Kann das Jugendamt jemand dazu zwingen ein Nebenjob anzunehmen?

10 Antworten

Als unterhaltspflichtiger Elternteil unterliegst du einer sogenannten "erhöhten Erwerbsobliegenheit", d.h., du musst alles in deiner Macht stehende tun, um zumindest den Mindestunterhalt leisten zu können. Das Amt kann dich zu einem Nebenjob drängen, wenn dadurch nicht die maximal zulässige Wochenarbeitszeit überschritten wird, oder auch dein bisheriges Einkommen als fiktives Einkommen ansetzen.

Du arbeitest zum Mindestlohn, nehme ich an? Dann bist du bei einem 9-10 Stunden Tag auch oberhalb des Selbstbehaltes (bei einer regulären 5 Tage Woche).

Und hast du ernsthaft geglaubt, du könntest einfach so aufhören den Unterhalt zu zahlen? Bei einem bestehenden Titel darf sofort gepfändet werden.

Wie so hast Du so einfach dieser Änderungskündigung zugestimmt? Da hast Du Dich rechtlich schon auf weichen Boden begeben.

Ja, sie können Dich zu einem Nebenjob verdonnern und auch dazu einen anderen Job zu suchen.

Würde ich Dir auch empfehlen, bei dem Gehalt...

Du bist Unterhaltspflichtig und somit; Leider ja, auch wenn du ein 3-Schichtsystem hast. (Du kannst ja an deinem freien Wochenende oder an deinem freien Tag arbeiten, auch wenn das unmöglich ist.) Mein Freund macht das zur Zeit auch durch. Er ist fix und fertig und hat noch nicht mal ein freies Wochenende. (Er hat das Jugendamt gefragt, ob er denn noch atmen darf, vor lauter Arbeit. Da kam kein Kommentar zurück. Aber soweit ich weiß, zwingen kann man dich nicht wirklich, da du ein geregelten Job hast.

Das schlaucht. Trotz alledem müssen sie den Unterhalt neu berechnen, da kannst du drauf bestehen. Ansonsten nimm dir einen Anwalt, der kann dir auf jeden fall weiter helfen.

Du bist verpflichtet, alles in deiner Macht stehende zu tun, um den Kindesunterhalt zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass man von dir verlangen kann, einen besser bezahlten Job zu suchen.

Wenn ich lese, dass du vorher recht gut verdient hast, was bei einem 4-Schichten-Job vorauszusetzen ist. Dein Chef jetzt aber einfach mal so den Stundenlohn heruntersetzt und du plötzlich unter dem Selbstbehalt bist, dann tut sich bei mir der Verdacht auf, das du und dein Chef da gewaltig am Mauscheln seid. Pass mal auf, dass euch das Amt nicht noch mit Betrug kommt, denn das stinkt gewaltig und das wird der Sachbearbeiterin auch seltsam vorkommen!

Gegen die Lohnkürzung hätte er klagen können - er hätte garantiert gewonnen.

@Menuett

Kein halbwegs normal denkender Mensch würde eine so drastische Lohnkürzung sang- und klanglos hinnehmen. Da muss man auf schräge Gedanken kommen!

Du hast eine erhoehte Erwerbsobliegenheit, sie koennen dich daher zum Nebenjob oder zum Suchen eines besser bezahlten Job auffordern. Ob das auch umgesetzt werden kann, haengt von deinen Qualifikationen und auch der deinen Arbeitsstunden.

Zum zweiten hast du die Aenderung nicht gemeldet, daher musst du eh bis zur Abaenderung des Titels voll weiterzahlen. Von alleine geht das nicht. Darum muss man sich kuemmern.

Und du musst ggf. nachweisen, dass du dich um einen besser bezahlten Job bemuehst.

Ist die Aenderungskuendigung denn gerechtfertigt? Eine Firma kann ja nicht so einfach den Lohn runtersetzen.