autos sind ja Folgekosten verbunden.

@Raimund1

Richtig, wass ich mit dem Taschengeldparagraphen aufzeigen wollte :)

@Raimund1

Du meine Güte, was manche Leute aus einer harmlosen Frage machen! Sie fragt hier, ob sie einen Kaufvertrag für ein Auto unterschreiben darf!-Text gelesen?

@Diana77

Eine harmlose Frage bedarft einer langen Erklärung, wenn manche Leute die Frage falsch beantworten, da hier leider viel zu viel Halbwissen herumläuft.

@SchneeMoewe

na schön, dass dann Du ein sogenanntes Vollwissen hast -dank Google!

@Diana77

Nö, dank meiner Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel, sowie meinen Umgang mit Internetmedien um meine Aussage auch mit Quellen zu unterlegen :)

@SchneeMoewe

na schön, ist ja jut;-) Dein Wort in Gottes Ohren.