Kann bei einer Kapital-Lebensversicherung MIT Rentenwahlrecht dieses Rentenwahlrecht nachträglich ausgeschlossen werden?

6 Antworten

Wie kann ich mein Rentenwahlrecht durchsetzen ? (ich weiss noch gar nicht, ob ich das will - ich hab zunächst nur um eine Beispielberechnung gebeten
und als Antwort bekam nur die Auskunft dass die Option gar nicht
bestehe)

Bei einer Ablehnung deines Rentenwahlrechts wäre der richtige Ansprechpartner dein Versicherungsombudsmann als kostenloser Vermittler:
www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)

Ihre Frage lässt sich erst nach Prüfung des Vertrages beantworten. Sorry !

Sie sollten ihre Optionen prüfen. ..

Ihr Vertrag wurde in einem sehr interessanten Zeitraum abgeschlossen. Vielleicht besteht bei Ihnen die Möglichkeit, den gesamten Vertrag zu widerrufen. 

Dadurch kann der Kapitalfluss  erheblich gesteigert werden. 

Was sollte ich hier prüfen ? Oder wer kann das prüfen ?

Wieso kann ein Widerruf interessant sein ? (die jetzt fällige Auszahlung ist schon höher als die eingezahlten Beiträge ...)

@rr1957

Die Widerrufsmöglichkeit kann sich aus einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ergeben.  Der Sachverhalt kann von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

(Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht  )


Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten die Kosten übernommen werden.


Weshalb  ist ein Widerruf
interessant?

Sie können die Ablaufleistung erheblich steigern!



Wie?
Bei einer Lebensversicherung
(= Oberbegriff -> Rentenversicherung),
wird der Zins nur auf den Sparbeitrag gezahlt.  Sprich, auf etwa 60% Ihres Zahlbeitrages. (oft sogar noch weniger)

Sofern der Vertrag Widerrufen werden kann (= Rückabwicklung),  schulden Sie der Versicherung nur die Kosten des biometrischen Risikos (= etwa 5-7% des Zahlbeitrages) .

Im Gegenzug, muss die Versicherung Ihnen sämtliche gezahlten
Beiträge rückerstatten. Zusätzlich muss die Versicherung einen Zins (Nutzungsersatz) auf Ihre Beiträge zahlen. Das Besondere ist, die Versicherung muss den Zins auf etwa 93%  Ihres Zahlenbeitrages zahlen.  Berechnet wird normalerweise mit 5% über Basiszins
:)

Google` n Sie nach: Widerrufsjoker Lebensversicherung

Hallo,

1. alles schriftlich machen, dann relativiert sich das.

2. Bedingungen für Fristen beachten.

3. warum beim Bänker Versicherung gekauft (gut kann man nicht mehr ändern, bitte aber diesen Fehler an Kinder und Enkelkinder weitervermitteln)

4. hat die Bank ein grosses Interesse, einen neuen Vertragsabschluß als Sofortrente zu machen (Abschlußgebühr, Garantiezins niedriger) hier muss man aber letztendlich den markt vergelcihen, da schneidet die DEVK nicht gut ab.

5. Androhung Rechtsanwalt, wenn keine Rechtschutz, dann Bafin/Ombudsmann

Beste Grüße

Dickie59

Missverständnis:  der Bänker hat mit der Versicherung nichts zu tun, ausser dass wir ihn gefragt haben, was er uns als Anlage anbieten könnte (nix vernünftiges) und er da eben meinte dass doch die Verrentung wegen des hohen alten Garantiezinssatzes attraktiv sein müsste ...

Das eine neue Sofortrente gar nicht in Frage kommt ist mir (und ihm) schon klar.

