Auto Händler hat mich verarscht, bekomme ich mein Geld wieder?

5 Antworten

Händler umgehen die gesetzliche Sachmängelhaftung gern mal, indem sie so tun, als vermittelten sie nur einen Kaufvertrag; der Vertragspartner ist dann der Vorbesitzer als Privatmann - der dann die Gewährleistung vertraglich ausschließen kann. Kommt also darauf an, ob Dein Vertragspartner wirklich der Händler selbst ist.

Falls ja, ist nicht der ganze Vertrag ungültig, sondern nur sein Versuch, die gesetzliche Sachmängelhaftung auszuschließen.

Der Verkäufer hat sich das leicht gemacht und hingeschrieben dass der Käufer über sämtliche Mängel aufgeklärt wurde. Dies geht nicht, alle Mängel die bekannt sind und Dir gesagt werden müssen schriftlich festgehalten werden.

Dieser Händler wird nun davon nichts wissen wollen und auf diesen Zusatz beruhen. Da solltest Du nun den Händler kontaktieren, ihn von diesen versteckten Mängeln (über die er Dir Nichts gesagt hat) in Kenntnis setzen und ihm mit einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung drohen (Anwalt). Dem kannst Du noch sagen dass so ein Zusatz vielleicht in Istanbul Wirkung hat, aber in Deutschland haben wir für Sowas klare Gesetze die diesen Zusatz unwirksam machen. Als Händler ist er verpflichtet eine Gewährleistung zu geben, natürlich kann auch Schrott als Schrott verkauft werden aber dies muss dann genau da stehen.

Ich glaube ein Anwalt weiß da mehr als die 15-39 Jährigen auf Gutefrage.net (Das Alter ist statistisch gesehen... Das heißt nicht, das alle so alt sind)

Such den Händler auf und tritt vom Kaufvertrag zurück. Der Vertrag ist nichtig, da die Mängel nicht mit aufgelistet worden sind. Sollte er sich weigern das Auto zurückzunehmen gehst du am besten zu einem Anwalt.

Der Vertrag ist nichtig, da die Mängel nicht mit aufgelistet worden sind.

Stimmt nicht - allenfalls anfechtbar wegen arglistiger Täuschung.