Kann das deutsche Jugendamt sich Auskunft (aufgrund von Unterhaltsanpassung) in der Schweiz zu meinem Lohn einholen?

6 Antworten

Das wäre ja einfach wenn Väter die Unterkunft zahlen müssen einfach ins Ausland gehen und vortan über Ihre Vermögensverhältnisse schweigen dürfen! Ich bin mir sicher dass in diesem Fall das Amt absolut die rechtliche Erlaubnis hat sich Einkünfte bei dem Finanzamt oder ähnlichem einzuholen. Auch im Ausland. Außerdem denke ich sollte dir als Vater auch die Tochter am Herzen liegen - und wenn du mehr verdienst ist es doch nur schön wenn du sie auch mehr unterstützen kannst.

Also gib deine jetzigen Einkommensverhältnisse an und zahlst wenn es sein muss halt mehr pro Monat. Oder ist es bei dir selbst so knapp? Ich weiß nur dass Betrug bei einer solchen Sache kein Kavaliersdelikt mehr ist....

Tine1408 
Fragesteller
 01.10.2016, 10:02

Mein Kind soll das Geld ja auch bekommen, nur kommt es da nie an, die Mutter ist nie arbeiten gegangen.

etcetera123  01.10.2016, 10:05
@Tine1408

Das ist natürlich echt schade. Vielleicht kannst du mit der Mutter ausmachen, dass du das, was du in Zukunft mehr zahlen musst, auf ein Konto kommt das ausschließlich für die Schulausbildung deiner Tochter sein soll. Vielleicht kann man das auch so anlegen dass ihr nur beide zusammen darauf Zugriff habt oder das fest angelegt ist für mehrere Jahre so dass deine Ex-Frau bei Geldmangel da nicht einfach abheben kann.

Menuett  01.10.2016, 11:42
@Tine1408

So ein Blödsinn.

Kindesunterhalt ist gar nicht so hoch bemessen, als dass sich die Mutter daran bereichern könnte.

etcetera123  02.10.2016, 08:28
@Menuett

Die meisten Frauen arbeiten inzwischen (alleinerziehend oder nicht) sobald die Kinder aus dem Kleinkindalter sind zumindest halbtags. Wenn seine Ex-Frau NICHT arbeitet und trotzdem gut leben kann dann aber GANZ SICHER auch auf Kosten des Geldes das eigentlich dem Kinde zusteht: 140 Euro Kindergeld + 378 Euro Unterhalt sind 518 Euro. Kein Kind im Kleinkindalter benötigt soviel Geld! Damit kann ja fast ich einen Monat leben inkl. Miete! Also bereichern wird sie sich daran nicht können aber ich vermute mal ganz stark dass mehr Kindergeld kein Anreiz sein wird, halbtags arbeiten zu gehen...

Du bist verpflichtet deine Finanzen offen zu legen. Klar können die Behörden Informationen bekommen. Dann geht es halt zur Lohnpfändung. Wird deinen neuen Arbeitgeber "freuen". Eine Wohnung findest du dann auch nicht mehr.

Ja, es wird dann wahrscheinlich darauf auslaufen, dass Du eine Lohnpfändung über das Betreibungsamt bekommst, wenn du nicht zahlst. Dann wünsche ich dir viel Spass beim nächsten Gespräch mit deinem Arbeitgeber und bei einer Stellensuche. Lohnpfänder hat man nicht so gerne in der Schweiz:
http://www.srfcdn.ch/radio/modules/data/attachments/2013/Lohnpfaendung.pdf

Abgesehen davon ist es eine ganz spezielle Eistellung, zu Rütteln und sich dann aus dem Staub zu machen.

Richtig verhalten würdest du dich, wenn du deiner Tochter das ihr zustehende Geld bezahlst und dem Jugendamt deine Einkünfte bekannt gibst.

Tine1408 
Fragesteller
 01.10.2016, 10:01

Das Problem daran ist, dass die Mutter sich das Geld einsteckt und mein Kind nichts davon hat. Da die Mutter noch nie arbeiten gegangen ist

vogerlsalat  01.10.2016, 10:02
@Tine1408

Das Kind hat dann davon, dass die Mutter mehr Zeit für dein Kind hat.

toomuchtrouble  01.10.2016, 10:18
@vogerlsalat

Ob es sinnvoll ist, dass ein Kind bei einer alleinerziehenden Mutter ohne jeden Bezug zur Arbeitswelt aufwächst, würde ich bezweifeln.

Das ändert natürlich nichts an den Unterhaltsansprüchen des Kindes und auch daran, dass diese unerbittlich durchgesetzt werden sollten.