@rr1957

ok, dann Mißverständnis, 

eben die Rente wäre atraktiv aus dem Vertrag, in der Regel laut Bedingungen bis 3 Monate vor Beginn wählbar. ist baer sicher nicht gewollt von der DEVK

Tipp: freie Fondsmanager, Direktbezug von Anlagen, die von denen gemanagt werden

Ehrke und Lübberstedt in Lübeck (bitte mal googlen)

weil ich mittlerweile auf anderen Wegen ganz vernünftige Antworten bekommen habe, will ich die nun selber hier auch hinterlegen. Ich hab mit einem Vorgesetzten bei der DEVK telefoniert, und hab von einem anderen Betroffenen erfahren, wie sein Verfahren beim Ombusmann ausgegangen ist:

Der Abteilungsleiter hat mit folgendes (rel. glaubhaft) erklärt:   Diese Klausel mit dem Rentenwahlrecht im Vertrag sei auch damals schon eine Vorgabe der Bafin gewesen, und habe damals auch nur bedeutet, dass - wenn man eine Sofort-Renten-Versicherung mit dem ausgezahlten Kapital abschliesst - dann dafür keine Abschlusskosten berechnet werden. Das gelte auch heute noch unverändert genauso, also keinerlei "nachträgliche" Veränderung.

Es wäre also immer so gewesen, dass nur ein neuer Vertrag zu neuen Konditionen abgeschlossen werden kann, und das kann aber fatal sein angesichts des aktuellen Urteils des LSG Mainz vom 3.12.2015 (L5 KR 84/15), siehe z.B. http://www.personalpraxis24.de/aktuelles/nachrichten/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=332515

Ein andere Betroffener hatte sich mit demselben Problem an der Ombusmann für Versicherungen (http://www.versicherungsombudsmann.de/) gewandt, und bekam folgende (negative) Entscheidung:   in dem Vertrag steht zwar, dass es ein Rentenwahlrecht gäbe - ABER:  es sind dafür keine Details festgelegt, keine Fristen, keine Laufzeit, keine Verzinsung, nix Konkretisierendes (in Juristensprache die "Essentialia negotii"), und da diese Angaben fehlen ist bzgl. einer Rentenzahlung überhaupt kein gültiger Vertrag zustanden gekommen. Leere Worte also ...

Ich weiss gar nicht warum Du Dich ärgerst, denn das Rentenwahrecht ist in der Regel so mies, daß ich es nie in Anspruch nehmen würde. Habe im Dezember auch zwei LV fällig, auch mit Rentenwhlrecht. Habe es mir mal ausgerechnet wie lange es dauert, bis ich den Fälligen Betrag wieder hätte, das ist eine halbe Ewigkeit. Hast du Dir das schon einmal ausgerechnet, bevor Du Dich beklagst? Daher nehme ich die Kapitalabfindung in Anspruch. Damit fahre ich allemal besser als mit einer Rentenoption. Der Betrag in der Rentenoption ist grauenhaft niedrig. Kannst Du mal die Details einstellen? Fälliger Betrag + Betrag der Rentenoption? + Dein Alter? 

wie schon geschrieben - ich wollte mir erst mal die Rentenhöhe ausrechnen lassen und dann entscheiden. Daher weiss ich den Betrag der Rentenoption nicht (fällig sind nun 45T€ mit 65)

Der Berater bei unserer Bank hatte gemeint, dass Verrentung dann interessant sein könnte, falls die garantierte Verzinsung von damals (4%) auch für die Verrentungsphase noch zum Tragen kommt, was seiner Meinung der Fall wäre.

@rr1957

Ich würde mir den Rentenbetrag auf jeden Fall mal sagen lassen und dann rechne aus wie lange es bei der Rente dauert bis das fällige Kapital erreicht ist. Meist dauert das viel zu lange, so daß es keinen Sinn macht die Rentenoption wahr zu nehmen. Die Rente ist bei meinen fälligen Anlagen so lächerlich gering, daß ich darauf verzichten kann. Dann lieber die 50.000€ nehmen und ein Teil wieder anlegen und den Rest verbrauchen. 

die Äußerungen zum Rentenbezuges halte ich für Unfug in der Betrachtung der Langlebigkeit, des hohen Garantiezinses und der günstigen Besteuerung.

Zu der garantierten rente kommt noch ein Überschußanteil, der wird sicher in den nächsten Jahren sinken, je nach Unternehmen mehr oder weniger. Nachteil älterer Produkte ist lediglich, das bei Versterben und vereinbarter Garantiezeit das Geld schnell weg sein kann, heute lässt man sich das Restkapitals auszahlen oder die Hinterbliebene erhält daraus weiterhin eine Rente.