Kann das Jobcenter einen Kunden zur Impfung seiner Kinder zwingen?

8 Antworten

Geht das?

Das wäre schön.

Grundsätzlich sind Kinder zu impfen, wenn keine faktischen und konkreten medizinischen Indikatoren vorliegen warum ein Kind gegen eine bestimmte Erkrankung nicht geimpft werden kann.

Ist eine Impfung möglich, sollte sie auch durchgeführt werden. Ist das nicht der Fall ist das m.M.n. Kindswohlgefährdung.

Meines Wissens dürfen Kitas die Annahme von Kindern verweigern, wenn diese nicht geimpft sind uns es keinen stichhaltigen Grund dafür gibt. Wie man aber hiervon zu einer SGB II Sanktion käme ist schwert konstruierbar.

ich empfehle dringend, die Frage konkret in folgendem Forum (völlig kostenlos, zur Anmeldung wird nur eine Mailadresse benötigt) zu stellen:

https://www.elo-forum.org/

Gruß!

Eine Bekannte erzählte, dass das Jobcenter sie zwingt, ihre Kinder impfen zu lassen.

Diesen Sanktionsversuch kann ich mir ausschließlich vorstellen, wenn Eltern die seitens einer Kita zwingend zur Aufnahme der Kinder geforderte Impfung nicht vornehmen lässt. Daraus scheint wohl ein SB eine Art "Leistungsverweigerung" des Kunden abzuleiten.

Ob eine solche dann vor dem Sozialgericht Bestand hätte maße ich mir nicht an zu beurteilen.

Das Amt kann das

weder vordern noch durchsetzen da es verletzung der Eignen rechte ist!

Aber das wäre sinvoll den kindern die Notwendiegen Impfungen geben zu lassen den sonst werden die kinder bei bettummten erkrankunegne zur gefahr zb für schwangere oder erwacksene !Außerdem ohne impfung kann das kind auch Die kinderlähmung bekommen!

Eine Bekannte erzählte, dass das Jobcenter sie zwingt, ihre Kinder impfen zu lassen.

Sie hat gelogen.

Nicht unbedingt lügen - aber den Denkansatz zur Sanktion "missverstanden".