Monatelang zu wenig Geld vom Jobcenter! Kriege ich mein Geld zurück?

7 Antworten

Du hast zwar mit jedem Bescheid auch eine Rechtsmittelbelehrung erhalten, aber wenn das JobCenter definitiv einen falschen Bescheid erlassen hat, kannst du auch eine nachträgliche Korrektur verlangen.

Wenn das Jobcenter den Fehler einsieht, bekommst du auch die Nachzahlung.

Wenn du kein Kindergeld bekommen hast,darf des auch nicht angerechnet werden,also waren die Bescheide fehlerhaft !

Du musst jetzt einen Antrag auf Neu - Feststellung ( Überprüfungsantrag ) nach § 44 SGB - X stellen,darin gibst du die Bescheide an,die zu überprüfen sind.

Dann müssen sie dir eine Nachzahlung über den besagten Zeitraum zahlen oder halt die Familienkasse,wenn der Anspruch bestand.

Kindergeld kann nämlich rückwirkend für 4 Jahre gezahlt werden,wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Hast du aber gar kein Kindergeld beantragt gehabt,dann muss es dir das Jobcenter nachzahlen.

darin gibst du die Bescheide an,die zu überprüfen sind.

Sehr gut! Das ist ein EXTREM wichtiger Punkt.

JEDER BESCHEID ist explizit anzuführen.
Reicht also nicht, wenn man schreibt, ich beantrage Neufeststelllung für die letzten 16 Monate oder für alle Bescheide am dem 30.02.1894.

Wenn du eine Neuberechnung beantragst, nach Erhalt des Bescheides, dann schon. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum du kein Kindergeld erhalten hast.Hattest du keinen Anspruch oder hast du es erst gar nicht beantragt. Hattest du einen Anspruch, dann hat das Jobcenter ja richtig gehandelt und dir das Geld angerechnet, denn diese Leistungen sind ja vorrangig zu beantragen. Dann muesstest du von der Familienkasse sehen, dass die Kindergeld evtl. nachzahlen.

Du kannst einen Überprüfungsantrag stellen. Leider wurde vor einigen Jahren beschlossen, dass die Verjährungsfrist für Hartz-IV-Nachzahlungen nur noch 1 Jahr beträgt (zuvor waren es 3 Jahre). Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche angefallen sind. Du hast also nur noch die Chance, eine Nachzahlung für dieses und das vergangene Jahr zu bekommen. Da du aber von 16 Monaten schreibst, kommt es wohl gerade hin.