Dass sich eine alleinerziehende Mutter, die oft von gutbürgerlichen Einkommensverhältnissen auf Hartz4 rutscht, zur gesellschaftlichen Teilhabe am Unterhalt ihres Kindes vergreift, dürfte eher die Regel als die Ausnahme sein. Man/frau sollte allerdings beide Aspekte getrennt behandeln und bspw. den Regelsatz hinterfragen....

vogerlsalat  01.10.2016, 10:26
@toomuchtrouble

Ah, du kennst die Mutter? Du weißt, dass sie keinen Bezug zur Arbeitswelt hat? Vielleicht hat sie das doch, aber eben keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind oder sie findet gar keinen Job wegen ungenügender Ausbildung, der Gegend in der sie wohnt oder....da gibt es ganz viele Gründe.

Wo ich dir bedingungslos recht gebe ist, dass das mit dem Unterhalt nichts zu tun hat.

Menuett  01.10.2016, 11:43
@toomuchtrouble

Andereherum wird ein Schuh draus. Hartz4 für Kinder ist so gering bemessen, dass die Mütter in der Regel noch einen Batzen von ihrem Bedarf dem Kind geben.

etcetera123  02.10.2016, 08:33
@vogerlsalat

Ungenügende Ausbildung ist leider keine Entschuldigung (außer sie hat das Kind während der Ausbildung bekommen), denn dafür ist in Deutschland jeder selbst mit seinem Fleiß verantwortlich. Aber selbst dann wird gerade in so vielen kleinen Läden Hilfe gesucht, (Zeit zum Arbeiten während das Kind in der Schule ist), etc. Wenn man wirklich will bleibt man zu 90% nicht für immer arbeitslos. Und was soll die Mutter machen wenn das Kind mit 18 auszieht? Weiter arbeitslos sein? Das ist doch kein glückliches, ausfüllendes Leben....

vogerlsalat  02.10.2016, 11:26
@etcetera123

Naja, ganz so ist es wohl nicht. Nicht jeder kann sich eine gute Ausbildung finanzieren.

Die kleinen Läden brauchen die Leute auch nicht am Vormittag, eher Nachmittags und Freitag, Samstag.

Ich weiß ja nicht wie alt das Kind ist, aber solang es nach der Schule Betreuung braucht ist es als alleinerziehend Mutter nicht ganz so einfach.

gtaFuchs  02.08.2018, 18:00
@Tine1408

Leider interssiert sich das Jugendamt nicht, wer sich das Geld einsteckt. Finanzielle Bezugsperson ist und bleibt nunmal die Kindesmutter. Und die kann und darf das Geld verjubeln, wie sie es will. Solange du nicht nachweisen kannst, dass das Geld nicht zweckentsprechend verwendet wird und sich bei deinem Kind Versorgungsnachteile nachweislich finden, hast du keine Chance.

Deine Ex-Frau kann sich einen reichen Freund angeln, den sie nicht heiratet und auch keine eigetragene Lebensgemeinschaft führt und dennoch bist du Unterhaltspflichtig. Sie lebt dann in Sauß und Braus und du spielst Zahlemann und Söhne! Weil sie nur das Hartz IV angeben muß. Sonstige nichtoffizielle Einnehmen, muß sie nicht angeben. Solange nichts auf ihr Konto geht, ist nichts nachweisbar.

Im Bezug auf deinen Umzug in die Schweiz, erlischt nicht deine Pflicht zur Mitwirkungspflicht. Du mußt einen Nachweis über dein Einkommen vorlegen, damit der erforderliche Unterhalt festgelegt werden kann.

Einzige Möglichkeit ist die offizielle Reduzierung deines Lohnes. Du hast je nach Kanton, einen festen Mindesterhalt, den dir niemand nehmen darf. Wenn du sehr nahe dem Mindesterhalt einen Lohnnachweis von deinem Chef erhälst, kann dir kein Unterhalt abgezogen werden. Kommt drauf an, wie gut du mit deinem Chef auskommst. Den Rest deines Gehaltes kannst du dir gesondert auszahlen lassen. Das deutsche Jugendamt kann die KESB mit der Gehaltsprüfung beauftragen. Die haben das Recht deinen Arbeitgeber aufzufordern einen Gehaltsnachweis zu liefern. Die haben auch das Recht, Gehaltspfändungen anzuordnen oder sogar Kontoprüfungen vornehmen zu lassen.

dann kann es passieren dass sie ein virtuelles Einkommen festlegen dass viel höher als das tatsächliche ist und du mußt dann mehr Kindesunterhalt bezahlen.