Kann der arbeitgeber mich verpflichten, mein Foto in die Mail-signatur einzufügen?

3 Antworten

Hm, das kommt natürlich sehr auf Deine Funktion an. Der Verarbeitung Deiner Daten hast Du mit der Bewerbung und dem Arbeitsvertrag implizit bereits zugestimmt und kannst dem nicht mehr so einfach widersprechen. Möglicherweise gibt es ein besonderes Interesse des Arbeitgebers, dass Kunden ein Bild hinter der Mailadresse finden - im Service mag das sehr sinnvoll sein und den Erfolg des Geschäfts steigern. Diverse Banken machen das z.B. so.

Insofern kann ich Dir keinen abschließenden Rat geben - besprich das mit dem Betriebsrat. Woher hat der Arbeitgeber überhaupt das Bild?

Natürlich kannst du dich dagegen wehren, vermutlich sogar rechtlich, aber willst du dich als Aussenseiter, als Stänker und Eigenbrötler outen, Firmenpolitisch in ein schlechtes Licht rücken, Chancen verpassen , wegen einem Foto?

Vermutlich reduziert sich das Foto auf dein Gesicht, so wie du dich im öffentlichen Leben auch zu erkennen gibst.

Nein das kann er nicht. Es gib im Grundrecht eines jeden Bürgers verankert "das Recht auf infodrmelle selbstbestimmung", was bedeutet, dass jeder selbst entscheidet was, wann und wo über ihn gespeichert wird. Ein Bild in einer Email ist ein digitaler Datensatz und wir dsomit auch gespeichert. Weiter musst du als betroffene Person gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe zustimmen. Dieses steht im Paragraph 4. Folgend. Ich gehe mal davon aus das dein Chef ein übereifriger Abteilungsleiter ist und nicht der Inhaber oder Geschäftsfürer. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, dann gehe umgehend zu ihm und weise ihn auf deine Rechte hin.