Käufer von gebrauchter Küche will mich wegen Täuschung verklagen

9 Antworten

Man hat auf fast alles rechte ja sie kann wenn sie einen guten Anwalt hat aber du hast bessere Chancen wenn du alles schriftlich nachweisbar hast mit dem Küchenkauf und ihrer Unterschrift alles muss schwarz auf weiß sein dass sind sichere Beweismittel dann hat die alte wenig Chancen

Zum Anwalt gehen kann sie und ihr Anwalt wird ihr natürlich auch sagen, dass sie da eine Erfolgsaussicht hat (weil es ihm ein Mandat und damit Honorar einbringt ;) ).

Grundsätzlich wäre für eine Einschätzung zu prüfen, was ihr per Vertrag vereinbart habt.

Hilfreich wäre natürlich, wenn da nicht nur Herd xy, sondern Herd xy gebraucht stehen würde oder zumindest ein Hinweis auf das Alter der Geräte oder ein Zusatz "gekauft wie gesehen - keine Haftung".

Wenn dann bei eurer Vereinbarung noch ein Zeuge dabei gewesen sein sollte, der die Funktionsfähigkeit bestätigen könnte, wäre das auch hilfreich.

hi, von "täuschung" kann hier überhaupt mal keine rede sein - da die käuferin alles inspiziert und als akzeptabel im kaufvertrag angenommen hat.

verstehe nicht, was die will - auch mit anwalt hat sie meiner meinung nach null chanche auf irgendetwas - das wird ihr anwalt ihr sicher auch sagen ....

würde mir da keine allzu großen sorgen machen - aber sicherheitshalber schon mal nach einem guten rechtsanwalt umsehen - denn, du weißt ja nicht, was sie kaputt gemacht hat und es dir anhängen will!

lg. macgun

Lassen sie sich nicht verunsichern. Natürlich kann sie zum Anwalt gehen, aber was kann schlimmstenfalls passieren? Entweder sie nehmen sich einen Anwalt. Sie können sich auch bei der Verbraucherzentrale erkundigen, was sie tun können.

Natürlich kann sie zum Anwalt gehen. Nur wird ihr das nichts nützen. Sie hat eine gebrauchte Küche gekauft und hatte ausreichend Gelegenheit sich diese anzusehen.