Darf das jobcenter krankengeld einbehalten?

1 Antwort

A) Der Arbeitgeber muss sechs Wochen lang das Gehalt weiterzahlen, wenn sein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist.

B) Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, aber höchstens eineinhalb Jahre lang für dieselbe Krankheit.

Wenn A) nicht zahlt oder zu wenig, springt auf Antrag das Jobcenter ein mit ALG II (falls die sonstigen Voraussetzungen stimmen, also auch die Vermögenslage arm ist). Das Jobcenter holt sich allerdings die Leistungen (zumindes zum Teil) vom Arbeitgeber wieder, siehe SGB II § 33 und SGB X § 115 Ansprüche gegen den Arbeitgeber.

Wenn B) nicht zahlt oder nicht genug, gilt dasselbe. Falls B) verspätet zahlt, wird bereits geleistetes ALG II zurückgefordert - das ist ja logisch, siehe SGB II § 11 Einkommen.

Der Arbeitnehmer muss aber im Schnitt immer mindestens den Regelbedarf nach SGB II § 20 erhalten plus die Kosten für Wohnen und Heizen, z. B. XY,- Euro.

Falls nun etwa im Juli ALG II in Höhe von XY,- Euro floss, und dann noch Krankengeld nachgezahlt wurde, kam es zu einer Überzahlung. Diese hätte man ansparen können für August usw., denn sie wird angerechnet auf den Bedarf für August usw.

Was ist bei dir genau geschehen? Denn "das krankengeld einbehalten" sagt ja gar nichts aus - außerdem geht das gar nicht!

Gruß aus Berlin, Gerd